Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Gesetzesentwurf
vom 02.07.2019

Gesetzentwurfder AfD-Fraktion vom 02.07.2019

 

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

A Ausgangslage

Die Nachfrage nach Wohnraum verzeichnet seit Jahren in den Ballungsgebieten Deutschlands und auch in Nordrhein-Westfalen deutliche Steigerungen. Sowohl die Nachfrage nach Miet­wohnungen als auch nach Wohneigentum ist hoch, jedoch das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zunehmend gering. Steigende Bodenpreise, steigende Herstellungskosten und Mangel an Handwerkerleistungen treiben das Preisniveau. Gerade junge Familien können sich daher kaum noch selbst genutztes Eigentum leisten. Wohneigentum stellt aber einen kaum verzichtbaren Teil einer soliden Altersversorgung dar.

Deutschland hat im internationalen Vergleich zudem eine sehr geringe Wohneigentumsquote. In Europa ist Deutschland mit einer Eigentumsquote von 51,4 %(2017) vor der Schweiz das Schlusslicht. In Österreich sind es 55 %.1 In NRW liegt die Quote bei nur 42,8 % (Stand 2014)2.

Zu den Kostentreibern im Wohnungsbau zählen neben Bau- und Grundstückskosten insbe­sondere auch die Nebenkosten in Form der Grunderwerbsteuer. Lag von 1998 bis 2011 die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen noch bei 3,5 %, so wurde sie Ende 2011 auf 5 % und dann ab 2015 auf 6,5 % erhöht. Vermehrte Kauftransaktionen und steigende Preise von Häusern und Eigentumswohnungen führen zu immer weiter steigenden Steuereinnahmen, die von 1.260 Mio. im Jahre 2011 auf rd. 3.277 Mio. Euro im Jahre 2018 angestiegen sind.

Seit den massiven Erhöhungen der Grunderwerbsteuer in den Jahren 2011 (Erhöhung auf 5 %) und 2015 (Erhöhung auf 6,5 %) stagniert die Eigentumsquote bzw. ist sie sogar leicht rückläufig.

Vor diesem Hintergrund stellte die FDP Landtagsfraktion NRW hierzu schon in ihrem Antrag „Wohneigentumsbildung durch Grunderwerbsteuerfreibetrag erleichtern“ (Drucksache 16/14388) fest:

„Ein wesentlicher Grund für die insgesamt geringe Wohneigentumsquote sind die hohen Erwerbsnebenkosten in Deutschland beim Immobilienkauf. Die hohen Grunderwerbsteu-erbelastungen in Nordrhein-Westfalen stellen dabei den größten Anteil an den Kaufneben­kosten von Immobilien dar. SPD und Grüne haben seit dem Jahr 2011 die Grunderwerb­steuer von damals 3,5 Prozent in zwei Schritten auf heute 6,5 Prozent angehoben. Durch diese nahezu Verdopplung der Grunderwerbsteuer haben die Koalitionsfraktionen die Wohneigentumsbildung in Nordrhein-Westfalen deutlich erschwert.“

Darüber hinaus hat die FDP-Landtagsfraktion NRW in ihrem Antrag (Drucksache 16/7170) vom 28.10.2014 „Keine weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu Lasten junger Familien“ die große Belastung für die junge Familien aufgezeigt:

„Die Belastungen dieser Steuer treffen die breite Gesellschaft im Land, besonders ver­heerend sind jedoch die Auswirkungen für junge Familien.“

In ihrem Entschließungsantrag (Drucksache 16/7643) vom 18.12.2014 zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen „Gesetz über die Festsetzung des Steuer­satzes für die Grunderwerbsteuer“ (Drucksache 16/147) und zur Beschlussempfehlung (Drucksache 16/7554) stellte die FDP-Landtagsfraktion darüber hinaus fest, dass die diese Steuer eine Belastung für die hart arbeitende Mittelschicht ist, aber das internationale Groß­konzerne und Unternehmen durch eine geschickte Steuergestaltung diese mit sogenannten Share-Deals umgehen können:

„Jungen Familien, Arbeitnehmerhaushalten, Handwerksbetrieben und Vereinen steht zugleich nicht die steuerfreie Ausweichmöglichkeit offen, die oft von institutionellen Finanzanlegern, internationalen Spekulanten und Großunternehmen genutzt wird. Durch einen sogenannten Share Deal können bis zu 94,9 % einer Immobilie heute steuerfrei erworben und der Rest nach fünf Jahren ebenfalls noch steuerfrei übertragen werden. Mit steigendem Steuersatz werden diese Modelle zur aktiven Steuervermeidung immer attraktiver gemacht, da die Transaktions­kosten für die Konstruktion immer weniger ins Gewicht fallen.“

Eine hohe Grunderwerbsteuer verteuert und behindert die Schaffung von Wohnraum und die Vermögensbildung für breite Bevölkerungsschichten. Dies stellt zunehmend für viele Bevölke­rungskreise ein unüberwindbares Hindernis für die Eigentumsbildung dar. Die Verhinderung von Wohnungsbau führt zu anhaltendem Druck auf dem Wohnungsmarkt und entsprechend zu steigenden Mieten.

