Wird der Aufruf zum Judenmord in Deutschland überhaupt noch bestraft?

Wenn es um das Thema Antisemitismus geht, bleibt in der jüngeren Vergangenheit besonders der 12. Mai 2021 in Erinnerung, als es in Gelsenkirchen zu zahlreichen Anti-Israel-Demonstrationen kam, bei denen u.a. hasserfüllte judenfeindliche Parolen skandiert und Israel-Fahnen in Brand gesetzt wurden. Augenzeugen berichteten gar von muslimischen Demonstranten, die zur Vernichtung Israels aufriefen. Insgesamt mussten – wie die Landesregierung auf Anfrage der AfD mitteilte – im ersten Halbjahr 2021 in Nordrhein-Westfalen 206 Straftaten dem Unterbegriff „antisemitisch“ zugeordnet wurden. Das ist aus unserer Sicht eine alarmierend hohe Zahl.

Noch alarmierender allerdings ist die Tatsache, dass im gleichen Zeitraum keine einzige Festnahme wegen einer antisemitischen Straftat erfolgte. Markus Wagner, Fraktionsvorsitzender und sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, versteht daher sehr gut, warum u.a. die Jüdische Rundschau fragt: „Wird der Aufruf zum Judenmord in Deutschland überhaupt noch bestraft?“

Während Tatverdächtige aus dem rechtsextremistischen Milieu bei ähnlichen Tatbeständen ohne viel „Federlesens“ üblicherweise sofort dingfest gemacht werden – was unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten auch sehr richtig ist –, scheint man bei islamistischen Gefährdern eher zurückhaltend. „Erschreckend zurückhaltend!“, befindet Markus Wagner und erklärt:

„Allein in Gelsenkirchen wurden nach Aussage von Innenminister Reul 47 Sachverhalte von den Sicherheitsbehörden registriert und 31 von 85 Tatverdächtigen identifiziert. Was passierte mit diesen Leuten? Festgenommen wurde jedenfalls kein einziger!“

Mit einer Kleinen Anfrage versucht die AfD-Landtagsfraktion NRW, Antworten von der Landesregierung zu bekommen und dabei auch herauszufinden, wie glaubhaft der immer wieder beschworene „Kampf gegen Antisemitismus“ tatsächlich ist.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-15198.pdf

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