Beschaffungsprozess für Schnelltests durch die Landesregierung

Kleine Anfrage
vom 19.05.2021

Kleine Anfrage 5476der Abgeordneten Andreas Keith und Dr. Martin Vincentz vom 19.05.2021

 

Beschaffungsprozess für Schnelltests durch die Landesregierung

Mit der sogenannten „Corona-Notbremse“ kamen Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, Einkaufsregeln und die Testpflicht. Gemäß der Bundesregierung stellen Schnell- und auch Selbst-Tests eine der wesentlichen Säulen für die Eindämmung der Corona-Pandemie dar. Seit Inkrafttreten der Corona-Notbremse brauchen Verbraucher, welche nicht vollständig geimpft oder in einem bestimmten Zeitrahmen von Corona genesen sind, für viele Alltagssituationen einen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Wie bereits im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Zurverfügungstellung der Masken erlebt, stellte auch die Beschaffung von Schnelltests insbesondere die Bundesregierung vor eine logistische Herausforderung. Im Auftrag der Bundeskanzlerin Merkel sollte Gesundheitsminister Spahn gemeinsam mit den Vorstandschefs der größten Supermarkt- und Drogerieketten klären, wie die Tests an Schulen, Kitas und Behörden gebracht werden könnten. In einer Konferenz äußerte Spahn hierzu: „Ich verstehe ehrlicherweise überhaupt nicht, warum ich mich als Bundesgesundheitsminister mit der Frage beschäftigen muss.“ (zitiert von der „Bild“ aus dem Sitzungsprotokoll). Die Testbeschaffung sei schließlich Ländersache. „Ich weiß nicht, warum wir denen immer die Dinge regeln sollen, weil die Länder es irgendwie nicht hinkriegen.“1

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Mit welchen Herstellern hat die Landesregierung jeweils ab wann über Bestellungen von Corona-Tests verhandelt?
  2. Mit welchen Herstellern hat die Landesregierung Rahmenverträge zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Testkontingenten geschlossen?
  3. Welche Hersteller haben bei den Dringlichkeitsvergaben der Landesregierung den Zuschlag erhalten?
  4. Durch wen konnten bzw. können Corona-Tests aus den Kontingenten der Landesregierung abgerufen werden?
  5. Inwiefern hat die Landesregierung Fördermittel zur Entwicklung und Produktion von Schnelltests bzw. Selbsttests bewilligt?

Andreas Keith
Dr. Martin Vincentz

 

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1 https://www.tagesspiegel.de/politik/frust-ueber-corona-schnelltest-beschaffung-so-langsam-liegen-bei-jens-spahn-die-nerven-blank/26981366.html


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5476 mit Schreiben vom 23. Juni 2021 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Mit welchen Herstellern hat die Landesregierung jeweils ab wann über Bestellun­gen von Corona-Tests verhandelt?
  2. Mit welchen Herstellern hat die Landesregierung Rahmenverträge zur Sicherstel­lung der Verfügbarkeit von Testkontingenten geschlossen?
  3. Welche Hersteller haben bei den Dringlichkeitsvergaben der Landesregierung den Zuschlag erhalten?

Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihre Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Insgesamt wurden seitens des Ministeriums des Innern drei Beschaffungsverfahren durchge­führt. Hiervon zwei in Form eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Diese wurden aufgrund der gebotenen Dringlichkeit der Belieferung mit Selbstschnelltests gewählt.

In dem ersten Verfahren für den Bedarf der 12. Kalenderwoche (KW) -vor den Osterferien-wurden insgesamt vier Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Ein wertbares Angebot, welches alle geforderten Leistungen, insbesondere einen als sog. Laientest zuge­lassenen Selbstschnelltest beinhaltete, ist lediglich durch die Firma Roche Diagnostics Deutschland GmbH eingegangen.

In dem zweiten Verfahren wurden insgesamt fünf Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Ein wertbares Angebot, welches alle geforderten Leistungen, insbesondere ei­nen als sog. Laientest zugelassenen Selbstschnelltest und die Logistik zur Belieferung von 6.200 Endverbrauchsstellen für den Bedarf von wöchentlich 6,2 Mio. Tests ab der 15. KW beinhaltete, ist lediglich durch die Firma Siemens Healthcare GmbH eingegangen.

