Antragder Fraktion vom 15.03.2022
Unsere Naturparks als Hort des Naturerlebens jetzt stärken!
I. Sachverhalt
Naturparks sind großräumige Landschafts- oder Naturschutzgebiete, welche eine wichtige Rolle für die Entwicklung ländlicher Gebiete spielen. Nicht nur bieten sie eine Heimat für unzählige Pflanzen- und Tierarten, sondern erfüllen auch den gesetzlichen Auftrag zur Erholung, Entspannung und Freizeitgestaltung für alle Naturliebhaber.
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwölf Naturparks, welche zusammen rund 45 Prozent der Lan-desfläche ausmachen.1 Jeder Naturpark in Nordrhein-Westfalen zeichnet sich dabei durch seine eigene Schönheit und seine besonderen Merkmale aus.
Die Kreise und Kommunen unterhalten die Naturparks. Sie gewährleisten eine wandersichere Infrastruktur, lenken die Besucherströme, bewerben das Angebot regionaler Produkte, stellen Bildungsangebote zur Verfügung und vieles mehr. Die Naturparks verleihen daher nicht nur ihrer Region eine ganz besondere Identität, sondern haben sich auch zu beliebten Reise- und Urlaubszielen mit überregionaler Bedeutung entwickelt.
Am 19. Januar 2022 präsentierten Bundesumweltministerin a.D. Dr. Hendricks, der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Herr Rock, und der Geschäftsführer des Naturparks Nordeifel, Herr Hosters, die Arbeitsschwerpunkte der Naturparks in Nordrhein-Westfalen. Dabei wurde das Wartburger Programm vom Verband Deutscher Naturparke vorgestellt und der Vergleich zur Landesförderung der Naturparks mit anderen Bundesländern gezogen.
Alle Flächenländer, mit Ausnahme des Saarlandes und Nordrhein-Westfalens, haben keine feste Förderung der Basiskosten der Geschäftsstellen.
Um die zukünftigen Herausforderungen zu meistern, benötigen die zwölf Naturparks eine zusätzliche Förderung aus Landesmitteln in Höhe von 1,3 Millionen Euro pro Jahr für Personal (inklusive Koordinierungsstelle).
II. Der Landtag stellt fest,
- dass unsere Naturparks einen besonderen Natur- und Erholungsraum für alle Bürger unseres Landes bieten;
- dass die überregionale Bedeutung der Naturparks eine Landesförderung rechtfertigt.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- die Naturparks in Nordrhein-Westfalen mit 100.000 Euro pro Naturpark mit Landesmitteln als Basisleistung zu fördern;
- die Koordinierungsstelle in Nordrhein-Westfalen, welche vorerst bis 2023 befristet eingerichtet ist, zu verstetigen.
Dr. Christian Blex
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
1 https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/schutzgebiete-und-wertvolle-naturraeume/naturparke Datum des Originals: 15.03.2022/Ausgegeben: 15.03.2022