„Primusschule“ in Minden

Kleine Anfrage
vom 28.08.2017

Kleine Anfrage 239
des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD

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Zum Schuljahr 2013/2014 startete „Primus“.

Es handelt sich dabei um einen Schulversuch zum längeren gemeinsamen Lernen. An fünf Schulen in NRW wird inzwischen exklusiv erprobt, ob und in welcher Weise die Arbeit der Grundschulen in die der weiterführenden Schulen einbezogen werden kann.

Erforscht werden soll außerdem, welche Auswirkungen das längere, gemeinsame Lernen un­ter diesen besonderen Bedingungen auf das Lernverhalten, die Leistungsentwicklung und das Sozialverhalten der Probanden hat.

Insbesondere sollen mit dem Schulversuch unter wissenschaftlicher Begleitung Erkenntnisse gewonnen werden, wie die Probanden durch längeres gemeinsames Lernen von Klasse 1 bis 10 ohne Schulwechsel zu besseren Abschlüssen geführt werden können.

Eine dieser experimentellen Schulen, genannt „Primusschule“ wurde per Ministererlass seit dem Schuljahr 2013/2014 in Minden, trotz nicht ausreichender Anmeldungen (71), angesiedelt und dreizügig ausgestaltet.

Da die Anmeldezahlen nicht stiegen, wurde der Einzugsbereich 2016 auf den gesamten Be­reich der Stadt Minden erweitert.

Des Weiteren ist derzeit, laut Auskunft des Schulbüros Minden vom 31.7.2017, eine dreizügige Eingangsklasse mit insgesamt 64 Schulanfängern möglich.

Regelmäßig beträgt die Klassenstärke 23 Schüler. Damit ist die vorgesehene Klassenstärke bereits unterschritten.

Dennoch wurde, laut Beschluss des Rats der Stadt Minden vom 04.07.2017 (Drucksache 89/2017), an die Verwaltung eine Berechnungsvorgabe für entsprechende Ausbauarbeiten für einen vierten Klassenzug festgelegt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Sind die in Minden getroffenen und geplanten Maßnahmen – Erweiterung des Einzugs­bereiches und eine geplante Erweiterung der Zügigkeit – von drei auf vier ohne entspre­chende Schülerzahlen noch im Rahmen des Schulversuchs zulässig?
  2. Welche detaillierten wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden bislang aus dem Versuch gewonnen? Bitte um Mitteilung des Forschungsinstituts und Übermittlung des aktuellen Berichts.
  3. Lassen diese Erkenntnisse darauf schließen, dass ein gemeinsames Lernen bis Klasse 10 messbar bessere Ergebnisse hervorbringt als an Regelschulen?
  4. Wirkt sich der stark angestiegene Anteil von Zuwanderern (14) und Inklusionskindern (2014/15=3 2016/17 =30) auf das Ergebnis des gemeinsamen Lernens aus?
  5. Wird die neue Landesregierung diesen Schulversuch in Minden weiterführen, ggf. über die geplanten 10 Jahre hinaus, oder ihn vorzeitig beenden?

Thomas Röckemann

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 239 wie folgt:

Frage 1

Sind die in Minden getroffenen und geplanten Maßnahmen – Erwei­terung des Einzugsbereiches und eine geplante Erweiterung der Zügigkeit – von drei auf vier ohne entsprechende Schülerzahlen noch im Rahmen des Schulversuchs zulässig?

Die Einrichtung eines Schuleinzugsbereichs für die PRIMUS-Schule Minden wurde 2016 beendet, da die Bildung von Schuleinzugsberei­chen nur dann zulässig ist, wenn es im Gebiet eines Schulträgers mehr als eine Schule der betreffenden Schulform gibt.

Eine Erweiterung der Zügigkeit der PRIMUS-Schule in Minden wäre gemäß Art 2 Absatz 2 Satz 1 des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 25. Oktober 2011 (GV. NRW. S. 540) grundsätzlich möglich, dem Ministerium für Schule und Bildung liegt jedoch bislang kein entspre­chender Antrag der Stadt Minden vor. Voraussetzung für eine Geneh­migung wäre u. a. der Nachweis eines entsprechenden Bedürfnisses.

Frage 2

Welche detaillierten wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden bis­lang aus dem Versuch gewonnen? Bitte um Mitteilung des For­schungsinstituts und Übermittlung des aktuellen Berichts.

Die wissenschaftliche Begleitforschung zum Schulversuch PRIMUS wird durchgeführt von Professor Dr. Till-Sebastian Idel von der Universi­tät Bremen sowie von Professorin Dr. Christina Huf von der Universität Münster.

Detaillierte wissenschaftliche Erkenntnisse liegen noch nicht vor, da die wissenschaftliche Begleitforschung noch läuft.

Frage 3

Lassen diese Erkenntnisse darauf schließen, dass ein gemeinsa­mes Lernen bis Klasse 10 messbar bessere Ergebnisse hervor­bringt als an Regelschulen?

Frage 4

Wirkt sich der stark angestiegene Anteil von Zuwanderern (14) und lnklusionskindern (2014/15=3 2016/17 =30) auf das Ergebnis des gemeinsamen Lernens aus?

Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.

Da es sich um einen laufenden Schulversuch handelt und die wissen­schaftliche Begleitforschung noch nicht abgeschlossen ist, liegen dazu noch keine Erkenntnisse vor.

Frage 5

Wird die neue Landesregierung diesen Schulversuch in Minden weiterführen, ggf. über die geplanten 10 Jahre hinaus, oder ihn vorzeitig beenden?

Für die PRIMUS-Schule in Minden gilt die Übergangsregelung nach Artikel 2 des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes, nach der dieser Schul­versuch auf die Dauer von zehn Jahren angelegt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Yvonne Gebauer