B Lösung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunder­werbsteuer.

C Alternativen

Keine.

D Kosten

1.500.000.000 Euro für den Landeshaushalt pro Jahr.

Aktuell betragen die geplanten Einnahmen 3.384.000.000 Euro bei einem Steuersatz von 6,5% für das Jahr 2019.

Bei einer Absenkung um 3%-Punkte ist davon auszugehen, dass die Steuer nicht linear weg­fallen wird, weil erstens positive Effekte auf die Umsatzzahlen zu erwarten sind und zweitens die Arbitrage-Möglichkeiten über sog. share-deals reduziert werden und somit die Anzahl von share-deals zurückgehen wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Reduktion des Steuersatzes zu einem deutlich geringeren Einnahmeausfall als den linearen 1.561.846.153,84 Euro führen werden.

E Zuständigkeiten

Zuständig ist das Ministerium für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Gegenüberstellung

– siehe PDF –

Begründung

Die hohen Nebenkosten beim Erwerb von Eigentum stellen eine hohe Belastung gerade für junge Familien dar. Eine Folge davon ist, dass die die Wohneigentumsquote in NRW und Deutschland niedriger ist als im Rest von Europa. Junge Familien können sich ein eigenge­nutztes Eigenheim schlichtweg nicht leisten. Der Grunderwerbsteuersatz in NRW wurde von ursprünglich 3,5 auf jetzt 6,5 % fast verdoppelt. Das bedeutet, dass bei einer Immobilie im Wert von 300.000 Euro durch die Steigerung zusätzlich 9.000 Euro bezahlt werden müssen. Gerade für junge Familien kann das ein K.O.-Kriterium sein.

Die Nebenerwerbskosten bei Immobilien (Steuer, Notargebühren und Maklergebühren) liegen mittlerweile bei über 10 Prozent. Diese können von immer weniger Bauwilligen finanziert wer­den. Das heißt z. B. für eine junge Familie, dass sie bei dem vorgenannten Beispiel über 30.000 Euro bezahlen müsste, bevor sie einen Euro als Eigenkapitel für das Wohnobjekt auf­bringen kann. Damit wird die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum mit einer hohen Grund­erwerbsteuer grundsätzlich verteuert. Das Wohneigentum als Säule einer vernünftigen priva­ten Altersversorgung wird damit unattraktiver gemacht.

Mit einer Reduzierung des Steuersatzes können sich dann in NRW auch mehr Normalverdie­ner wieder Eigentum leisten und Vermögen als Altersversorge bilden. Es wird Zeit, dass NRW endlich bei der Eigentumsquote aufholt und grundsätzlich zu einem Land der Vermögensbil­dung für alle wird.

Von Arbeitnehmer wird heutzutage ein hohes Maß an Mobilität und Flexibilität am Arbeitsplatz erwartet. Dies ist dann häufig auch mit einem Wohnortwechsel verbunden. Die notwendigen Nebenerwerbskosten z.B. für einen Hausverkauf und anschließenden Neukauf sollten niedrig gehalten werden. Diese notwendige Mobilität darf einfach kein Steuermelk-Programm für Ar­beitnehmer sein.

Der Staat profitiert bereits unabhängig von der Höhe des Grunderwerbsteuersatzes aufgrund der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Immobilienpreise auf der Einnahmenseite durch die hohe Steuer. Er macht sich damit auch in diesem Bereich zu einem Profiteuer der Niedrig-zinspolitik der EZB.

Leider hat die schwarz-gelbe Landesregierung bisher trotz aller Ankündigungen keine Verän­derungen bei der Grunderwerbsteuer auf Bundesebene erwirken können. Deshalb wird es Zeit, in NRW zu handeln. Ein niedriger Grunderwerbsteuersatz wird NRW als Wirtschafts­standort, aber auch als Lebensstandort attraktiver machen.

Christian Loose
Roger Beckamp
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155734/umfrage/wohneigentumsquoten-in-europa/

2 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155713/umfrage/anteil-der-buerger-mit-wohneigentum-nach-bundesland/