Kleine Anfrage 1260des Abgeordneten Dr. Christian Blex vom 03.07.2018
Militante Veganer verwüsten Metzgereien – Metzger fordern Polizeischutz
Der Spiegel Online berichtete auf seiner Internetseite am 26.06.2018 über „Eine Art von Terrorismus“ in Frankreich. Unter dem Titel „Militante Veganer versetzen Metzger in Angst und Schrecken“ wird darüber berichtet, dass Steine in die Fenster einer Metzgerei oder eines Restaurants in Nordfrankreich geflogen sind. Dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sind im Bereich der politisch motivierten Kriminalität zum Unterthema „Tierschutz/Tierrecht/Jagd“ seit dem Jahr 2012 insgesamt 182 Straftaten mit unterschiedlichsten Delikten bekannt geworden. Der Verbandspräsident der Vereinigung der Metzger, Fleischer und Traiteure (CFBCT) hat sich unterdessen hilfesuchend an den französischen Innenminister direkt gewandt. Der Verband beklagt zunehmende „physische, verbale und moralische Gewalt“.
Die Zahl der Übergriffe auf Metzger durch militante Veganer nimmt immer mehr zu. So berichtete bereits die Welt am 30.03.2018 in dem Online-Artikel „Haftstrafe für Veganerin nach Spott über Supermarkt-Todesopfer“, dass eine bekennende Veganerin über einen Fleischer, der durch einen Terroranschlag in Südfrankreich ums Leben gekommen war sagte, dass sie für einen „Mörder […] null Mitgefühl“ habe und es sich um „Gerechtigkeit“ handelt. Nach den französischen Anti-Terror-Gesetzen kann jeder, der sich über Terrorismus positiv äußert mit bis zu sieben Jahren Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt werden.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Welche Strafen drohen in NRW für die Billigung von Terrorismus?
2. Wie bewertet die Landesregierung die militante Szene der Veganer in NRW?
3. Was wird die Landesregierung unternehmen, um Metzgereien vor gewaltsamen Angriffen durch militante Veganer zu schützen?
4. Um welche Delikte handelt es sich bei den seit dem Jahr 2012 begangenen Straftaten aus dem Unterbereich „Tierschutz/Tierrecht/Jagd“?
5. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten die seit dem Jahr 2012 begangenen Straftaten aus dem Unterbereich „Tierschutz/Tierrecht/Jagd“ für die Täter?
Dr. Christian Blex
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 01.08.2018
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1260 mit Schreiben vom 1. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.
1. Welche Strafen drohen in NRW für die Billigung von Terrorismus?
Ein Straftatbestand der „Billigung von Terrorismus“ existiert im deutschen Strafrecht nicht. Im Übrigen verweise ich auf die Regelungen im siebten Abschnitt des Strafgesetzbuches („Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“).
2. Wie bewertet die Landesregierung die militante Szene der Veganer in NRW?
Der Landesregierung liegen keine Berichte oder Erkenntnisse über eine militante Szene der Veganer in NRW vor. Daher kann diese Szene auch nicht bewertet werden.
3. Was wird die Landesregierung unternehmen, um Metzgereien vor gewaltsamen Angriffen durch militante Veganer zu schützen?
Der Landesregierung sind keine gewaltsamen Angriffe durch militante Veganer auf Metzgereien bekannt.
4. Um welche Delikte handelt es sich bei den seit dem Jahr 2012 begangenen Straftaten aus dem Unterbereich „Tierschutz/ Tierrecht/ Jagd“?
Seit 2012 sind insgesamt 211 Straftaten im kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD – PMK) unter dem Themenfeld „Tierschutz/Tierrecht/Jagd“ erfasst. Eine Übersicht der betroffenen Deliktsfelder entnehmen Sie bitte der Anlage. Bei 13 der gemeldeten Straftaten ist der Tatort eine Metzgerei. In 12 dieser Fälle wurden Farbschmierereien festgestellt und in einem Fall wurde ein Aufkleber angebracht. Von den 12 Fällen der Farbschmiererei wurde in sieben Fällen der Schriftzeug „Animal Liberation Front“ oder das diesbezügliche Kürzel „ALF“ angebracht.
5. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten die seit dem Jahr 2012 begangenen Straftaten aus dem Unterbereich „Tierschutz/Tierrecht/Jagd“ für die Täter?
Die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Daten liegen der Landesregierung nicht vor und können in der für die Beantwortung Kleiner Anfragen vorgesehenen Zeit nicht mit vertretbarem Aufwand beschafft werden. Die Datenerhebung würde eine Einzelauswertung der Akten aller in Betracht kommenden Verfahren erfordern. Verfahren der politisch motivierten Kriminalität mit dem Hintergrund „Tierschutz/Tierrecht/Jagd“ werden in den Statistiken und Datenbanken der Landesjustiz nicht gesondert erfasst.