Aktuell verfügen die mehr als insgesamt 40 Unterbringungseinrichtungen in NRW über eine Kapazität von mehr als 20.000 Plätzen – demgegenüber steht eine aktuelle Belegung von knapp 10.000 Personen. Seit Juli diesen Jahres sollen im beschleunigten Asylverfahren möglichst konsequent nicht schutzberechtigte Personen aus diesen Landeseinrichtungen zurückgeführt werden.
Unsere integrationspolitische Sprecherin Gabriele Walger-Demolsky wollte deshalb von der Landesregierung wissen, mit welchem Platzbedarf durch diese nicht schutzberechtigten Personen zu rechnen ist, welche Aufgaben die einzelnen Unterbringungseinrichtungen erfüllen und ob bzw. welche Sonderaufgaben sie erfüllen sollen.
Die Antwort der Landesregierung ist wenig aufschlussreich. Die prognostizierten Zahlen sollen mit den gegenwärtigen Platzkapazitäten so in etwa übereinstimmen und die Sonderaufgaben der Unterbringungseinrichtungen dürfen angeblich nicht genannt werden, um die darin lebenden Personen nicht zu gefährden.
Diese unbefriedigende Antwort kommentiert Gabriele Walger-Demolsky: „Eine von vielen schlecht beantworteten Anfragen, entweder hat die Landesregierung keine Zahlen oder Sie will aus obskuren Gründen keine Informationen zur Verfügung stellen, immer das Gleiche.“
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)