11.10.2017, Plenarsitzung des nordrhein-westfälischen Landtags:
Nach Antrag der CDU soll das Schwarzfahren entkriminalisiert und nur noch in Fällen von „hartnäckigen Wiederholungstätern“ als Straftat geahndet werden. Unser Abgeordneter Thomas Röckemann sieht darin einen rechtssystematischen Widerspruch, den wohl spätestens das Bundesverfassungsgericht kassieren würde.
Innere Sicherheit als eine der Kernaufgaben des Staates ist nicht durch geschönte Kriminalitätsstatistiken zu gewährleisten.