Kleine Anfrage 424
des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD
In den letzten Jahren kam es zu einem sprunghaften Anstieg der Gewaltstraftaten gegen Mitglieder von Studentenverbindungen in ganz Deutschland.
Bei solchen Attacken wurden Mitglieder von Verbindungen zum Teil schwer verletzt, ihre Häuser attackiert und teils stark beschädigt. Auch werden durch Studentenverbindungen organisierte Veranstaltungen häufig gestört. Dabei entstehen regelmäßig erhebliche Personen- und Sachschäden.
Auch wurden an vielen Universitäten auf Initiative der Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) den örtlichen Studentenverbindungen untersagt, Räumlichkeiten der Universität für Veranstaltungen, etwa Podiumsdiskussionen, zu nutzen.
Insbesondere in links-geprägten Universitätsstädten ist es für Mitglieder studentischer Korporationen nicht möglich, sich ohne Gefahr in der Öffentlichkeit in Vollcouleur, d.h. mit Band und Mütze seiner Verbindung, zu zeigen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Straftaten gegen Studentenverbindungen und deren Mitglieder sind der Landesregierung seit 2012 in Nordrhein-Westfalen bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Verbindung, Ort, Datum, Delikt und gegebenenfalls Verortung im Bereich politisch motivierte Kriminalität)
- An wie vielen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gibt es Verordnungen, Broschüren oder sonstige Publikationen oder Veranstaltungen, die sich gegen Studentenverbindungen richten? (Bitte nach Hochschule und Art der Maßnahme gegen Studentenverbindungen aufschlüsseln)
- Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu treffen, um Studentenverbindungen, ihr Eigentum und ihre Mitglieder vor Gewaltstraftaten und Anschlägen zu schützen?
Thomas Röckemann
____________________________________________________________________________________
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 424 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern wie folgt:
Frage 1: Wie viele Straftaten gegen Studentenverbindungen und deren Mitglieder sind der Landesregierung seit 2012 in Nordrhein- Westfalen bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Verbindung, Ort, Datum, Delikt und gegebenenfalls Verortung im Bereich politisch motivierte Kriminalität)
Straftaten gegen Studentenverbindungen und deren Mitglieder werden kriminalstatistisch nicht gesondert erfasst. Eine spezifische manuelle Auswertung polizeilicher Ermittlungsvorgänge ist in der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit auf Grund der damit verbundenen außerordentlichen Aufwände nicht möglich.
Frage 2: An wie vielen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gibt es Verordnungen, Broschüren oder sonstige Publikationen oder Veranstaltungen, die sich gegen Studentenverbindungen richten? (Bitte nach Hochschule und Art der Maßnahme gegen Studentenverbindungen aufschlüsseln)
Auf Nachfrage erklärten die einzelnen Hochschulen des Landes, dass es seitens Hochschulleitung, Hochschulgremien und Hochschulverwaltung keine gegen Studentenverbindungen gerichteten Maßnahmen gebe. Davon unberührt sind kritische Auseinandersetzungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Akteuren der studentischen Selbstverwaltung mit Positionen einzelner Studierendengruppen sowie diesbezügliche Veranstaltungen.
Frage 3: Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu treffen, um Studentenverbindungen, ihr Eigentum und ihre Mitglieder vor Gewaltstraftaten und Anschlägen zu schützen?
Die Polizei hat gemäß § 1 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie vorbeugend zu bekämpfen und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Anlass- und einzelfallbezogen (z. B. bei Veranstaltungslagen) werden von den jeweils örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden die zur Gefahrenabwehr ggf. gebotenen Maßnahmen getroffen bzw. veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen
Isabel Pfeiffer-Poensgen