„Schon heute sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit des bestehenden Systems Luftsicherheit nahezu erreicht“, heißt es in einem Dokument des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft.
Die Sicherheitskontrollen an Flughäfen in Nordrhein-Westfalen werden teilweise auch von privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen. Dass das nicht immer problemlos vonstatten geht, zeigte unter anderem ein Fall am Flughafen Köln-Bonn im letzten Jahr, als man einer Sicherheitsfirma wegen Vorwürfen der Nötigung, Erpressung und Korruption kündigen musste.
Da die Sicherheit der Fluggäste nicht Spielball irgendwelcher personeller Experimente sein darf, hakte unser Abgeordneter Herbert Strotebeck noch einmal genauer nach. Nun teilte die Landesregierung mit, dass sie die Übertragung der Fluggastkontrolle an Privatunternehmen erst dann bewerten werde, wenn der Bund entsprechen tätig geworden ist.
Es ist dies ein weiteres, beschämendes Beispiel für das Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten mit anschließendem Nichtstun. Der Bund hätte wahrscheinlich geantwortet, dass die Flughafensicherheit Ländersache sei und man vor Empfehlung von Maßnahmen erst einmal die Erfahrungen der Länder abwarten wolle.
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)