„Rechts“ motivierte Gewalt und rechtsstaatliche Bahnen

In der Silvesternacht fuhr ein Mann in Essen und Bottrop in Menschengruppen und verletzte dabei mehrere Personen. Der Täter, der ersten Erkenntnissen nach wegen psychischer Probleme in Behandlung war, ist mittlerweile in eine Psychatrie eingewiesen worden. Die Ermittlungen dauern an, ein mögliches Motiv und die tatsächlichen Hintergründe der Tat sind weiterhin unklar.

Das jedoch hinderte SPD und Grüne nicht daran, in der heutigen Plenarsitzung mit Blick auf die Silvesternacht einen Antrag einzubringen unter der Überschrift „Rechts motivierte Gewalt wirksam zu bekämpfen“. Rechts motivierte Gewalt? Wissen die linksgrünen Parteien mehr als die Ermittlungsbehörden? Oder ist deren Arbeit für sie ohne Belang?

In seiner Antragsbegründung nannte Thomas Kutschaty (SPD) die Vorgänge an Silvester einen „fremdenfeindlichen, rechten Terrorakt“. Der ehemalige Justizminister, offenbar nicht mehr so ganz vertraut mit ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren und Begründungen, mochte in seinem nur noch „hysterisch“ zu nennenden Kampf gegen die AfD und den eigenen Abstieg die polizeilichen Ermittlungen wohl nicht abwarten. Ganz besonders nicht, weil es zur Stunde keinerlei belastbare Hinweise auf einen „fremdenfeindlichen, rechten Terrorakt“ gibt.

Stattdessen beschwor er erneut den Zusammenhalt der „demokratischen Fraktionen“, nicht ohne Seitenhieb auf Seehofer und namentlich Kritik an Innenminister Reul zu üben. Diese Angriffe nahm die CDU allerdings sportlich und stimmte dem Antrag der linken Oppositionsparteien zu – im Kampf gegen die AfD dürfen weder Werte noch Selbstachtung stören.

Mit einem Entschließungsantrag versuchte AfD-Fraktion, die causa doch noch in ordentliche rechtsstaatliche Bahnen zu lenken. Er enthielt vier Kernforderungen:

  • Der Landtag verurteilt die Tat sowie die geäußerten etwaigen fremdenfeindlichen Aussagen des Tatverdächtigen, und wünscht den Geschädigten eine baldige Genesung.
  • Der Landtag verurteilt jede Form der illegalen Gewaltanwendung und jede Gewaltandrohung jenseits des staatlichen Monopols.
  • Der Landtag verurteilt jede Form des politischen Extremismus, wozu neben den im Antrag explizit genannten rechtsextremen und islamistischen Spielarten nachdrücklich
    auch der Linksextremismus zu zählen ist.
  • Der Landtag vertraut auf die Arbeit der Ermittlungsbehörden und Gerichte und sieht von einer politischen Interpretation der Tat im Vorwege ab.

Zustimmen wollte die selbsternannte „Heilige Vierfaltigkeit“ aus CDU, SPD, FDP und Grüne diesen Forderungen, die Landtagsvizepräsident Keymis einzeln verlas und abstimmen ließ, jedoch nicht. Markus Wagner, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion NRW, kann darüber nur den Kopf schütteln: „Mit ihrer Ablehnung führen die Altfraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen nicht nur grundgesetzliche Selbstverständlichkeiten ad absurdum, sondern führen auch den unmissverständlichen Beweis, dass ihnen weder an einer fachlich-sachlichen Auseinandersetzung noch an einer rechtsstaatlich gebotenen Aufarbeitung der Geschehnisse gelegen ist.“

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