Asylverfahrenskosten vor nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten

Kleine Anfrage
vom 26.02.2021

Kleine Anfrage 5066der Abgeordneten Thomas Röckemann und Gabriele Walger-Demolsky vom 26.02.2021

 

Asylverfahrenskosten vor nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten

Seit der Grenzöffnung im Jahre 2015 stieg die Anzahl an Asylverfahren auf Grund der daraufhin einsetzenden Klagewelle vor den Verwaltungsgerichten enorm an. An diesem Zustand hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert. Diese Folge der Flüchtlingskrise ist für die Verwaltungsgerichte noch nicht überstanden und werde noch jahrelang anhalten, wie der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter im September 2020 erklärte.1

So sollten zum Jahresbeginn 2021 noch ca. 250.000 entsprechende Verfahren bei den Gerichten anhängig sein. Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter hat für das Jahr 2020 mit etwa 76.000 neuen Asylverfahren gerechnet; es würde sich bei dieser Zahl um die Hälfte aller Verfahren vor den Verwaltungsgerichten handeln und stellt eine Verdoppelung gegenüber dem Jahre 2015 dar.

Laut offizieller Statistik betrug im Jahre 2019 – bei 38.232 Eingängen – die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Hauptverfahren ca. 15. Monate.2,3

Die Verfahrensdauern im einstweiligen Rechtsschutz betrugen im Jahre 2019 ca. 2,8 Monate.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Verfahren sind seit dem Jahre 2015 bei den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten eingegangen, die in einem direkten Zusammenhang mit Asylverfahren (Hauptverfahren, Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, Verfahren nach der Dublin-Verordnung, etc.) stehen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität der Kläger, Gesamtzahl der Verfahren und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)
  2. Wie viele Verfahren sind seit dem Jahre 2015 beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht eingegangen, die in einem direkten Zusammenhang mit Asylverfahren (Hauptverfahren, Berufungsverfahren, Revisionsverfahren, Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, Verfahren nach der Dublin-Verordnung, etc.) stehen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität der Kläger, Gesamtzahl der Verfahren und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)
  3. Wie viele dieser unter den Punkten 1. und 2. bezeichneten Verfahren wurden rechtskräftig beendet? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Beendigung, Jahr, Nationalität und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)
  4. Wie viele Verfahren aus den Jahren bis einschließlich 2014 sind bislang noch nicht rechtskräftig entschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität und Gesamtzahl der Verfahren)
  5. Welcher Zeitansatz ist bei Asylverfahren pro Spruchkörper vorgesehen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Richter, Kammer und Senat)

Thomas Röckemann
Gabriele Walger-Demolsky

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article215686406/Verwaltungsgerichte-Haelfte-aller-Verfahren-betreffen-Asyl.html (abgerufen am 22.02.2021).

2 https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/justizgeschaeftsstatistik/verw altungsgerichte/verfahrensdauer/Hauptverfahren.pdf (abgerufen am 22.02.2021).

3 https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/justizgeschaeftsstatistik/verw altungsgerichte/geschaeftsentwicklung/Hauptverfahren.pdf (abgerufen am 22.02.2021).


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5066 mit Schreiben vom 25. März 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Verfahren sind seit dem Jahre 2015 bei den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten eingegangen, die in einem direkten Zusammenhang mit Asylverfahren (Hauptverfahren, Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, Verfahren nach der Dublin-Verordnung, etc.) stehen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität der Kläger, Gesamtzahl der Verfahren und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)

Die Eingangszahlen der Asylverfahren sind den auf Grundlage der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) erhobenen Daten entnommen und ergeben sich aus der Anlage 1.

Die Nationalitäten der Kläger in Asylverfahren werden im Rahmen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) nicht erhoben, konnten jedoch unmittelbar aus dem zur Anwendung kommenden IT-Fachverfahren ermittelt werden. Eine Vergleichbarkeit mit den vorstehenden Daten ist daher nicht vollständig gegeben. Im Einzelnen differenzieren sich die Herkunftsländer der Kläger wie aus der Anlage 3 ersichtlich.

  1. Wie viele Verfahren sind seit dem Jahre 2015 beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht eingegangen, die in einem direkten Zusammenhang mit Asylverfahren (Hauptverfahren, Berufungsverfahren, Revisionsverfahren, Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, Verfahren nach der Dublin-Verordnung, etc.) stehen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität der Kläger, Gesamtzahl der Verfahren und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)

Die Eingangszahlen ergeben sich aus der Anlage 2.

Die Nationalitäten der Kläger differenzieren sich wie aus der Anlage 4 ersichtlich.

Hinsichtlich der Datengrundlage gilt das im Rahmen der Beantwortung der Frage zu Ziffer 1 Gesagte entsprechend.

  1. Wie viele dieser unter den Punkten 1. und 2. bezeichneten Verfahren wurden rechtskräftig beendet? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Beendigung, Jahr, Nationalität und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)
  2. Wie viele Verfahren aus den Jahren bis einschließlich 2014 sind bislang noch nicht rechtskräftig entschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität und Gesamtzahl der Verfahren)

Die Fragen 3 und 4 lassen sich anhand der hier vorliegenden Daten nicht beantworten. Eine Aussage über den Verlauf oder den Ausgang sowie Angaben über die Rechtskraft konkreter Verfahren sind aus den auf Grundlage der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) erhobenen Daten nicht möglich. Auch dem zur Anwendung kommenden IT-Fachverfahren können derartige Angaben nicht entnommen werden. Für eine Erhebung bedürfte es daher einer händischen Auswertung sämtlicher in Betracht kommender Einzelvorgänge. Dies ist innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit einem vertretbaren Aufwand nicht leistbar.

  1. Welcher Zeitansatz ist bei Asylverfahren pro Spruchkörper vorgesehen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Richter, Kammer und Senat)

Nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y-Fach, das auf bundesweiten streng empirisch-analytischen Ermittlungen beruht, wird die durchschnittliche richterliche Bearbeitungsdauer für die in Rede stehenden Asylverfahren in Nordrhein-Westfalen wie folgt bemessen:

Am Oberverwaltungsgericht werden pro Asylverfahren (einschließlich Dublin-Verfahren und Verfahren nach §§ 29a, 30 AsylG) 480 Minuten, an den Verwaltungsgerichten für asylrechtliche Verfahren soweit Hauptsacheverfahren 770 Minuten und bei Eilverfahren 320 Minuten berechnet. Für die Dublin-Verfahren und die Verfahren nach §§ 29a, 30 AslylG werden seit dem Jahr 2018 für Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten jeweils 385 Minuten und für Eilverfahren 300 Minuten durchschnittliche richterliche Bearbeitungsdauer pro Verfahren angesetzt.

 

Antwort samt Anlagen als PDF