„Kritik an der Regierung und ihrer Politik ist nicht ’staatsfeindlich‘, sondern vornehmstes Recht unserer Bürger“, betont der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Sven W. Tritschler, und ergänzt:
„Die Freiheit der Meinungsäußerung ist Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und darf nicht ausgehöhlt werden!“
Dies vorausgeschickt, schlägt Tritschler den Bogen zu den Plattformen, auf denen heutzutage der größte Teil der Meinungsäußerungen ausgetauscht wird und stellt fest:
„Die Digitalisierung und die weite Verbreitung des Internets haben die Meinungsfreiheit und -vielfalt erfreulicherweise gefördert. Gleichwohl ist das Internet kein rechtsfreier Raum: Straftaten, die dort begangen werden, müssen durch staatliche Stellen entschlossen bekämpft werden.“
Was sich anhört wie eine Binse, ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr, muss im Einzelfall hart erkämpft werden und wird von einem zunehmend übergriffigen Staat mehr und mehr beschnitten. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden wir den erneuten Beweis in Form der Ablehnung unseres Antrags https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-16473.pdf erhalten, den die AfD-Landtagsfraktion im morgigen Plenum Antrag einbringen wird.
Im Kern setzt sich Tritschler, der auch medienpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, dabei für eine Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ein. Darüber hinaus fordert er die Landesregierung auf, alle Bemühungen, den Netzwerkanbieter Telegram zu sperren oder den Zugang zu ihm zu erschweren, zu unterlassen. Tritschler resümiert:
„Solange das NetzDG besteht, wird die Landesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, Benutzern eine verpflichtende und funktionierende Widerspruchsmöglichkeit durch den Netzwerkbetreiber zur Verfügung zu stellen, wenn von ihnen eingestellte Inhalte widerrechtlich gesperrt oder gelöscht wurden.“