Probleme mit den Gesetzen des Islam? Gibbetnich!

In den letzten Jahren kommt es immer häufiger zu Problemen und Straftaten im öffentlichen Raum und an Schulen, die sich direkt auf den Islam und den von ihm propagierten Konventionen zurückführen lassen. Hierbei handelt es sich u.a. um die Nicht-Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Einordnung des islamischen Rechts über unsere freiheitlich-demokratische Rechtsordnung und die Bestrafung für all jene, die sich vom Islam abwenden.

Auf die hierzu gestellte Anfrage unseres Abgeordneten Dr. Christian Blex gab die Landesregierung nun eine Nicht-Antwort: Angeblich werden ihr „keine besonderen Vorkommnisse“ durch die Bezirksregierungen gemeldet. Außerdem befindet die Landesregierung „die an Schulen betriebene Aufklärungsarbeit bezüglich des Islams als ausreichend“.

In bezeichnender Vogel-Strauß-Politik wird die Verwaltung eines Misstandes wieder einmal seiner Lösung vorgezogen. Was nicht sein darf, ist auch nicht!

___________________________________________
Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)

Weitere Presse­mitteilungen

Presse­akkreditierung

Eine Akkreditierung als Pressevertreter erfolgt ausschließlich zum Zweck der politischen Berichterstattung. Als Grundlage sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Gültiger Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
  • Vorlage von themenbezogenen Namensartikeln
  • Vorlage eines Impressums einer themenbezogenen Zeitschrift, in dem der Antragsteller als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist
  • Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion

 

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

Zur Akkreditierung verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular oder senden eine E-Mail an Pressesprecher@AfD-Fraktion.NRW.

Pressesprecher

Kris Schnappertz

Pressesprecher

Kontakt zum Presseteam

Kontaktgrund
Hinweis: Wir verarbeiten Ihre in dem Online-Formular abgefragten Daten (z.B. Name, Mail-Adresse) ausschließlich dafür, um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwendung neben der von Ihnen ausdrücklich abgefragten findet nicht statt.