Einen handfesten Skandal löste heute NRW-Verfassungsschutz-Chef Burkhard Freier mit einer Äußerung aus, die im besten Falle unbedacht war, in jedem Fall aber eine Missachtung eines unzweideutigen Gerichtsurteils. Die AfD prüft nun juristische Schritte, inwieweit disziplinarische und politische Konsequenzen drohen, ist derzeit noch nicht absehbar.
Als wichtigste Säule unseres Staates und unserer Gesellschaft gilt das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Wie sie im einzelnen auszulegen ist, darüber urteilen Verfassungsgerichte bzw. im Vorfeld auch Verwaltungsgerichte, sie zu schützen ist Aufgabe des Verfassungsschutzes. Wenn der jedoch verfassungsrechtliche Urteile einfach ignoriert, haben wir, hat die freiheitlich-demokratische Grundordnung, ein sehr ernstes Problem.
NRW-Verfassungsschutz-Chef Burkhard Freier hat genau dies heute verursacht, als er im Rahmen einer Landespressekonferenz gemeinsam mit Innenminister Herbert Reul den neuen NRW-Verfassungsschutzbericht vorstellte. Dabei stellte einer der anwesenden Journalisten die Frage, wie das Landesamt für Verfassungsschutz die AfD einordne. Die Antwort von Verfassungsschutz-Chef Freier lautete, die AfD sei „Prüffall“.
Nun hatte bereits im März diesen Jahres das BfV erklärt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das eine öffentliche Nennung der AfD als Prüffall als „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“ verurteilt hatte, anzuerkennen. Aufgrund dieser Erklärung wurde das Urteil rechtswirksam. Mit seiner heutigen Einlassung auf der LPK hat NRW-Verfassungsschutz-Chef Burkhard Freier klar dagegen verstoßen.
Besonders brisant: Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Abteilung des Innenministeriums. Politisch verantwortlich ist damit Innenminister Herbert Reul, der zudem auch direkt neben Freier stand und keinerlei Anstalten machte, seinen Mitarbeiter zu korrigieren.
Die AfD-Landtagsfraktion NRW hat – anders als z.B. Grüne und SPD – bisher immer vermieden, Reul für seine Verfehlungen (beispielsweise im Fall Lügde) zum Rücktritt aufzufordern. Mit der nun vor der versammelten Landeshauptstadtpresse ausgesprochenen Ungeheuerlichkeit, mit der Duldung eines Rechtsbruchs durch ausgerechnet den Verfassungsschutz-Chef, hat Reul aus Sicht des AfD-Landesverbands deutlich gezeigt, dass er seinem Amt nicht gewachsen ist. Da auf Einsicht des Ministers kaum zu hoffen ist, werden wir unsere Kollegen in der Fraktion bitten, ihre bisherige Haltung zu diesem Minister zu überdenken.
Juristische Schritte gegen NRW-Verfassungsschutz-Chef Burkhard Freier sind bereits eingeleitet.