Militante Veganer verwüsten Metzgereien – Metzger fordern Polizeischutz

Kleine Anfrage
vom 03.07.2018

Kleine Anfrage 1260des Abgeordneten Dr. Christian Blex vom 03.07.2018

 

Militante Veganer verwüsten Metzgereien – Metzger fordern Polizeischutz

Der Spiegel Online berichtete auf seiner Internetseite am 26.06.2018 über „Eine Art von  Terrorismus“ in Frankreich. Unter dem Titel „Militante Veganer versetzen Metzger in Angst und  Schrecken“ wird darüber berichtet, dass Steine in die Fenster einer Metzgerei oder eines  Restaurants in Nordfrankreich geflogen sind.  Dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sind im Bereich der politisch motivierten  Kriminalität zum Unterthema „Tierschutz/Tierrecht/Jagd“ seit dem Jahr 2012 insgesamt 182  Straftaten mit unterschiedlichsten Delikten bekannt geworden. Der Verbandspräsident der Vereinigung der Metzger, Fleischer und Traiteure (CFBCT) hat sich unterdessen hilfesuchend an den französischen Innenminister direkt gewandt. Der  Verband beklagt zunehmende „physische, verbale und moralische Gewalt“.

Die Zahl der Übergriffe auf Metzger durch militante Veganer nimmt immer mehr zu. So  berichtete bereits die Welt am 30.03.2018 in dem Online-Artikel „Haftstrafe für Veganerin nach  Spott über Supermarkt-Todesopfer“, dass eine bekennende Veganerin über einen Fleischer,  der durch einen Terroranschlag in Südfrankreich ums Leben gekommen war sagte, dass sie  für einen „Mörder […] null Mitgefühl“ habe und es sich um „Gerechtigkeit“ handelt. Nach den französischen Anti-Terror-Gesetzen kann jeder, der sich über Terrorismus positiv  äußert mit bis zu sieben Jahren Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt  werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welche Strafen drohen in NRW für die Billigung von Terrorismus?

2. Wie bewertet die Landesregierung die militante Szene der Veganer in NRW?

3. Was wird die Landesregierung unternehmen, um Metzgereien vor gewaltsamen  Angriffen durch militante Veganer zu schützen?

4. Um welche Delikte handelt es sich bei den seit dem Jahr 2012 begangenen Straftaten  aus dem Unterbereich „Tierschutz/Tierrecht/Jagd“?

5. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten die seit dem Jahr 2012 begangenen  Straftaten aus dem Unterbereich „Tierschutz/Tierrecht/Jagd“ für die Täter?

Dr. Christian Blex

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 01.08.2018

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1260 mit Schreiben vom 1. August 2018 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.

1. Welche Strafen drohen in NRW für die Billigung von Terrorismus?

Ein Straftatbestand der „Billigung von Terrorismus“ existiert im deutschen Strafrecht nicht. Im Übrigen verweise ich auf die Regelungen im siebten Abschnitt des Strafgesetzbuches („Straf­taten gegen die öffentliche Ordnung“).

2. Wie bewertet die Landesregierung die militante Szene der Veganer in NRW?

Der Landesregierung liegen keine Berichte oder Erkenntnisse über eine militante Szene der Veganer in NRW vor. Daher kann diese Szene auch nicht bewertet werden.

3. Was wird die Landesregierung unternehmen, um Metzgereien vor gewaltsamen An­griffen durch militante Veganer zu schützen?

Der Landesregierung sind keine gewaltsamen Angriffe durch militante Veganer auf Metzge­reien bekannt.

4. Um welche Delikte handelt es sich bei den seit dem Jahr 2012 begangenen Strafta­ten aus dem Unterbereich „Tierschutz/ Tierrecht/ Jagd“?

Seit 2012 sind insgesamt 211 Straftaten im kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch Moti­vierte Kriminalität (KPMD – PMK) unter dem Themenfeld „Tierschutz/Tierrecht/Jagd“ erfasst. Eine Übersicht der betroffenen Deliktsfelder entnehmen Sie bitte der Anlage. Bei 13 der ge­meldeten Straftaten ist der Tatort eine Metzgerei. In 12 dieser Fälle wurden Farbschmierereien festgestellt und in einem Fall wurde ein Aufkleber angebracht. Von den 12 Fällen der Farb­schmiererei wurde in sieben Fällen der Schriftzeug „Animal Liberation Front“ oder das diesbe­zügliche Kürzel „ALF“ angebracht.

5. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten die seit dem Jahr 2012 begangenen Straftaten aus dem Unterbereich „Tierschutz/Tierrecht/Jagd“ für die Täter?

Die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Daten liegen der Landesregierung nicht vor und können in der für die Beantwortung Kleiner Anfragen vorgesehenen Zeit nicht mit vertret­barem Aufwand beschafft werden. Die Datenerhebung würde eine Einzelauswertung der Ak­ten aller in Betracht kommenden Verfahren erfordern. Verfahren der politisch motivierten Kri­minalität mit dem Hintergrund „Tierschutz/Tierrecht/Jagd“ werden in den Statistiken und Da­tenbanken der Landesjustiz nicht gesondert erfasst.

 

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