Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung

Kleine Anfrage
vom 19.09.2017

19.09.2017
Kleine Anfrage 337

des Abgeordneten Dr. Christian Blex

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Seit längerer Zeit bereitet die Bundesregierung eine „Mantelverordnung Ersatzbaustoffe und Bodenschutz“ vor. Diese wurde im Bundeskabinett im Mai 2017 beschlossen und dem Bun­destag zugeleitet. Der Bundestag hat diese Verordnung ohne Änderungen beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet (Bundesratsdrucksache 566/17). Dort wird sie der­zeit in den zuständigen Ausschüssen beraten. Ein Termin für die abschließende Beratung im Bundesrat ist noch nicht bestimmt.

Mineralische Abfälle stellen mit etwa 240 Mio. t/a den größten Abfallstrom in Deutschland dar. Die Behörden und die Wirtschaft haben in Jahrzehnten ein System geschaffen, um diese Ab­fälle zu erfassen, zu verwerten oder anderweitig zu entsorgen. Die vorliegende Mantelverord­nung hat als wesentliche Ziele die Verwertung der mineralischen Abfälle zu verbessern und den Schutz des Bodens bei der Deponierung oder der Ausbringung solcher Abfälle zu gewähr­leisten. Sie ist erkennbar von Fachleuten für Fachleute geschrieben.

Die Auswirkungen auf die Praxis der Abfallentsorgung und der Kostenaufwand sind schwer absehbar. Die Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom März 2017 zeigt zahlreiche Bedenken und Zweifelsfragen im Hinblick auf die Vollziehbarkeit und Kosten dieser Verordnung auf. Das Positionspapier der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Bau­stoffe vom August 2017 äußert die Sorge, dass durch die Mantelverordnung die Verwertung von Bauabfällen eingeschränkt wird und zusätzliche Kapazitäten für Deponien geschaffen wer­den müssen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche neuen Regeln und Standards werden nach dem Urteil der Landesregierung schwer zu vollziehen sein, weil sie nicht hinreichend genau bestimmt sind oder einen hohen Ermittlungsaufwand bedingen?
  1. Hält die Landesregierung den im Entwurf der Bundesregierung angegebenen Erfüllungs­aufwand für realistisch oder teilt sie die Sorgen des Städte- und Gemeindebundes, dass der Aufwand, insbesondere für die Kommunen, unterschätzt wird?
  2. Wie groß sind die Ströme der mineralischen Abfälle, die der Mantelverordnung unterfal-len, in Nordrhein-Westfalen?
  3. Wie hoch wäre der zusätzliche Aufwand für den Vollzug der vielfältigen Bestimmungen der Mantelverordnung bei den Kommunen, den Landesbehörden und den Unternehmen der Abfallwirtschaft?
  4. Rechnet die Landesregierung bei einer Umsetzung der Verordnung mit einem erhöhten Anfall an mineralischen Abfällen zur Deponierung und stünde dafür ausreichend Depo-nieraum zur Verfügung?

Dr. Christian Blex

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 337 „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung“ im Einver­nehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleich­stellung wie folgt:

  1. Welche neuen Regeln und Standards werden nach dem Urteil der Landesregierung schwer zu vollziehen sein, weil sie nicht hin­reichend genau bestimmt sind oder einen hohen Ermittlungsauf­wand bedingen?
  2. Hält die Landesregierung den im Entwurf der Bundesregierung angegebenen Erfüllungsaufwand für realistisch oder teilt sie die Sorgen des Städte- und Gemeindebundes, dass der Aufwand, ins­besondere für die Kommunen, unterschätzt wird?
  3. Wie groß sind die Ströme der mineralischen Abfälle, die der Mantelverordnung unterfallen, in Nordrhein-Westfalen?
  4. Wie hoch wäre der zusätzliche Aufwand für den Vollzug der viel­fältigen Bestimmungen der Mantelverordnung bei den Kommunen, den Landesbehörden und den Unternehmen der Abfallwirtschaft?
    Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemein­sam beantwortet.Im Rahmen der Bundesratsverfahrens haben die zuständigen Aus­schüsse Anfang September 2017 ihre Beratung über die Mantelverord­nung bis zu der Sitzung vertagt, bis zu der das fachlich federführende Bundesministerium dem Ausschuss mitgeteilt hat, dass die neu gebilde­te Bundesregierung an der Verordnung in der Fassung der Bundesrats­drucksache 566/17 festhält. Begründet wird dies insbesondere mit der zu erwartenden hohen Zahl von Änderungsanträgen zu der umfangrei­chen und komplexen Verordnung.Da zum jetzigen Zeitpunkt offen ist, ob eine Wiederaufnahme des Bun­desratsverfahrens erfolgt, ist eine inhaltliche Bewertung der Regeln und Standards sowie des Erfüllungs- und Vollzugsaufwandes auf der Grund­lage des aktuell vorliegenden Verordnungsentwurfs durch die Landes­regierung nicht angezeigt. Es ist abzuwarten, bis die neue Bundesregie­rung sich zu der Mantelverordnung positioniert hat.

    Ergänzend weist die Landesregierung darauf hin, dass die in der Klei­nen Anfrage 337 der AfD vom 19.09.2017 angesprochene Stellungnah­me des Städte- und Gemeindebundes aus März 2017 sowie der Bun-desgütegemeinschaft-Recyclingbaustoffe von August 2017 offensicht­lich Bezug auf den Referentenentwurf der Mantelverordnung vom 06.02.2017 nehmen, der inzwischen bereits inhaltlich überholt ist.

  5. Rechnet die Landesregierung bei einer Umsetzung der Verord­nung mit einem erhöhten Anfall an mineralischer Abfällen zur De­ponierung und stünde dafür ausreichend Deponieraum zur Verfü­gung?
    Eine Evaluierung der Bedarfsanalyse für DK I-Deponien, die das Lan­desamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im August 2017 vorgenommen hat, kommt zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Restvolumina der DK I-Deponien voraussichtlich bis zum Jahr 2024 reichen werden. Das bedeutet, die vom Kreislaufwirtschafts­gesetz geforderte ;10-jährige Entsorgungssicherheit ist nicht gegeben. Nur bei Realisierung aller bekannten Planungen (Stand: Juli 2017) wür­de das Volumen voraussichtlich bis zum Jahr 2036 reichen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Christina Schulze Föcking