Offenkundig sind unzureichende Antworten der Landesregierung auf kleine Anfragen im Landtag von NRW ein bekanntes Problem. Dies wird nicht zuletzt durch entsprechende Vorwürfe der anderen (jeweils oppositionellen) Fraktionen belegt. Aber auch die AfD ist nicht zufrieden mit mancher Replik aus den Ministerien.
Jüngstes Beispiel ist eine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky zu Straftaten und Waffensicherstellungen in Asylbewerberheimen (DS 17/1241). Das Innenministerium gab an, dazu keine Antwort geben zu können, weil dies nicht in der PKS (polizeiliche Kriminalstatistik) erfasst würde. (DA 17/1495)
„Mit einer solch lapidaren Antwort macht es sich die Landesregierung deutlich zu leicht“, betont die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende und verdeutlicht: „Die Landesregierung ist durchaus aufgefordert, selbständig zu recherchieren. So wie ihre Kollegen in Sachsen es vorgemacht haben, die eine ähnliche Frage nach tiefer gehender Recherche im polizeilichen Auskunftssystem sehr wohl detailliert beantworten konnten!“
Bestätigt wird Frau Walger-Demolsky durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach brauchen unzureichende Antworten vom Abgeordneten nicht mehr einfach hingenommen werden, die Landesregierungen müssen konkret sein. Vor diesem Hintergrund sind wir nun sehr gespannt auf die inhaltliche Beantwortung unserer Nachfrage.