Unser rechtspolitischer Sprecher Thomas Röckemann äußerte sich in der Plenarsitzung des nordrhein-westfälischen Landtags am 19.09.2018 zu dem von der Landesregierung eingebrachten Antrag zur Standardisierung der anonymen Spurensicherung. Die anonyme Spurensicherung erlaubt es Opfern von Sexualstraftaten Spuren für eine spätere Strafverfolgung zu sichern ohne sofort eine Anzeige stellen zu müssen, da diese meist mit einer hohen psychischen Belastung einhergeht.
Trotz einiger Bedenken bezüglich fehlender bundeseinheitlicher Regelungen und zurzeit mangelnder Aufklärung der Opfer, sieht die AfD-Fraktion den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen gespannt und positiv entgegen.