Das Bundes-Klimaschutzgesetz ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht weitreichend genug. Insbesondere fehlen danach ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab 2031. Es verletze damit die Freiheitsrechte junger Generationen, die ab 2030 möglicherweise noch schärfere Einschränkungen zur Erreichung der gesteckten Ziele hinnehmen müssten. Geklagt hatten Klimaaktivisten, unter anderem Luisa Neubauer.
Christian Loose, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion NRW, erkennt die gravierenden Folgen für die durch die Corona-Maßnahmen ohnehin stark angeschlagene Wirtschaft:
„Das Bundesverfassungsgerichtsurteil wird schwerwiegende Auswirkungen für unsere Industrienation haben. Denn die Bundesregierung wird versuchen, mittels höherer CO2-Steuern und höherer Energiepreise die CO2-Emissionen auch bis zum Jahr 2030 weiter zu drücken. Die Industrie wird dadurch allerdings ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren und ins EU-Ausland abwandern. Schon heute sehen wir Verlagerungen in den asiatischen Raum.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer Andreas Keith, zeigt sich bestürzt:
„Das heutige Urteil ist mehr als bedenklich – es ist ein Dammbruch! Hier wird ein „Super-Grundrecht Klimaschutz“ postuliert, das gar nicht im Grundgesetz steht. Nach meinem Verständnis hat das Bundesverfassungsgericht ein politisches Urteil gefällt und damit seine Unschuld verloren!“