Bei einer Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „Zur Stärkung der direkten Demokratie“ mussten sich die Abgeordneten des NRW-Landtags am heutigen Mittag eingehend mit dem Instrument der Volksabstimmung befassen. Bereits zuvor hatte die in dem Gesetzentwurf beschriebene Möglichkeit einer Parlamentsauflösung mit anschließenden Neuwahlen für Panik unter manchen der altgedienten Politiker gesorgt. Entsprechend heftig wandten sich die Vertreter der etablierten Parteien gegen ein direktes Mitspracherecht der Bürger bei wichtigen politischen Grundsatzentscheidungen.
Sven W. Tritschler, stv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion und kommunalpolitischer Sprecher, stellte dagegen klar: „Natürlich ist es höchst unbequem, wenn man z.B. für den Bruch von Wahlversprechen unmittelbar zur Rechenschaft gezogen wird oder schlimmstenfalls sein Mandat verliert. Doch es ist entspricht durchaus unserer Vorstellung von Demokratie, dass das Volk als Souverän gegenüber dem Parlament die Macht ergreifen kann.“
Dabei spielte Tritschler auf eine Glosse an, in der von einer „Machtergreifung 2.0“ die Rede war und wo Mitglieder anderer Fraktionen darüber fabulierten, dass man ja nicht mit einer ständigen Sorge über eine Abwahl konfrontiert sein wolle. Dem allerdings widersprach u.a. der bekannte deutsche Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau, der als Sachverständiger in der Anhörung zu Wort kam. Vosgerau konnte dem Gedanken, dass Abgeordnete ihre Entscheidungen mit genau diesem Gedanken treffen sollten, ausdrücklich sehr viel Positives abgewinnen.