„Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich recht ungeniert“, besagt ein scherzhaftes Sprichwort. Oder in den Worten des bajuvarischen Rhetorikus Edmund Stoiber: „Menschen machen Fehler.“ Fürwahr. In der Regel halten wir unseren Mitmenschen ihre Malheure jedoch nicht jahrelang nach. Anders mitunter die Polizeidatenbanken: Laut Berichten des SPIEGEL werden trotz bestehender Löschfristen bestimmte Daten nicht gelöscht, sondern verblieben so lange in den Datenbanken, „bis ein Betroffener selbst nachhakt“. Das ARD-Magazin Panorama berichtete zudem von beruflichen Nachteilen, die es aufgrund falscher Speicherung gegeben haben soll.
Unser rechtspolitischer Sprecher Thomas Röckemann wollte es von der Landesregierung genauer wissen: Wie viele Auskunftsersuchen hinsichtlich personenbezogener Datenbankeinträge gab es bei den Polizeibehörden NRWs in den letzten fünf Jahren, wie viele Löschungsanträge?
Weil die Landesregierung in ihrer Antwort die Kreispolizeibehörden auslässt und lediglich Zahlen des LKA sowie vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) anführt, dürfte klar sein: Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Ferner will die Landesregierung keinen Zusammenhang zwischen dem Versäumnis fristgerechter Löschungen und personeller Defizite der Behörden sehen. Vielleicht steckt ja gar System hinter dem „Vergessen“? Zuzutrauen wäre es der Regierung fast schon. Eine Regierung, die bekanntlich nicht nur im Denunzieren des politischen Gegners totalitäre Anwandlungen offenbart, sondern auch den Bürger im Visier hat. Big brother is watching you. Und er notiert alles fein säuberlich.
Wir wünschten, die Landesregierung und ihre Exekutivorgane würden auch bei weitaus gravierenderen Gesetzes- und Grenzüberschreitungen durch derartige Akribie glänzen.
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)