Bei dem dritten Verfahren handelt es sich um ein offenes Vergabeverfahren. Es sollte den Bedarf an Selbstschnelltests auch über die 20. KW hinaus sicherstellen. Ein Zuschlag konnte erst in der 24. KW erteilt werden. Durch einen unterlegenen Bieter wurde bei der Vergabekam­mer ein Nachprüfungsantrag gestellt. Die Vergabekammer hat ein Nachprüfungsverfahren ein­geleitet und zunächst ein Zuschlagsverbot verfügt.

Mit der derzeit liefernden Firma Siemens Healthcare GmbH wurde aufgrund dessen ein Nach­trag zum aktuellen Vertrag vereinbart. Dieser beinhaltet die Lieferungen in den KW 20 bis 25, um die kontinuierliche Belieferung der Endverbrauchsstellen mit Tests weiter sicherzustellen.

Zwischenzeitig wurde der Nachprüfungsantrag zurückgezogen. Zuvor hat die Vergabekammer Rheinland Zweifel an den Erfolgsaussichten des Antrags geäußert und der Antragstellerin Ge­legenheit zur Rücknahme gegeben. Der Nachprüfungsantrag wäre nach Ansicht der Vergabe­kammer allenfalls nur teilweise zulässig und offensichtlich unbegründet gewesen.

Die Vergabekammer hat das Nachprüfungsverfahren infolge der Antragsrücknahme vom 10.06.2021 eingestellt. Nachdem der Erledigungs-, Einstellungs- und Kostenbeschluss der Vergabekammer in dem Nachprüfungsverfahren eingegangen ist, wurde der Zuschlag an die Fa. Siemens Healthcare GmbH erteilt. Mit dem erteilten Zuschlag und der Aufnahme der Lie­ferungen unter dem bezuschlagten Rahmenvertrag enden die zusätzlichen Belieferungen aus diesem Nachtrag.

Darüber hinaus hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ebenfalls eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Selbst-schnelltests insbesondere für den Bereich der Kindertagesbetreuung ausgeschrieben.

Diese Rahmenvereinbarung wurde europaweit in einem Offenen Verfahren ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Verfahrens hat kein Hersteller den Zuschlag erhalten, sondern ein Groß­händler, der Produkte verschiedener Hersteller vertreibt. Im Zuge der Vertragsdurchführung kam nicht nur das Produkt eines Herstellers zur Auslieferung.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass das Ministerium für Schule und Bil­dung eine Vergabe in Bezug auf sog. PCR-Lollitests durchgeführt hat. Diese Vergabe war indes nicht auf den Erwerb von Tests gerichtet. Vielmehr hatte diese vor allem Labor- und Transportleistungen sowie in geringerem Umfang Verbrauchsmaterialien zum Gegenstand. Ferner handelt es sich bei diesen PCR-Tests nicht um Schnelltests, auf die die Kleine Anfrage ausweislich deren Vorbemerkung abzielt.

  1. Durch wen konnten bzw. können Corona-Tests aus den Kontingenten der Landes­regierung abgerufen werden?

Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen wurde durch die Landesregie­rung beauftragt, für die Landesbediensteten aller Ressorts, den Landesrechnungshof, die Lan­desbeauftragte für den Datenschutz NRW sowie für die Schülerinnen und Schüler in Nord­rhein-Westfalen Corona-Selbstschnelltests zu beschaffen.

Aus der Rahmenvereinbarung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ruft das Ministerium unmittelbar die jeweiligen Lieferungen für rund 10.000 Verbrauchsstellen ab.

  1. Inwiefern hat die Landesregierung Fördermittel zur Entwicklung und Produktion von Schnelltests bzw. Selbsttests bewilligt?

Bislang wurden keine Fördermittel zur Entwicklung und Produktion von Schnelltests bzw. Selbsttests beantragt oder bewilligt.

 

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