Kleine Anfrage 2652des Abgeordneten Christian Loose vom 27.05.2019
„Strukturwandelprojekte – Geht damit eine Entlastung des nordrhein-westfälischen Steuerzahlers einher?“
In der Plenarsitzung vom 23.05.2019 hat Ministerpräsident Armin Laschet unter dem Titel „Klima-Konsens 1.1 umsetzen – neue Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven für die Kohlereviere“ die Abgeordneten im Landtag Nordrhein-Westfalen über Planungen und Projekte informiert, mit deren Hilfe die zu erwartenden Arbeitsplatzverluste in Folge des sog. Braunkohleausstiegs kompensiert werden sollen.
Die Bundesregierung hatte zuvor, im Juni 2018, die sog. Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt, die im Januar 2019 ihren Abschlussbericht vorlegte. Die hier dargelegten Empfehlungen münden in einer nunmehr verlautbarten strukturpolitischen Unterstützung durch die Bundesregierung. Deren Ziel ist es, die durch den Kohleausstieg wegfallenden wirtschaftlichen Möglichkeiten und Arbeitsplätze durch den Aufbau neuer Wertschöpfungschancen zu kompensieren.1 Als eines der in den Eckpunkten genannten Infrastrukturprojekte findet sich für NRW das „S-11-Ergänzungspaket“ im Knoten Köln, das in Zusammenhang mit dem dort ebenfalls genannten Projekt „Westspange“ steht.2 Diese beiden Projekte sind aufgeführt unter der Überschrift „Vorhaben im Knoten Köln“.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Mit welcher finanziellen Belastung fanden diese beiden Projekte Eingang in die Haushalte des Landes NRW?
2. Mit welcher finanziellen Belastung fanden diese beiden Projekte Eingang in die Haushalte von Gebietskörperschaften des Landes NRW?
3. Um welche Summen werden die öffentlichen Haushalte des Landes NRW entlastet, nachdem diese Projekte nunmehr Teil der Eckpunkte zum Strukturstärkungsgesetz sind?
4. Um welche Summen werden die öffentlichen Haushalte von Gebietskörperschaften entlastet, nachdem diese Projekte nunmehr Teil der Eckpunkte zum Strukturstärkungsgesetz sind?
5. Inwieweit ist es sachgerecht, diese ohnehin seit langem geplanten Projekte plötzlich als Maßnahme zur Kompensation der durch den sog. Kohleausstieg verlorengehenden Arbeitsplätze aufzuführen?
Christian Loose
1 vgl. Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-strukturwandel.pdf?blob=publicationFile, Seite 3. Abgerufen am 18.06.2019
2 Ebenda, Seite 19
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 24.07.2019
Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2652 mit Schreiben vom 24. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.
1. Mit welcher finanziellen Belastung fanden diese beiden Projekte Eingang in die Haushalte des Landes NRW?
2. Mit welcher finanziellen Belastung fanden diese beiden Projekte Eingang in die Haushalte von Gebietskörperschaften des Landes NRW?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Finanzierung der Planung der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zum S 11-Ergänzungspaket erfolgt durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als SPNV-Aufgabenträger. Die Kosten hierfür betragen nach einer Grobkostenschätzung 3,95 Mio. €. Die Finanzierung der Planung der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI zur Westspange erfolgt durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die Kosten hierfür betragen 60 Mio. €.
3. Um welche Summen werden die öffentlichen Haushalte des Landes NRW entlastet, nachdem diese Projekte nunmehr Teil der Eckpunkte zum Strukturstärkungsgesetz sind?
4. Um welche Summen werden die öffentlichen Haushalte von Gebietskörperschaften entlastet, nachdem diese Projekte nunmehr Teil der Eckpunkte zum Strukturstärkungsgesetz sind?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Umfang der potenziellen finanziellen Entlastung der öffentlichen Haushalte des Landes Nordrhein-Westfalen sowie von Gebietskörperschaften durch die Aufnahme der benannten Projekte in die Eckpunkte für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu definieren, da noch nicht klar ist, ob die bereits zugesagten finanziellen Verpflichtungen des Landes und des NVR aus den Mitteln, die seitens des Bundes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen, finanziert werden können. Entsprechend der Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 kann die Entlastung max. 60. Mio. € für das Land und 3,95 Mio. € für den NVR betragen.
5. Inwieweit ist es sachgerecht, diese ohnehin seit langem geplanten Projekte plötzlich als Maßnahme zur Kompensation der durch den sog. Kohleausstieg verlorengehenden Arbeitsplätze aufzuführen?
Es wird auf die Antwort auf die Fragen 3 bis 5 der Kleinen Anfrage 2651 verwiesen.