Antragder AfD-Fraktion vom 19.01.2021
Exit Strategie erarbeiten – der Weg aus der Krise.
I. Ausgangslage
Bund und Länder haben einen verschärften Lockdown mit Schulschließungen und strengeren Kontaktbeschränkungen bis zunächst zum 31. Januar 2021 beschlossen. Am 25. Januar wollen die Ministerpräsidenten erneut beraten. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet stimmt die Bevölkerung jedoch schon jetzt auf einen längeren Corona-Lockdown ein. „Völlig klar: Die Lage ist sehr ernst. Es wäre falsch, jetzt etwas auszuschließen“, antwortete er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag 14.Januar 2021) auf die Frage, ob die Einschränkungen bis Ostern gelten würden.
Dabei handelt es sich nur um einen kleinen Teilaspekt der umfassenden Desorganisation und der planlos verhängten Maßnahmen der Landesregierung. Der am 28. Oktober 2020 verfügte zweite Lockdown, vorerst befristet auf eine Zeitspanne von einem Monat bis Ende November (und verknüpft mit dem Versprechen an die Bevölkerung, diese Einschränkungen würden eine möglichst „normale“ Weihnachtszeit ermöglichen), scheint nun nicht enden zu wollen. Zunächst wurde die versprochene zeitliche Befristung bis zum 30. November 2020 bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert. Um diese Maßnahmen einigermaßen akzeptabel zu machen, wurde mit der Aussicht geworben, das Weihnachtsfest könne dann mit nur marginalen Einschränkungen (unter Berücksichtigung der gängigen Abstands- und Hygieneregelungen) begangen werden. Eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen vom 23. Dezember bis zum 1. Januar sollte dies möglich machen. Diese Lockerung wurde dann allerdings doch nicht gewährt, der Lockdown bis zum 10.01.2021 verlängert. Anstatt die Maßnahmen wie versprochen zu lockern, wurden diese im Rahmen einer neuen Befristung nun noch einmal verschärft. Aber auch diese neue Befristung scheint bereits wieder hinfällig zu sein.
Wurde die wenig organisierte Haltung der Landesregierung zu Beginn der Pandemie noch mit einer Unkenntnis und Unwissenheit über die maßgeblichen Eigenschaften des Virus’, der Infektionswege und der daraus resultierenden Krankheit gerechtfertigt, so gerät diese Rechtfertigung unter den Gesichtspunkten der mittlerweile wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse über den Verlauf des Infektionsgeschehens zunehmend in die Kritik nicht nur der Opposition, sondern auch maßgeblich e der Wissenschaft und etablierter Virologen. Die Argumentation war nie, dass man durch den Lockdown Tote verhindern kann; es ging immer nur darum, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Sicherlich kann eine konsequente Isolation Infizierter die Anzahl von Neuinfektionen im gesamten Bundesgebiet senken; die Verhältnismäßigkeit einer getroffenen Maßnahme muss jedoch beachtet werden. In Geschäften und Restaurants steckt sich tendenziell nicht die Hochrisikogruppe der über 80jährigen an; die Menschen sterben überwiegend in den Altersheimen. In diesem Zusammenhang hat der Lockdown demnach ohnehin eine sehr beschränkte Wirkung. Den Beweis, dass die Schließung des Einzelhandels oder der Gastronomie irgendetwas Substanzielles bezüglich des Infektionsgeschehens bewirken würde, gibt es bis heute nicht.
Der Schutz von Menschenleben hat zweifellos Priorität, aber es gibt einen Punkt, ab dem wirtschaftliche Existenzangst oder Arbeitslosigkeit sich auch auf die Gesundheit auswirken. Es ist nicht weiterhin tragbar, perspektivlos den Stillstand des gesellschaftlichen Lebens in Kauf zu nehmen, bis weiterreichende Maßnahmen gegen das Virus ergriffen werden können.
II. Der Landtag stellt fest, dass
- alle bisherigen Lockdownmaßnahmen im Sinne ihrer Intention fehlgeschlagen sind;
- der Schutz vulnerabler Gruppen in der Vordergrund gestellt werden muss;
- eine landesweite Impfpflicht vor dem Hintergrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit abzulehnen ist.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- eine Exit Strategie zu entwickeln, die die Aufhebung der Lockdownmaßnahmen ermöglicht;
- sich auf Bundesebene, insbesondere in der Ministerpräsidentenkonferenz, maßgeblich dafür einzusetzen den Lockdown und die daraus resultierenden Maßnahmen auszusetzen und sich konsequent gegen eine Verschärfung der bisherigen Maßnahmen auszusprechen;
- eine landesweite direkte oder indirekte Impfpflicht konsequent abzulehnen und zudem sogenannte Privilegien für Geimpfte sowie Benachteiligungen für Nicht-Geimpfte abzulehnen.
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith
und Fraktion