Der Anteil an Kindern, die dem islamischen Fastengebot folgen und während des Ramadans fasten, steigt jährlich an. Hierdurch wird der Unterricht oftmals durch Übermüdung, Unkonzentriertheit und Ohnmachtsanfälle der fastenden Kinder negativ beeinflusst. Nicht selten üben auch Eltern muslimischer Schüler Druck auf Lehrer und Schulleitung aus, während des Ramadans keine Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen zu schreiben. Dadurch wird die schulische Ausbildung aller Kinder in Mitleidenschaft gezogen.
Unser bildungspolitischer Sprechen Helmut Seifen wollte daher von der Landesregierung wissen, wie sich der Ramadan 2018 auf den Unterrichtsverlauf auswirkte, in wie vielen Fällen es zu notärztlichen Maßnahmen bei ohnmächtig gewordenen Schülern kam und vor allem, ob die Landesregierung Handlungsbedarf sieht, um immer jüngere Kinder vor dem Ramadan-Fasten zu schützen.
Die Antwort der Landesregierung fiel recht knapp aus: angeblich gab es keinerlei „besondere Vorkommnisse“ in Verbindung mit dem Ramadan-Fasten an den Schulen in NRW. Der Unterricht verlief planmäßig. Handlungsbedarf sieht die Landesregierung nur „in der Sicherung und dem Ausbau des Angebotes von islamischem Religionsunterricht an den Schulen“.
Dazu Helmut Seifen: „Bei allem Respekt vor religiösen Ansichten und Vorschriften darf ihre Befolgung auf keinen Fall zu einem Eingriff in den Schulalltag führen.“
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)