Parteiische Wahlveranstaltung auf Kosten des Steuerzahlers: Stadt Köln und Land NRW vereint im Anti-AfD-Wahlkampf

AfD in Rat und Landtag reicht Anfragen ein und prüft rechtliche Schritte

Düsseldorf, 23.08.2017   Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Köln und der Kölner Landtagsabgeordnete Sven Tritschler haben Anfragen an die Stadtverwaltung bzw. Landesregierung eingereicht, die die gesetzlich gebotene Neutralität der Stadt Köln und des Landes Nordrhein-Westfalen im Bundestagswahlkampf hinterfragen.

„Die Kölner Stadtverwaltung unterstützt mit Steuergeldern gezielte Parteipolitik gegen die AfD“, erklärt der Kölner AfD-Ratsherr Jochen Haug, der ab September vermutlich dem neuen Bundestag angehören wird. „Sie verletzt erneut das für Staatsorgane insbesondere im Wahlkampf erforderliche Neutralitätsgebot. Dafür hat die Stadt auch schon eine Niederlage vor den Gerichten kassieren müssen. Wir prüfen auch in diesem Fall rechtliche Schritte.“

Hintergrund ist eine groß angelegte Plakatkampagne des Vereins „Arsch huh“ anlässlich der anstehenden Bundestagswahl. Im Rahmen der weltgrößten Videospielemesse „Gamescom“, die aktuell in Köln gastiert, wird flächendeckend für die Veranstaltung „Wähle Jon! Demokratie braucht keine Alternative“ am kommenden Sonntag auf dem Hohenzollernring geworben. Der Bezug zur Partei Alternative für Deutschland im Zusammenhang mit der anstehenden Wahl ist offensichtlich. Die Plakate werben offen mit der Unterstützung durch die steuerfinanzierte Bundeszentrale für politische Bildung. Auf der Homepage von „Arsch huh“ werden u.a. die Stadt Köln, die koelnmesse (Eigentümerin: Stadt Köln, Aufsichtsratsvorsitzende: Oberbürgermeisterin Henriette Reker) und die Landeszentrale für politische Bildung NRW als offizielle Partner aufgeführt.

Der stellvertretende Vorsitzende der Kölner AfD, Sven Tritschler, der im Mai in den nordrhein-westfälischen Landtag gewählt wurde, bemängelt: „Der rot-grüne Sumpf wird offenbar bloß durch einen schwarz-gelben ersetzt. Wenn es gegen die AfD geht, sind sich alle einig – bis zum Verfassungsbruch.“

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