Stopp von 2G und Co. im Einzelhandel. Freiheit und Entschädigung für den stationären Einzelhandel!

Antrag
vom 18.01.2022

Antragder AfD-Fraktion vom 18.01.2022

 

Stopp von 2G und Co. im Einzelhandel. Freiheit und Entschädigung für den stationären Einzelhandel!

I. Ausgangslage

Der stationäre Einzelhandel ist ein essentieller Bestandteil unseres Gemeinwesens. Er leistet insbesondere einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in den Innenstädten im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen. Eine Verödung würde diese Innenstädte nachhaltig negativ beeinträchtigen.

Der stationäre „non-food“ Einzelhandel ist nicht erst seit der ab Dezember 2021 geltenden 2G-Regel von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Viele Konsumenten haben seit Beginn der Corona-Pandemie auf Einkäufe in den Innenstädten verzichtet bzw. haben ihr Konsumverhalten neu ausgerichtet.

Gründe für diese Entscheidung sind zum einen die von der Regierung ausschließlich auf Verängstigung zielenden Corona-Kampagnen. Zum anderen haben viele Menschen Zukunftsängste auf Grund verordneter Kurzarbeit, drohender Arbeitslosigkeit und einer gesellschaftlichen Ausgrenzung durch die Diffamierungskampagne gegenüber freiwillig Ungeimpften.

Darüber hinaus belasten die wegen Atomausstieg und CO2-Steuer extrem gestiegenen Energiekosten die Konsumenten in Deutschland massiv. In Summe führt dies zu einem deutlich reduzierten Konsum im stationären Handel.

Die Corona-Maßnahmen für den stationären Einzelhandel haben im Gegenzug dazu beigetragen, dass der Online-Handel (Amazon und Co.) boomt und durch die Corona-Krise einen massiven Wettbewerbsvorteil erlangt hat. Denn der Online-Handel muss Kunden eben nicht beim Eintritt in das Ladenlokal kontrollieren. Dabei fallen einige Online-Handelskonzerne wie Amazon durch aggressive Steuergestaltungspraktiken auf. Amazon hat im Jahr 2020 global gerechnet für seine Gewinne nur 11,8 Prozent an Steuern gezahlt.1

Zudem ist der stationäre Einzelhandel auch von Lieferschwierigkeiten in den globalen Lieferketten betroffen. Jedoch stehen auch diese Probleme im direkten Zusammenhang mit den häufig willkürlichen und sinnfreien Corona-Restriktionen. 2

Ungeimpfte Kunden können seit Dezember 2021 nicht mehr im stationären Einzelhandel einkaufen. Laut Handelsverband Deutschland (HDE) liegen die Umsätze in den von Corona-Maßnahmen betroffenen Einzelhandelsbereichen immer noch um 30 Prozent unter denen des Vorkrisenjahres 2019.3 Auch in NRW lagen nach ersten Schätzungen die Umsätze des Weihnachtsgeschäfts um 34 Prozent unter denen der vergleichbaren Vorkrisenzeit im Jahre 2019. Laut HDE sind 50 Prozent der „non-food“-Einzelhändler auf Grund der geltenden 2G-Regeln in ihrer Existenz gefährdet. Im Gegenzug soll der Anteil des E-Commerce von 13,3 Prozent im Jahre 2019 auf 18,3 Prozent im Jahre 2021 steigen.4

Darüber hinaus sind dem Einzelhandel seit Dezember zusätzliche Kosten entstanden, um die sogenannten 2G-Regeln zu kontrollieren und anzuwenden. Abschreckend wirkt zusätzlich die Maskenpflicht im Freien in einigen Einkaufsstraßen in NRW z.B. in Köln5 und Bochum6. Auch das hält potenzielle Kunden vom Einkauf ab.

Zwei Jahre nach der Entdeckung von Covid-19 gibt es immer noch keine Belege dafür, dass der stationäre Einzelhandel ein besonderer Treiber für Corona-Infektionen war oder ist.

