„Physician Assistants“ als sinnvolle Ergänzung der medizinischen Versorgungsangebote bald auch für die Hausarzt-Praxis?

Kleine Anfrage
vom 01.02.2019

Kleine Anfrage 2003des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz vom 31.01.2019

 

„Physician Assistants“ als sinnvolle Ergänzung der medizinischen Versorgungsangebote bald auch für die Hausarzt-Praxis?

In dem Curriculum „Physician Assistant – Ein neuer Beruf im deutschen Gesundheitswesen“ stellen Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) das Berufsbild des „PAs“ vor. Die Kompetenzen sind in Anlehnung an den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKL 2015) formuliert.

Ziel dieses 2011 eingeführten Bachelor-Studiengangs ist es, Vertreter aus Gesundheitsfachberufen so zu qualifizieren, dass sie Ärzte von delegierbaren Tätigkeiten entlasten können.

Die Hochschulausbildung zum „Physician Assistant“ dauert mindestens sechs Semester und schließt mit dem akademischen Grad „Bachelor of Science“ ab. Grundvoraussetzung zum Studium ist nach jüngstem Beschluss der Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) des 119. Ärztetages eine abgeschlossene dreijährige medizinische Berufsausbildung1.

Weitere Zulassungsvoraussetzungen wie allgemeinbildender Schulabschluss und Berufserfahrung sind in den einzelnen Bundesländern noch unterschiedlich geregelt.

Bisher arbeiten PAs ausschließlich in Krankenhäusern. In Niedersachsen ist jetzt jedoch die bundesweit erste Initiative gestartet, in der „Physician Assistants“ erstmals auch Haus- und Fachärzte in ihren Praxen unterstützen sollen – hier gelten die PAs als funktionierende Alternative zur Landarztquote2. Hierzu bedarf es jedoch einer flächendeckenden Akzeptanz dieses neuen Berufsbildes.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

1. An welchen Standorten wird in Nordrhein-Westfalen der Studiengang zum „Physician Assistant“ angeboten?

2. Wie ist die Resonanz des Studiengangs seit dessen Einführung in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009? (Neueinschreibungen und Abschlüsse an den jeweiligen Standorten)

3. Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für Nordrhein-Westfalen?

4. Wie viele Neueinstellungen von PAs im öffentlichen Gesundheitswesen verzeichnet das Land Nordrhein-Westfalen seit der Implementierung dieses akademischen Grades im Jahr 2009?

Dr. Martin Vincentz

 

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1 https://docs.wixstatic.com/ugd/e04536da3c56bc913343be939a5e07890cd077.pdf

2 https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4907608#vp1


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 05.03.2019

 

Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2003 mit Schreiben vom 26. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

1. An welchen Standorten wird in Nordrhein-Westfalen der Studiengang zum „Physician Assistant“ angeboten?

Der Studiengang zum „Physician Assistant“ sowie fachverwandte Studiengänge werden in Nordrhein-Westfalen nur von privaten Hochschulen angeboten. Das Studienangebot ist in nachfolgender Tabelle dargestellt.

Hochschulstandort Studiengang Abschluss Start
Europäische Fachhochschule Rhein / Erft in Brühl Physician Assistance Bachelor Sommersemester 2011
Fachhochschule des Mittelstands, Standort Bielefeld Physician Assistance Bachelor Wintersemester 2018/19
Fliedner Fachhochschule Düsseldorf Medizinische Assistenz – Chirurgie Bachelor Wintersemester 2013/14
HSD Hochschule Döpfer Köln Physician Assistance Bachelor Sommersemester 2018

Quelle: eigene Auswertung

2. Wie ist die Resonanz des Studiengangs seit dessen Einführung in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009? (Neueinschreibungen und Abschlüsse an den jeweiligen Standorten)

Nachfolgende Tabelle gibt zu vorgenannten Studiengängen die Zahl der Neueinschreibungen (Studienanfängerinnen und -anfänger) und der Abschlüsse (Absolventinnen und Absolventen im Prüfungsjahr) an.

Zahlen für das Studien- und Prüfungsjahr 2018 stehen aktuell noch nicht zur Verfügung. Daher sind die vorgenannten Studiengänge, die 2018 gestartet sind, in der nachfolgenden Tabelle nicht aufgeführt.

In Nordrhein-Westfalen ist der Studiengang „Physician Assistance“ erstmalig im Jahr 2011 eingerichtet worden. Studierendenzahlen aus 2009 und 2010 sind in nachfolgender Tabelle daher nicht enthalten.

Hochschulstandort Merkmal 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Europäische

Fachhochschule Rhein / Erft in Brühl

Studienanfänger 37 21 34 39 44 45 69
Absolventen im Prüfungsjahr 0 0 0 31 17 29 31
Fliedner Fachhochschule Düsseldorf Studienanfänger 0 0 40 46 48 41 42
Absolventen im Prüfungsjahr 0 0 0 0 0 23 34
Gesamtergebnis Studienanfänger 37 21 74 85 92 86 111
Gesamtergebnis Absolventen im Prüfungsjahr       31 17 52 65

Quelle: IT.NRW: Amtliche Hochschulstatistik (eigene Berechnungen); Kopfzählung

3. Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für Nordrhein-Westfalen?

Bei der Beantwortung der Frage muss zunächst zwischen Zugang und Zulassung zum Hochschulstudium unterschieden werden. Für den Zugang zu den oben genannten Studiengängen gelten die allgemeinen Regelungen des § 49 Hochschulgesetz NRW. Das Hochschulzulassungsgesetz NRW, das die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Studienplatzvergabe regelt, kommt hier nicht zum Tragen, da private Hochschulen grundsätzlich keine Aufnahmekapazitäten ermitteln und somit keine Zulassungszahlen festsetzen. Insofern gibt es keine örtlichen Zulassungsbeschränkungen, wie dies bei Studienangeboten staatlicher Fachhochschulen und Universitäten der Fall sein kann.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass jede oben genannte Hochschule den Zugang zum Studium im Detail selbst regelt. Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass neben der Hochschulreife hier auch eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung gefordert wird. Außerdem sind von den Studierenden Studiengebühren zu erbringen.

4. Wie viele Neueinstellungen von PAs im öffentlichen Gesundheitswesen verzeichnet das Land Nordrhein-Westfalen seit der Implementierung dieses akademischen Grades im Jahr 2009?

Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor.

 

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