Kleine Anfrage 1101
des Abgeordneten Dr. Christian Blex
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Am Stauwehr am Baldeneysee wurde jüngst ein Fahrkorb für einen Fischlift enthüllt, dessen Kosten mit bis zu vier Millionen Euro kalkuliert werden.
Den Löwenanteil daran trägt das Land Nordrhein-Westfalen.
Außerdem ist an dem Stauwehr in Kettwig ebenfalls ein Fischlift geplant. Im Rahmen des symbolischen ersten Spatenstiches sagte Staatssekretär Heinrich Bottermann, dass das Land kein Projekt nach dem Motto: „nice to have“ – schön, dass wir es haben“ wolle. Der Fischaufzug sei deshalb sinnvoll, weil er es heimischen Arten ermögliche, die Ruhr zu durchschwimmen. Fische wiederum seien ein wichtiger Indikator für die Wasserqualität.
Nach Einschätzung eines Fischsachverständigen beim Ruhrverband werde man dennoch nicht umhin kommen Jungfische einzusetzen. Auch wurde der Fischlift bisher nur im Versuchslabor getestet. Grundlage für die Maßnahme ist die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union, laut der Flüsse bis zum Jahr 2027 in einem ökologischen Zustand und für Fische durchschwimmbar sein müssen.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie hoch kalkuliert die Landesregierung die jährlichen Kosten nach Inbetriebnahme des Fischlifts am Baldeneysee?
2. Wie viele Fischlifte oder ähnliche Einrichtungen müssten an der Ruhr noch gebaut werden, um den kompletten Flusslauf für Fische passierbar zu machen?
3. Wie plant die Landesregierung zu reagieren, wenn sich der Fischlift in der Praxis nicht bewährt?
4. Wie groß ist der Anteil an der Gesamtlänge von nordrhein-westfälischen Gewässern, die bereits für Fische passierbar sind? (Bitte aufschlüsseln nach Gewässer, Länge Gewässer, Länge des für Fische passierbaren Teils)
5. Wie hoch sind die Kosten, um alle nordrhein-westfälischen Gewässer für Fische von der Quelle bis zur Mündung passierbar zu machen?
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Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1101 mit Schreiben vom 26. Juni 2018 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Wie hoch kalkuliert die Landesregierung die jährlichen Kosten nach Inbetriebnahme des Fischlifts am Baldeneysee?
Dem Land entstehen keine Kosten nach Inbetriebnahme des Fischliftes. Der Betrieb des Fischlifts obliegt dem Ruhrverband.
2. Wie viele Fischlifte oder ähnliche Einrichtungen müssten an der Ruhr noch gebaut werden, um den kompletten Flusslauf für Fische passierbar zu machen?
Ein Fischlift und sieben Fischaufstiegsanlagen fehlen zur Herstellung der Durchgängigkeit.
3. Wie plant die Landesregierung zu reagieren, wenn sich der Fischlift in der Praxis nicht bewährt?
Der Prototyp des Fischliftsystems läuft seit mehreren Jahren reibungslos in Wangen in der Argen und hat sich bewährt. Es ist nicht mit einem Ausfall des Systems am Wehr Baldeney zu rechnen.
4. Wie groß ist der Anteil an der Gesamtlänge von nordrhein-westfälischen Gewässern, die bereits für Fische passierbar sind? (Bitte aufschlüsseln nach Gewässer, Länge Gewässer, Länge des für Fische passierbaren Teils)
Nach Erhebungen des Landes ist ein Anteil von ca. 50 % im Durchschnitt der nordrhein-westfälischen Fließgewässer für Fische durchgängig. Die Angaben für die Teileinzugsgebiete finden sich in einer Tabelle im Anhang.
5. Wie hoch sind die Kosten, um alle nordrhein-westfälischen Gewässer für Fische
von der Quelle bis zur Mündung passierbar zu machen?
Es müssen nicht alle Fließgewässer von der Quelle bis zur Mündung durchgängig gestaltet werden, um das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, den guten ökologischen Zustand, zu erreichen. Daher werden nicht alle Querbauwerke per se betrachtet. Im Weiteren erfolgt bei der Betrachtung eine Priorisierung nach dem Prinzip des größten „Lebensraumzugewinns“. Demnach kann die Herstellung der Durchgängigkeit an 20 % der Hindernisse zu einem Zugewinn an Lebensraum von 80 % führen. Eine gesamte Kostenschätzung für die prioritär zu betrachtenden Querbauwerke liegt nicht vor.
Tabelle: Anteil durchgängiger Fließgewässer Nordrhein-Westfalen (aufgeschlüsselt nach den Teileinzugsgebieten)
TEZG: Fließstrecke km, Anteil durchgängiger Fließstrecke (%)
Ahr: 104, 48%
Deltarheinzuflüsse: 66, 38%
Diemel: 223, 43%
Eder:280, 54%
Emscher: 334, 50%
Erft: 683, 42%
Hase: 52, 54%
Hunte: 18, 72%
IJsselmeerzuflüsse: 878, 47%
Kyll: 36, 81%
Lahn: 69, 48%
Lippe: 2039, 48%
Niers: 501, 44%
Obere Ems: 1871, 51%
Rheingraben-Nord: 1215, 64%
Ruhr: 1854, 49%
Rur: 931, 50%
Schwalm: 76, 43%
Sieg: 896, 48%
Sonstige Maaszuflüsse, nördlicher Teil: 42, 71%
Sonstige Maaszuflüsse, südlicher Teil: 50, 24%
Weser: 1556, 49%
Wupper: 356, 52%
Summe: 14130, Ca. 50%