Ungeimpfte Unternehmer und Mitarbeiter erledigen ihre Aufgaben im gleichen Maße wie geimpfte. Eine Ungleichbehandlung verstößt gegen die Prinzipien der Gleichbehandlung und damit gegen unser Grundgesetz.

Durch die 2G- Regel fehlen im stationären Handel Millionen ungeimpfte Kunden. Die Diskriminierung und Ausgrenzung Ungeimpfter nötigt immer mehr Menschen, sich einer Impfung mit einem Impfstoff zu unterziehen, welcher im Verdacht steht, für tausende Todesfälle verantwortlich zu sein.7 Diese Nötigung durch die Regierenden wirkt wie ein Angriff auf das Recht der körperlichen Unversehrtheit unserer Bürger.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Die Corona-Vorgaben für den stationären Einzelhandel sind ein Wettbewerbsnachteil für diesen gegenüber dem Online-Handel. Dieser Nachteil begünstigt den Aufbau von Einzelhandelsmonopolplattformen im Internet
  • 2G oder 2G-Plus haben im wichtigen Weihnachtsgeschäft 2021 zu Umsatzverlusten im stationären Einzelhandel geführt
  • Dem stationären Einzelhandel werden zusätzliche Kosten aufgebürdet, um die staatlichen Regeln für den Zutritt zu den Geschäften durchzusetzen
  • Bürokratische Hürden und Kontroll-Tätigkeiten zur Durchsetzung von Corona-Maßnahmen belasten den stationären Einzelhandel und seine Mitarbeiter über Gebühr und halten potenzielle Kunden vom Einkauf in den Städten ab. Das gilt auch für einige Einkaufsstraßen in NRW mit Maskenzwang im Freien.
  • Eine Impfpflicht durch die Hintertür stellt eine Nötigung von Millionen freiwillig ungeimpfter Menschen dar.

III.      Der Landtag beschließt:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, die Diskriminierung von Ungeimpften als Kunden, Unternehmer oder Angestellte im stationären Einzelhandel sofort zu beenden.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert, entsprechende Verfügungen zu erlassen, die den Maskenzwang im Freien in einigen Einkaufsstraßen in NRW umgehend beenden.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert, innerhalb von vier Wochen ein Entschädigungskonzept für den stationären Einzelhandel in NRW zu erarbeiten, um die Kosten des Einzelhandels für die Kontrolltätigkeiten und die Umsatzverluste seit Inkrafttreten der 2G-Regelung im Dezember 2021 zu erstatten.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert, sich beim Bund für eine angemessene Beteiligung an den Kosten des zu erarbeitenden Entschädigungskonzeptes einsetzen.

Christian Loose
Sven Tritschler
Herbert Strotebeck
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 Vgl. https://www.nzz.ch/wirtschaft/warum-amazon-in-europa-nur-wenig-steuern-bezahlt-ld.1627930, abgerufen am 12.01.2022.

2 Vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/ifo-lieferengpaesse-einzelhandel-101.html, abgerufen am 12.01.2022.

3 Vgl. https://www.wiwo.de/unternehmen/handel/trotz-corona-rekordumsatz-im-einzelhandel-aber-nicht-alle-haendler-profitieren-/27943902.html, abgerufen am 12.01.2022.

4 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/weihnachten-online-handel-100.html, abgerufen am 12.01.2022.

5 Vgl. https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/24075/index.html, abgerufen am 12.01.2022.

6 Vgl. https://www.radiobochum.de/artikel/stadt-bochum-haelt-an-maskenpflicht-in-der-city-fest-1186112.html, abgerufen am 12.01.2022.

7 Vgl. https://www.redezeit.net/2022/01/12/u-a-zum-bericht-des-paul-ehrlich-instituts-vom-23-12-2022-zu-nebenwirkungen-und-todesfaellen/, Prof. Dr. H. am 12.01.2022, abgerufen am 13.01.2022.