Was jedem vernunftbegabten Menschen klar sein musste, wurde heute vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt: Das Verbot des „Compact“-Magazins durch das Bundesinnenministerium war rechtswidrig. Das Verfahren wurde nun eingestellt und der Bescheid des Bundesinnenministeriums aufgehoben. Sowohl das Magazin als auch der YouTube-Kanal dürfen also weiterbetrieben werden.
Dies kommentiert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen, Sven Tritschler:
„Man muss das Compact-Magazin nicht mögen, und man muss auch die dort verbreiteten Meinungen nicht teilen, um zu erkennen, dass der heutige Tag ein guter Tag für Deutschland und die Pressefreiheit ist.
Das Urteil ist eine schwere nachträgliche Klatsche für die Antifa-Bundesinnenministerin Faeser, die ihre Machtmittel systematisch missbrauchte, um alles zu bekämpfen, was ihr ‚zu rechts‘ erschien. Und natürlich auch für NRW-Innenminister Reul, der Faeser dabei noch anfeuerte.
Dass unabhängige Gerichte sich dem entgegenstellen, gibt Mut. Auch für die Verfahren, die unsere Partei dank Frau Faeser gegen den sogenannten ‚Verfassungsschutz‘ führen muss.“