Wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder eine fristgerechte Erklärung unterlassen, kann bereits bei geringsten Beträgen Erzwingungshaft angeordnet werden. Unsere Abgerodnete Iris Dworeck-Danielowski wollte daher von der Landesregierung wissen, wie sich die Anzahl der Menschen in Erzwingungshaft entwickelt, wie lang die durchschnittliche Inhaftierung andauert und wie viele Rentner sich unter den Menschen in Erzwingungshaft befinden.
Die Landesregierung antwortete gewohnt lakonisch und arrogant. Sie führte zunächst an, dass jede Person, die von der Erzwingungshaft betroffen sei, diese ganz leicht abwenden könne, indem sie die ausstehenden Zahlungen einfach tätigt. Die Anzahl der betroffenen Personen hält die Landesregierung für so gering, dass sie es nicht für nötig erachtet, Alternativen zu dieser Haftform zu prüfen. Wie lange die betroffenen Personen inhaftiert und ob auch Renter betroffen sind, interessiert die Landesregierung gar nicht – diese Zahlen werden nicht erfasst!
Da sich die Landesregierung offenbar nicht für diese Menschen und ihre Schicksale interessiert, werden wir weiter nachhaken.
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)