Ramadan an NRW-Schulen auf Kosten aller Kinder

Der Anteil an Kindern, die dem islamischen Fastengebot folgen und während des Ramadans fasten, steigt jährlich an. Hierdurch wird der Unterricht oftmals durch Übermüdung, Unkonzentriertheit und Ohnmachtsanfälle der fastenden Kinder negativ beeinflusst. Nicht selten üben auch Eltern muslimischer Schüler Druck auf Lehrer und Schulleitung aus, während des Ramadans keine Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen zu schreiben. Dadurch wird die schulische Ausbildung aller Kinder in Mitleidenschaft gezogen.

Unser bildungspolitischer Sprechen Helmut Seifen wollte daher von der Landesregierung wissen, wie sich der Ramadan 2018 auf den Unterrichtsverlauf auswirkte, in wie vielen Fällen es zu notärztlichen Maßnahmen bei ohnmächtig gewordenen Schülern kam und vor allem, ob die Landesregierung Handlungsbedarf sieht, um immer jüngere Kinder vor dem Ramadan-Fasten zu schützen.

Die Antwort der Landesregierung fiel recht knapp aus: angeblich gab es keinerlei „besondere Vorkommnisse“ in Verbindung mit dem Ramadan-Fasten an den Schulen in NRW. Der Unterricht verlief planmäßig. Handlungsbedarf sieht die Landesregierung nur „in der Sicherung und dem Ausbau des Angebotes von islamischem Religionsunterricht an den Schulen“.

Dazu Helmut Seifen: „Bei allem Respekt vor religiösen Ansichten und Vorschriften darf ihre Befolgung auf keinen Fall zu einem Eingriff in den Schulalltag führen.“
___________________________________________
Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)

Weitere Presse­mitteilungen

Presse­akkreditierung

Eine Akkreditierung als Pressevertreter erfolgt ausschließlich zum Zweck der politischen Berichterstattung. Als Grundlage sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Gültiger Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
  • Vorlage von themenbezogenen Namensartikeln
  • Vorlage eines Impressums einer themenbezogenen Zeitschrift, in dem der Antragsteller als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist
  • Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion

 

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

Zur Akkreditierung verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular oder senden eine E-Mail an Pressesprecher@AfD-Fraktion.NRW.

Pressesprecher

Kris Schnappertz

Pressesprecher

Kontakt zum Presseteam

Kontaktgrund
Hinweis: Wir verarbeiten Ihre in dem Online-Formular abgefragten Daten (z.B. Name, Mail-Adresse) ausschließlich dafür, um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwendung neben der von Ihnen ausdrücklich abgefragten findet nicht statt.