Pauschale Schließung von Tierparks – Wann lernt die Landesregierung eigentlich aus ihren Fehlern?

Kleine Anfrage
vom 09.12.2020

Kleine Anfrage 4723des Abgeordneten Dr. Christian Blex vom 09.12.2020

 

Pauschale Schließung von Tierparks Wann lernt die Landesregierung eigentlich aus ihren Fehlern?

Auf Grund der Coronaschutzverordnung haben Zoos, Tiergärten und botanische Gärten in Nordrhein-Westfalen seit dem 2. November 2020 geschlossen. Viele Tierparkbetreiber haben bereits massiv unter dem ersten Lockdown gelitten. Sie legten dann umfangreiche Hygienekonzepte vor, mit Rundwegen, gedeckelten Besucherzahlen, eingeschränkten Zeitslots und geschlossenen Tierhäusern. Mit diesem Hygienekonzept haben sie den Bürgern, insbesondere den Familien, zwar eingeschränkte, aber immer noch sichere Erholungsorte im urbanen Raum geboten. Tierparks sind im Wesentlichen eine Aktivität im Freien und spielen für die Ausbreitung des Infektionsgeschehens ohnehin keine entscheidende Rolle.

Es ist daher absolut unverständlich, weshalb die Landesregierung erneut Familien vor den Kopf stößt und die wirtschaftliche Lage der Tierparks gefährdet. Die Landesregierung muss jetzt Antworten geben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Corona-Hilfen hat die Landesregierung für Zoos, Tiergärten und botanischen Gärten während des ersten Lockdowns zur Verfügung gestellt?
  2. Welche Corona-Hilfen stellt die Landesregierung diesen Einrichtungen während des zweiten Lockdowns zur Verfügung?
  3. Auf Grund der Einhaltung des geforderten Hygienekonzepts durften die Einrichtungen wieder öffnen. Welche Änderungen der Bewertungen der Hygienekonzepte der Einrichtungen rechtfertigen in den Augen der Landesregierung die pauschale Schließung aller Einrichtungen im zweiten Lockdown?
  4. Wie bewertet die Landesregierung in diesen Einrichtungen konkret das Gefahrenpotenzial hinsichtlich der Infektionsausbreitung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Zoos, Tiergärten und botanische Gärten großflächige Freiluftanlagen sind?
  5. Welche Gründe liegen für die Landesregierung vor, die es rechtfertigen, den Lockdown für die Einrichtungen zu verlängern?

Dr. Christian Blex

 

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Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4723 mit Schreiben vom 5. Januar 2021 namens der Landesregierung im Einverneh­men mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

  1. Welche Corona-Hilfen hat die Landesregierung für Zoos, Tiergärten und botani­schen Gärten während des ersten Lockdowns zur Verfügung gestellt?

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte während des ersten Lockdowns beschlossen, den nordrhein-westfälischen Zoos und Tierparks, die aufgrund der Schutzmaßnahmen im Zu­sammenhang mit der Corona-Pandemie (angeordnete Schließung der Zoos und Tierparks für den Besucherverkehr) im Zeitraum vom 18.03. bis 01.05.2020 Einnahmeausfälle durch feh­lende Eintrittsgelder und Verkaufserlöse hinnehmen mussten, eine Corona-Hilfe zu gewähren. Diese Corona-Hilfen haben 37 Zoos und Tierparks beantragt. Insgesamt wurden Mittel in Höhe von 5.672.436,60 Euro bewilligt und ausgezahlt.

  1. Welche Corona-Hilfen stellt die Landesregierung diesen Einrichtungen während des zweiten Lockdowns zur Verfügung?

Im Zusammenhang mit dem zweiten Lockdown hat der Bund angekündigt, den von der Schlie­ßung betroffenen Unternehmen und Einrichtungen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 75% der Umsatzeinbußen im Vergleich zum November des Vorjahres zu gewähren. Die Lan­desregierung Nordrhein-Westfalen stellt somit für die Zoos und Tierparks keine weiteren zu­sätzlichen Corona-Hilfen zur Verfügung, auch um Doppelförderungen auszuschließen.

  1. Auf Grund der Einhaltung des geforderten Hygienekonzepts durften die Einrich­tungen wieder öffnen. Welche Änderungen der Bewertungen der Hygienekonzepte der Einrichtungen rechtfertigen in den Augen der Landesregierung die pauschale Schließung aller Einrichtungen im zweiten Lockdown?
  2. Wie bewertet die Landesregierung in diesen Einrichtungen konkret das Gefahren­potenzial hinsichtlich der Infektionsausbreitung, insbesondere vor dem Hinter­grund, dass viele Zoos, Tiergärten und botanische Gärten großflächige Freiluftan­lagen sind?
  3. Welche Gründe liegen für die Landesregierung vor, die es rechtfertigen, den Lock­down für die Einrichtungen zu verlängern?

Die Fragen 3 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Infektionsgeschehen hat sich in den letzten Wochen besorgniserregend entwickelt; es handelt sich um eine diffuse Infektionsausbreitung in der gesamten Bevölkerung. In vielen Fällen sind die Gesundheitsämter nicht mehr in der Lage, die vollständige Kontaktpersonen-nachverfolgung zeitnah zu gewährleisten. Im Bundesdurchschnitt ist das Infektionsumfeld bei mehr als 75% der Fälle unklar. Um eine signifikante Reduktion der Infektionsfälle zu erreichen, sind daher umfassende Maßnahmen zur Kontaktreduktion erforderlich. Der Verordnungsgeber hat in der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) seinen ihm eingeräumten Beurteilungs­spielraum dahingehend ausgeübt, dass von den Maßnahmen solche Bereiche ausgenommen bleiben, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und auch für die Zukunft der Gesell­schaft in besonderer Weise von Bedeutung sind. Zuvörderst liegt den Maßnahmen das Be­streben zugrunde, dass insbesondere Schul- und Kindertagesbetreuung für die Eltern, die zwingend darauf angewiesen sind, verlässlich geöffnet bleiben können. Ferner regelt die CoronaSchVO, dass der Bereich der Dienstleistungen der Grundversorgung seinen Betrieb unter Beachtung u. a. der AHA-Regeln fortsetzen darf. Im Gegenzug müssen die privaten Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Die Zielsetzung, bestimmte Bereiche des öffent­lichen Lebens aufrecht zu erhalten, erzeugt bei der Pandemiebekämpfung die umso größere Dringlichkeit, im privaten Bereich strikt auf Kontakte zu verzichten.

Vor diesem Hintergrund ist es zur jetzigen Zeit auch erforderlich, den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks in Nordrhein-Westfalen zu untersagen.

 

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