Spätestens seit der einträchtigen Nominierung von Stephan Harbarth als Präsident des Bundesverfassungsgerichts, wird die politische Unabhängigkeit der Gerichte zunehmend in Zweifel gezogen.
Bereits in der Vergangenheit initiierte die AfD, die Individualverfassungsbeschwerde in die NRW-Verfassung zu schreiben. Die aktuelle Anhörung zum Antrag ergab, dass eine Selbstverwaltung – und damit eine größere Unabhängigkeit von der Politik – der Gerichte durchaus möglich ist. Der Sachverständige Prof. Dr. Elicker dozierte über die Möglichkeit der Einsetzung eines Justizwahlausschusses und eines Justizverwaltungsrates.
Der Abgeordnete der AfD-Fraktion Thomas Röckemann sagt:
„Wir entsprechen damit einem Großteil der Forderung des deutschen Richterbundes, der sich in der Vergangenheit für mehr Unabhängigkeit der Gerichte von der Politik aussprach. Unser Antrag bietet die Möglichkeit einer umfassenden parteiübergreifenden Diskussion. Schließlich ist die Gewaltenteilung ein Kernelement unserer Demokratie und müsste daher allen am Herzen liegen.“