Das Land Nordrhein-Westfalen braucht eine zentrale „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus“. Ein Antrag, dem sich nominell jeder vernünftige Mensch anschließen muss; weshalb die AfD-Fraktion ihn im Kern selbstredend unterstützt. Dennoch hat sie sich bei der Abstimmung heute im Plenum des Landtags enthalten. Warum?
Wie so oft, berücksichtigte der gemeinsame Antrag der „Heiligen Vierfaltigkeit“ einen Aspekt nicht, der sehr wesentlich erscheint und der von den jüdischen Gemeinden auch regelmäßig herausgestellt wird: Ein erheblicher Teil antisemitischer Übergriffe ist streng religiös geprägt und muss einem islamischen Täterkreis zugerechnet werden. Diese Tatsache aber wurde in dem Antrag vollständig ausgeblendet.
Der von Helmut Seifen, u.a. religionspolitischer Sprecher der Fraktion, in seiner Plenarrede vorgestellte Entschließungsantrag (siehe Anlage) behob diesen Mangel, wurde aber dennoch von den anderen Fraktionen abgelehnt.
Zu Seifens absolutem Unverständnis:
„Ob es sich bei der Ablehnung um parteitaktisches Geplänkel oder pure Ignoranz handelt, kann ich nicht beurteilen. Im Ergebnis jedenfalls wurde wieder eine Chance vertan, dem schwelenden Problem Antisemitismus eine wirksame Maßnahme entgegenzusetzen. Kein guter Tag für die redliche Bekämpfung des Antisemitismus!“