Antragder AfD-Fraktion vom 03.11.2020
Maskenzwang an den Schulen in NRW sofort aufheben!
I. Ausgangslage
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat zum Schulbeginn am 26. Oktober erneut einen generellen Maskenzwang an Schulen in NRW verordnet. Beinahe 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse an weiterführenden und berufsbildenden Schulen haben auf dem Schulhof, im Gebäude und im Klassenzimmer während der gesamten Unterrichtszeit Masken zu tragen. Für Lehrkräfte beginnt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Grundschüler müssen lediglich auf dem Schulhof und im Schulgebäude, nicht aber im Klassenzimmer die Maske tragen. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020.1
Nach den zuletzt Anfang September verfügten Lockerungen der Maskenpflicht sehen sich Schüler und Schülerinnen nun wieder mit bekannten Verordnungen konfrontiert. Begegnungen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern sowie mit ihren Lehrern und Lehrerinnen werden erneut grundlos eingeschränkt. Unverändert wird der Maskenzwang für Schüler, Schülerinnen und Lehrkräfte von der Schulministerin mit dem Argument begründet, dass man auf diese Weise „zusätzlichen Schutz für alle Beteiligten“2 bieten und „für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen“3 sorgen wolle. Zudem soll aufgrund der Empfehlung der Landesregierung alle 20 Minuten und während der Pausen gelüftet werden, wo immer dies möglich ist. Um das Risiko eines grippalen Infekts im Herbst und Winter zu minimieren, empfiehlt die Ministerin eine warme Jacke und einen Schal. Können Fenster nicht geöffnet werden, sollen mobile Lüftungsanlagen zum Einsatz kommen. Allein dafür will die Landesregierung 50 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Ob solche Anlagen den gewünschten Nutzen bringen und kurzfristig in ausreichender Anzahl beschafft werden können, ist nicht bekannt.
Zwar hat es das Oberverwaltungsgericht Münster in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren am 22.08.2020 noch abgelehnt, die Maskenpflicht bis auf Weiteres aufzuheben: Diese sei verhältnismäßig, da nicht feststellbar sei, dass das Tragen sogenannter Alltagsmasken die Gesundheit von Schülern gefährde (Az.: 13 B 1197/20.NE). Diese Rechtsprechung muss aber – einmal davon abgesehen, dass die Hauptsacheentscheidung noch aussteht – mittlerweile als zweifelhaft gelten, da sie die „Empfehlung zur Tragezeitbegrenzung für Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) im Sinne des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“, eine Stellungnahme des Koordinierungskreises für Biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vom 27.05.2020 in der aktualisierten Fassung vom 07.10.20204 nebst den Erläuterungen zu dieser Stellungnahme5, nicht berücksichtigt. Dort empfehlen die Experten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im Hinblick auf volljährige Arbeitnehmer nämlich, die herkömmliche Mund-Nase-Bedeckung maximal zwei Stunden mit anschließender Erholungspause von 30 Minuten zu tragen. Das heißt, der auf Schüler ab dem 5. Schuljahr nunmehr anzuwendende Maskenzwang während der gesamten Unterrichtszeit und selbst auf dem Schulhof wäre erwachsenen Arbeitnehmern wohl nicht zuzumuten. Es liegt aber auf der Hand, dass für Kinder und Jugendliche viel schonendere Maßnahmen heranzuziehen wären als für erwachsene Arbeitnehmer.
Bereits in unserem Antrag vom 18.08.2020 (Drucksache 17/10644) haben wir darauf hingewiesen, dass das Gefahrenpotential einer Infektion mit Covid-19 in der Wissenschaft sehr umstritten ist. Dieser Befund gilt unverändert. Zudem weisen wir erneut darauf hin, dass Schulen keine Corona-Hotspots sind und dies bisher auch nicht waren. Auch wird bei den Entscheidungen der Schulministerin nicht klar, woran sie sich orientiert und wovon sie sich leiten lässt. Sind es wissenschaftliche Erkenntnisse, ist es der gebotene Auftrag zur Sicherstellung der Wissensvermittlung oder die Angst vor den Reaktionen der Eltern, wenn Schulen erneut geschlossen werden müssten?
Mit unserem Antrag vom 18. August 2020 haben wir mit den Hinweisen zu Infektionsraten an Schulen in Sachsen, der Presseerklärung der medizinischen Fakultät der TU Dresden vom 13. Juli 2020 zum Immunisierungsgrad an Schulen und den in Schweden6 gemachten Erfahrungen bereits darauf verwiesen, dass es nach sorgfältiger Abwägung aller Fakten viele gute Gründe gibt, umgehend zu einem regelhaften Schulbetrieb zurückzukehren und diesen auch ohne Einschränkungen dauerhaft und verlässlich zu ermöglichen.
Zudem erinnern wir an den offenen Brief vom 04. August an die Ministerin Yvonne Gebauer, in welchem 190 Ärzte vor dem Maskenzwang im Unterricht und in der Schule ausdrücklich warnen. Sie halten diesen Maskenzwang für entwicklungsgefährdend, sie warnen davor, dass diese Maßnahmen zu Angststörungen bei Kindern und zu psychoimmunologischen Störungen führen können. Und das alles wird durch einen Maskenzwang herbeigeführt, bei dem laut den Hinweisen des BfArM zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen Folgendes gilt: „Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“7
Die Rückkehr zu einem gewohnten Schulumfeld und zu einer optimalen Lernsituation für Kinder und Jugendliche ist unverändert das Gebot der Stunde.
II. Der Landtag stellt fest:
- Keine der vorliegenden Zahlen über Infizierte oder Verstorbene im Rahmen der Covid-19 Infektionen rechtfertigt einen Maskenzwang oder andere massive Eingriffe in die Grundrechte von Schülerinnen und Schülern, wie es in NRW im Augenblick geschieht.
- Durch den Maskenzwang in den Schulen werden Kinder und Jugendliche teilweise in ihrer Gesundheit gefährdet und in ihrer persönlichen Entwicklung massiv eingeschränkt. Die Spätfolgen für Individuen und Gesellschaft sind unabsehbar.
- Der Maskenzwang an Schulen hindert Schülerinnen und Schüler an effektivem Lernen, kommunikativem Austausch und sozialer Interaktion.
- Die Regelungen zur Maskenpflicht vor den Sommerferien haben zu keinen signifikanten Ergebnissen geführt.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- den Maskenzwang an den Schulen in NRW sofort aufzuheben.
- effiziente Alternativmöglichkeiten des Infektionsschutzes zu suchen und zu prüfen.
- nach dem Vorbild Sachsens umgehend eine Studie zur Gefährdungsbeurteilung durch Covid-19 an den Schulen anzulegen, um wissenschaftsbasierte und nachvollziehbare politische Entscheidungen zur Durchführung des Schulbetriebs treffen zu können.
Helmut Seifen
Martin Vincentz
Andreas Keith
Markus Wagner
und Fraktion
1 https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrie-corona-zeiten (abgerufen am 29.10.2020)
2 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-schulen-unterricht-gebauer-100.html (abgerufen am 29.10.2020)
3 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-schulen-unterricht-gebauer-100.html (abgerufen am 29.10.2020)
6 https://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2020-08/corona-sonderweg-schweden-schulen-offen-virusuebertragung-kinder (abgerufen am 30.10.2020)
7 https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html (abgerufen am 18.08.2020).