Antifa-Finanzierung durch Semesterbeiträge: Regierung wusste seit 2018 Bescheid!

Es war ein Eklat, als herauskam, dass Studenten an der Uni Köln seit Jahren eine Antifa-Organisation durch ihre Semestergebühren mitfinanzieren. Jetzt wird der Fall noch brisanter:

Eine AfD-Anfrage enthüllt nämlich, dass die Regierung (CDU-FDP) bereits seit 2018 von den öffentlich erst Mitte 2020 bekanntgewordenen Verstrickungen wusste!

Posten „1-651“: Unter dieser unscheinbaren Bezeichnung verbirgt sich Linksradikalismus, finanziert durch Studenten – ohne deren Kenntnis. Der Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AStA) setzte im Haushalt 2020/2021 exakt 8.500 Euro für den sogenannten „Antifa-AK Köln“ an.

Dieser Antifa-Arbeitskreis beschreibt sich selbst als „radikal linke“ Organisation und fällt im Netz immer wieder durch gewaltaffine Rhetorik auf. Umso mehr erstaunt die Reaktion der Regierung.

Helmut Seifen, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion NRW, hatte gefragt, inwiefern das Ministerium für Kultur und Wissenschaft der Auffassung sei, „dass es Aufgabe des AStA ist, Mittel der Studierenden zur Unterstützung politisch agierender Gruppen einzusetzen.“ Die Antwort:

„Zu den Aufgaben der Studierendenschaft gehört es (…), das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern.“ Und durch wen könnte das besser gelingen als durch die Antifa?

Auf die Frage, seit wann die Regierung Kenntnis von der Finanzierung des Antifa-AK durch den Kölner AStA hat, musste sie eingestehen: „seit dem 5. November 2018“. Dass sie nicht tätig geworden ist und so auch 2019 rund 8.400 Euro an den Antifa-AK ausgezahlt wurden, erklärt man damit, dass „keine Hinweise für eine unzulässige Verwendung von Mitteln der Studierendenschaft vorliegen.“

„Die Finanzierung des Antifa-AK durch Semesterbeiträge ist ein Skandal“, urteilt Helmut Seifen. „Schlimm genug, dass die Regierung fast anderthalb Jahre davon wusste, ohne tätig zu werden. Sie bewertet die Förderung einer schon laut Selbstbeschreibung radikal linken Gruppe als zulässige Verwendung von Semesterbeiträgen.“

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