In den letzten Jahren kommt es immer häufiger zu Problemen und Straftaten im öffentlichen Raum und an Schulen, die sich direkt auf den Islam und den von ihm propagierten Konventionen zurückführen lassen. Hierbei handelt es sich u.a. um die Nicht-Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Einordnung des islamischen Rechts über unsere freiheitlich-demokratische Rechtsordnung und die Bestrafung für all jene, die sich vom Islam abwenden.
Auf die hierzu gestellte Anfrage unseres Abgeordneten Dr. Christian Blex gab die Landesregierung nun eine Nicht-Antwort: Angeblich werden ihr „keine besonderen Vorkommnisse“ durch die Bezirksregierungen gemeldet. Außerdem befindet die Landesregierung „die an Schulen betriebene Aufklärungsarbeit bezüglich des Islams als ausreichend“.
In bezeichnender Vogel-Strauß-Politik wird die Verwaltung eines Misstandes wieder einmal seiner Lösung vorgezogen. Was nicht sein darf, ist auch nicht!
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)