Lebensqualität, Alltag und Sicherheit zurückgeben – Sofortige Einrichtung einer 7-Tage-Quarantäne für Ein- und Rückreisende

Antrag
vom 03.11.2020

Antragder AfD-Fraktion vom 03.11.2020

 

Lebensqualität, Alltag und Sicherheit zurückgeben Sofortige Einrichtung einer 7-Tage-Quarantäne für Ein- und Rückreisende

I. Ausgangslage

Bei der Rückkehr aus Risikogebieten nach Deutschland besteht laut Coronaeinreiseverordnung vom 30. September 2020 eine Testpflicht, die vorsieht, dass entsprechende Reisende sich so schnell wie möglich auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 untersuchen lassen. Diese sogenannten Corona-Tests werden derzeit sowohl von Hausärzten als auch direkt nach der Ankunft an der Autobahn, am Bahnhof, Busbahnhof oder Flughafen vonseiten des Bundes und des Landes infrastrukturell finanziert werden.

Bislang müssen sich Rückkehrer aus Risikogebieten ohne Ausnahme unverzüglich und auf direktem Wege in die eigene Wohnung begeben und dort eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Diese Selbstisolation kann nur durch einen negativen Corona-Test beendet werden.

Bereits Ende August 2020 wurde auf Bundesebene über mögliche neue Teststrategien für Ein-und Rückreisende debattiert. Am 15. Oktober 2020 veröffentlichte die Bundesregierung eine neue Muster-Quarantäneverordnung als Orientierungshilfe für die einzelnen Landesregierungen.1 Die hier anvisierte Selbstisolation kann nur durch einen negativen Corona-Test vorzeitig beendet werden, der aber erst am fünften Tag nach der Rückkehr durchgeführt werden darf. Die Wartezeit von fünf Tagen nach Ankunft wurde mit der Annahme begründet, dass andernfalls eine mögliche Ansteckung unmittelbar vor der Einreise als auch im Verkehrsmittel aufgrund einer sehr geringen Viruslast nicht identifiziert werden könne.

Diese neue Regelung mit einer Wartezeit von fünf Tagen nach Ankunft, bevor man einen Corona-Test durchführen darf, stellt verhältnismäßig zum Ansteckungsrisiko in derzeit vorhandenen Verkehrsmitteln zu Reisezwecken, vor allem beim Flugzeug, einen zu großen Verlust an Zeit und Lebensqualität dar.

Laut einem aktuellem Bericht des Robert Koch-Instituts vom 27. Oktober 2020 ist das Ansteckungsrisiko in Verkehrsmitteln grundsätzlich sehr gering.2 Auch wird im epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts vom 17. September 2020 darauf hingewiesen, dass Übertragungen in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn und Flugzeug im Vergleich zu den Fallzahlen im privaten Haushalt deutlich seltener vorkommen.3

Der Weltluftfahrtverband IATA erklärte bereits im Mai 2020, dass das Ansteckungsrisiko besonders in Flugzeugen gering sei.4 Alle drei Minuten wird die gesamte Luft im Flugzeug ausgetauscht. Sie ist laut dem Luftfahrtverband IATA aus diesem Grund vergleichbar mit der in einem Operationssaal eines Krankenhauses. Fast alle Passagierflieger verfügen über sogenannte Schwebstoff- oder Hepa-Filter, die 99,97 Prozent aller gefährlichen Partikel aus der Kabine filtern. Die IATA hat bei 1100 Passagieren, die nach einer Flugreise positiv auf das neue Coronavirus getestet wurden, eine Untersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse legen dar, dass bei den rund 100.000 Passagieren, die mit den Betroffenen reisten, keine Ansteckung festgestellt wurde.

Eine weitere aktuelle Studie des US-Verteidigungsministeriums vom 20. Oktober 2020 bestätigte vor wenigen Tagen nach einer halbjährigen Untersuchung der Luftströme in Flugzeugen, dass nur 0,003 Prozent infizierter Luftpartikel in die Atmungszone eines Fluggastes gelangen konnten.5 Die Wissenschaftler schließen aus diesem Ergebnis, dass ein Ansteckungsrisiko praktisch nicht gegeben ist. Auch hier weisen die Forscher erneut auf den schnellen Luftaustausch in Flugzeugen hin.

Den Belegen zufolge ist eine Reduzierung der generellen Quarantänezeit für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten von vierzehn auf fünf Tagen begründet. Gleichzeitig ist von der Muster-Quarantäneverordnung, die sowohl auf Reisende abschreckend wirkt als auch für Reisende aus beruflichen Gründen ein großes Hindernis darstellt, abzusehen.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Eine wissenschaftlich erwiesene kürzere Quarantänezeit entlastet vor allem Reisende, die aus beruflichen Gründen in Risikogebiete reisen müssen.
  2. Die Verordnungen zur Absonderung für Ein- und Rückreisende müssen sich nach aktuel­len Berichten und Studienergebnisse richten.
  3. Bürger planen bislang verantwortungsbewusst maximal fünf zusätzliche Tage für ihren Urlaub ein, da bei einem direkten Coronatest nach Ankunft ein Testergebnis in der Regel innerhalb von drei Tagen online abrufbar ist.
  4. Ein negatives Testergebnis ermöglicht nach der bisherigen Teststrategie eine erhebliche Verkürzung der häuslichen Quarantäne.
  5. Nach der neuen Teststrategie müssen Reisende bis zu zehn Tage nach Rückkehr einpla­nen, sodass folglich die Reisebereitschaft abnimmt.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

sich im Interesse der Reisenden einzusetzen und die Dauer der Absonderung in der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Coronaeinreiseverordnung – CoronaEinrVO) von 14 auf 7 Tage zu verkürzen.

Nic Vogel
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith
Markus Wagner

und Fraktion

 

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1 Vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/musterquarantaeneverordnung–1798178, abgerufen am 31.10.2020 um 20:20 Uhr.

2 Vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsbe-richte/Okt_2020/Archiv_Oktober.html, abgerufen am 31.10.2020 um 20:36 Uhr.

3 Vgl. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausga-ben/38_20.pdf?__blob=publicationFile, abgerufen am 31.10.2020 um 20:33 Uhr.

4 Vgl. https://www.aerotelegraph.com/warum-man-sich-im-flugzeug-kaum-anstecken-kann, abge-rufen am 30.10.2020 um 13:14 Uhr.

5 Vgl. https://www.reisevor9.de/inside/us-studie-sieht-kaum-ansteckungsgefahr-im-flugzeug, ab-gerufen am 31.10.2020 um 18:49 Uhr.