Der Klageerfolg der Rundfunkanstalten beim Bundesverfassungsgericht auf Erhöhung des Rundfunkbeitrags hat die öffentliche Diskussion um den dringenden Reformbedarf der ÖRR erneut angeheizt. Die AfD-Landtagsfraktion NRW wird im kommenden Plenum daher einen weiteren Reformantrag einbringen.
Sven W. Tritschler, medienpolitischer Sprecher der Fraktion, moniert in diesem Zusammenhang nicht nur die erhebliche Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Landtage, sondern sieht zudem eine Entlarvung des ÖRR:
„Es ist doch geradezu grotesk, dass eine demokratisch nicht legitimierte Institution wie der Öffentlich-rechtliche Rundfunk Geld beim Staat erklagen kann! Eine grundlegende Reformierung dieses angeblich „staatsfernen“ Medienmolochs ist längst überfällig!“
Tritschler, der auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist, verweist zudem auf die rapide sinkende Akzeptanz des teuren staatlichen Rundfunks:
„Wie repräsentative Umfragen (u.a. von CIVEY und YouGov) zeigen, lehnen zwei Drittel der Deutschen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab, über 90 % halten ihn in seiner aktuellen Höhe für inakzeptabel. Die Regierenden dürfen solche klaren Voten nicht einfach ignorieren – sie tun es aber, weil sie vom ÖRR und der Art seiner politischen Berichterstattung ganz enorm profitieren!“
Gemäß des Antrags (siehe hier) soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich auf allen Ebenen für eine Reform des „öffentlich-rechtlichen“ Rundfunks einzusetzen, sowie auf durchgreifende Sparmaßnahmen beim „öffentlich-rechtlichen“ Rundfunk und auf Einrichtung einer länderübergreifenden Reformkommission hinzuwirken.