Rekordzahl an Strafverfahren beim Klimacamp 2017

Kleine Anfrage
vom 15.09.2017

Kleine Anfrage 327
des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD

Anfrage als PDF laden

Antwort als PDF laden

Die vorläufige Bilanz des Ministeriums des Innern zum Einsatz der Polizei anlässlich des „Kli­macamp 2017“ im Zeitraum vom 18.08.2017 bis 29.08.2017 im Rheinischen Braunkohlerevier zeigt eine massive Zunahme an Strafverfahren von Kohlekraftwerksgegnern.

So sind nach einer aktuellen Schätzung ca. 1.015 Strafverfahren, vornehmlich wegen gefähr­lichen Eingriffs in den Bahnverkehr, Hausfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungs­beamte registriert worden. Aufgrund von Bagatellstraftaten – insbesondere Straftaten des Hausfriedensbruchs – wurde auf die Zuführung weitestgehend verzichtet. 840 Personen wur­den den Sammelstellen zugeführt. Alle Tatverdächtigen wurden im Anschluss entlassen.

Aus dem Bericht des Ministeriums des Innern ist auch zu entnehmen, dass EU-Bürger aus anderen Ländern an den Protesten teilgenommen haben und in einem Fall ein tätlicher Angriff auf einem Vollstreckungsbeamten durch einen Niederländer dokumentiert wurde.

Die Veranstalter, die mit der Aktion „Ende Gelände“ zu dem Protest aufgerufen haben, kündi­gen die nächste Aktion für die UN-Klimakonferenz in Bonn am 03.11.2017 bis 05.11.2017 an.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten wurden im Rahmen der Ereignisse anlässlich des „Klimacamp 2017“ nach aktuellen Erkenntnissen registriert (bitte nach Straftat aufschlüsseln)?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die ungewöhnlich hohe Anzahl an Straftaten im Hin­blick auf vergangene Protestaktionen gegen die Tagebaubetreiber?
  3. Wie plant die Landesregierung die Vollstreckungsbeamten besser auszurüsten, damit nicht aufgrund von technischen Schwierigkeiten auf eine ED-Behandlung vor Ort ver­zichtet werden muss?
  4. Wie hoch ist der geschätzte Schaden der durch die Aktivisten entstanden ist?
  5. Wie ist der aktuelle Sachstand der Einsatzmaßnahmen anlässlich der UN-Weltklimakon-ferenz in Bonn?

Dr. Christian Blex

________________________________________________________________________________________________

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 327 wie folgt:

Frage 1

Wie viele Straftaten wurden im Rahmen der Ereignisse anlässlich des „Klimacamp 2017“ nach aktuellen Erkenntnissen registriert (bitte nach Straftat aufschlüsseln)?

Im Zusammenhang mit den Ereignissen im Rahmen des „Klimacamps 2017“ wurden bisher 1.015 Strafverfahren, vornehmlich wegen gefährli­chen Eingriffs in den Bahnverkehr, Hausfriedensbruchs sowie Wider­stands gegen Vollstreckungsbeamte, eingeleitet. Die Erfassung sowie die Auswertung der Straf- und diverser Ordungswidrigkeitenanzeigen, von Berichten und umfangreichem Dokumentationsmaterial dauern an. Dabei erfolgen auch Prüfungen zu möglichen Doppelerfassungen. Vor diesem Hintergrund liegen qualitätsgesicherte und valide Daten zur An­zahl der Straftaten derzeit noch nicht vor.

Frage 2

Wie bewertet die Landesregierung die ungewöhnlich hohe Anzahl an Straftaten im Hinblick auf vergangene Protestaktionen gegen die Tagebaubetreiber?

Das „Klimacamp 2017“ bzw. der Aufruf des Bündnisses „Ende Gelände“ waren in diesem Jahr die herausragenden polizeilichen Einsatzanlässe im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau. Die Mobilisierung von Teilnehmern erfolgte über das Bundesgebiet hinaus. In der Spitze be­fanden sich ca. 2.500 Demonstrationsteilnehmer gleichzeitig im Einsatz­raum. Bereits im Vorfeld wurde seitens der Organisatoren/Bündnisse zu Aktionen des „zivilen Ungehorsams“ aufgerufen. In diesem Kontext wur­den Hausfriedensbruch sowie vergleichbare Straftaten seitens der De­monstrationsteilnehmer als legitim dargestellt. Die Anzahl der Straftaten ist insbesondere auf gemeinsames Vorgehen einer Vielzahl von Stö-rern/Straftätern an den Hauptaktionstagen (Gleisblockaden/Eindringen von Personen in den Tagebau) zurückzuführen.

Frage 3

Wie plant die Landesregierung die Vollstreckungsbeamten besser auszurüsten, damit nicht aufgrund von technischen Schwierigkei­ten auf eine ED-Behandlung vor Ort verzichtet werden muss?

Polizeikräfte wurden bereits in diesem Jahr umfangreich mit Fast-ID-Geräten, die eine unmittelbare Identifizierung von Personen durch Scan eines Fingerabdrucks ermöglichen, ausgestattet. Beabsichtigt ist, die Ausstattung weiter auszubauen.

Frage 4

Wie hoch ist der geschätzte Schaden der durch die Aktivisten ent­standen ist?

Nach bisherigen Erkenntnissen beträgt der Schaden ca. 18.000 Euro. Unberücksichtigt sind dabei sogenannte „Ausfallschäden“ der RWE Power AG durch Beeinträchtigung von Betriebsabläufen.

Frage 5

Wie ist der aktuelle Sachstand der Einsatzmaßnahmen anlässlich der UN-Weltklimakonferenz in Bonn?

Das Polizeipräsidium Bonn hat für den Einsatz aus Anlass der 23. UN-Klimakonferenz in Bonn einen Planungsstab eingerichtet, der mit um­fangreichen Einsatzvorbereitungen befasst ist. Die Planungen dauern an.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Herbert Reul