Wie reagiert die Landesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur sachgrundlosen Befristung?

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Juni diesen Jahres untersagt Arbeitgebern mehrere aufeinander folgende Beschäftigungsverhältnisse mit sachgrundloser Befristung einzugehen.

Die Landesregierung antwortete nun mit einer schlichten Statistik auf die hierzu gestellte Anfrage unseres Abgeordneten Dr. Martin Vincentz, bezüglich sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge seitens der Landesregierung und anderer Einrichtungen des Landes.

So sind gegenwärtig 1.600 Personen in einem sachgrundlosen Beschäftigungsverhältnis mit der Landesregierung oder einer Einrichtungen des Landes. In einer kleinen Fußnote werden nebenbei noch 11.000 befristet beschäftigte Lehrer erwähnt – über eine mögliche Sachgrundlosigkeit könne jedoch keine Auskunft erteilt werden.

Dazu Dr. Martin Vincentz: „1759 sachgrundlos befristete Arbeitsverträge durch das Land NRW und dessen Institutionen, davon 339 – entgegengesetzt des Urteils des Bundesverfassungsgerichts – mehrfach geschlossen. Dazu kommen weitere 11.105 befristete Arbeitsverhältnisse im Bereich der Schulkapitel, dessen Auswertung unter den Gesichtspunkten des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes die Landesregierung als unverhältnismäßig erachtet. Hier muss sich der Rechtsstaat etwas einfallen lassen, um auch weiterhin als solcher zu funktionieren.“

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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)

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