In seiner heutigen Sitzung beriet der Rechtsausschuss im Düsseldorfer Landtag u.a. über den Tathergang eines mutmaßlichen Raubmords am 01. Mai 2020, bei dem ein 17-Jähriger in Bielefeld durch einen 18-Jährigen vermutlich in Raubabsicht erstochen wurde.
Da der Tatverdächtige in der Vergangenheit schon durch andere Gewalttaten aufgefallen und erst fünf Wochen zuvor aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, steht u.a. die Frage im Raum, ob die Haftentlassung in Zusammenhang mit der Corona-Krise steht. Falls ja, müsste nicht nur geklärt werden, ob diese abscheuliche Tat hätte verhindert werden können, sondern auch, ob die Arbeitsfähigkeit der Justiz insgesamt gewährleistet ist.
In der Sitzung des Rechtsausschusses bestritt Justizminister Peter Biesenbach allerdings, dass ein nicht den Corona-Abstandsregelungen entsprechender Sitzungssaal der Grund für die Haftentlassung gewesen sei.
Thomas Röckemann, der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion NRW, findet Biesenbachs Darstellung wenig glaubwürdig: „Es ist absolut untypisch, dass eine langmonatige Untersuchungshaft knapp eine Woche vor dem Hauptverhandlungstermin ausgesetzt und der Termin abgesagt wird. Viel wahrscheinlicher ist, dass der einzig nutzbare Saal für eine weitere Verhandlung am Verhandlungstage schon überbelegt war. Hier muss der Minister wohl nochmals nachbohren; wir werden es auf jeden Fall tun!“
Auch die These des Ministers, die Tat hätte auch trotz der Verhandlung stattfinden können, stößt bei Thomas Röckemann auf Unverständnis: „Hier reimt sich der Minister etwas zusammen. Das Opfer würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch leben, hätte die Verhandlung stattgefunden. Wir haben es hier wohl eher mit einer Überlastung der Justiz aufgrund der beschlossenen Corona-Maßnahmen zu tun. Der 17-Jährige wurde mutmaßlich auch ein Opfer der Corona-Krise.“