Thomas Röckemann: Die Landesregierung handelt fahrlässig!

Nach der für die Bundesregierung offenkundig überraschenden Machtübernahme durch die Taliban in Afghanistan und der völlig chaotischen Evakuierung deutscher Bürger und Helfer der Bundeswehr kam die Frage auf, was mit deren Ortskräften, aber auch mit den nun politisch verfolgten Afghanen generell geschehe. Durch deren Fluchtbewegung droht sich 2015 zu wiederholen.

Und während die Bundesregierung mit der Situation absolut überfordert scheint, setzt die Landesregierung Abschiebungen nach Afghanistan ausgerechnet jetzt aus. Auch ein für den 03. August 2021 geplanter Abschiebeflug von München nach Kabul wurde von deutscher Seite kurzfristig abgesagt. Die abzuschiebenden Personen waren wegen Gewalt-, Eigentums- und Betäubungsmitteldelikten sowie wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden und sollten deshalb abgeschoben werden.

Auf Nachfrage der AfD-Landtagsfraktion NRW, wieviele abschiebebereite Häftlinge aus Afghanistan aktuell in NRW auf die Vollstreckung ihrer Abschiebung warten, konnte die Landesregierung aufgrund fehlender statistischer Erhebungen keine Angaben machen. Allein dies ist eigentlich ein Skandal.

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Röckemann, hat für dieses Vorgehen kein Verständnis:

„Die Landesregierung verschließt die Augen vor der Realität! Abschiebebereite Verurteilte erhalten durch das Unterlassen der Abschiebung einen gesetzwidrigen Vorteil. Das ist eine Gefahr für die Öffentlichkeit, und zudem belohnt man fehlende Integrationsbereitschaft noch. Das ist fahrlässig, und das sind die völlig falschen Zeichen!“

Weitere Presse­mitteilungen

Presse­akkreditierung

Eine Akkreditierung als Pressevertreter erfolgt ausschließlich zum Zweck der politischen Berichterstattung. Als Grundlage sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Gültiger Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
  • Vorlage von themenbezogenen Namensartikeln
  • Vorlage eines Impressums einer themenbezogenen Zeitschrift, in dem der Antragsteller als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist
  • Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion

 

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

Zur Akkreditierung verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular oder senden eine E-Mail an Pressesprecher@AfD-Fraktion.NRW.

Pressesprecher

Kris Schnappertz

Pressesprecher

Kontakt zum Presseteam

Kontaktgrund
Hinweis: Wir verarbeiten Ihre in dem Online-Formular abgefragten Daten (z.B. Name, Mail-Adresse) ausschließlich dafür, um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwendung neben der von Ihnen ausdrücklich abgefragten findet nicht statt.