Ab 2019 sollen auch Gewalttaten mit Messern statistisch erfasst werden. Weil es aber nicht reicht, nur die Anzahl von Messerattacken zu erfassen, sondern für eine umfassende Analyse (um zum Beispiel die Frage zu beantworten, ob die Anzahl der Messerattacken vielleicht etwas mit der Zuwanderung zu tun haben könnte) auch Daten für den Täter selbst sowie den genauen Tathergang gesammelt werden müssten, wollte unser Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher Markus Wagner von der Landesregierung wissen, ob ab 2019 auch Tätermerkmale und Tatmotive erfasst werden.
Die Antwort der Landesregierung ist kurz und daher schnell zusammengefasst: Die Landesregierung hat nicht vor, auch Daten zu Tätermerkmalen und Tatmotiven zu erfassen, außerdem diene die Polizeiliche Kriminalstatistik auch nicht der unmittelbaren Erfassung solcher Daten und überhaupt eigneten sich Mutmaßungen zur Herkunft der Täter nicht für eine valide statistische Erfassung.
Hierzu Markus Wagner: „Die Studie der Ruhr Universität Bochum zum Thema Gewalt gegen Einsatz und Rettungskräfte hat deutlich gezeigt, dass die Erfassung von Tätermerkmalen und Tatmotiven im Rahmen der auch in diesem Deliktsbereich deutlich zunehmenden Straftaten, unabdingbar sind, um Ursachen erkennen und bekämpfen zu können.
Wenn aber nun grade bei der statistischen Erfassung, der seit etwa zwei Jahren immer mehr um sich greifenden Messerattacken Tätermerkmale und Tatmotive nicht erfasst werden sollen, dann erweist sich eine solche Statistik als zahnloser Tiger und trägt damit wenig bis nichts zur Ursachenbekämpfung bei. Eine statistische Erfassung aber, die zur Ursachenbekämpfung nicht taugt ist Aktionismus, der staatliches Handeln vortäuschen soll.“
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)