Antragder AfD-Fraktion vom 23.02.2021
Bürokratieabbau jetzt – Abschaffung der sogenannten „Umweltplakette“
I. Ausgangslage
Die seit dem 01.03.2007 in Deutschland eingeführten Feinstaubplaketten, auch sogenannte „Umweltplakette“, sollten zur Erkennung der Schadstoffbelastung des Fahrzeuges dienen. Mit dem Jahresbeginn 2008 wurden in einigen Städten in Nordrhein-Westfalen sogenannte „Umweltzonen“ eingerichtet. Sogenannte „Umweltzonen“ sind Gebiete, innerhalb dessen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Nach der aktuellen Gesetzes-ordnung dürfen alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4 in alle Umweltzonen ohne Einschränkung fahren. Nordrhein-Westfalen hat bereits 17 Umweltzonen eingerichtet, darunter die Großstädte Aachen, Bonn, Dinslaken, Düsseldorf, Hagen, Köln, Krefeld, Langenfeld, Mönchengladbach, Münster, Neuss, Remscheid und Wuppertal.1 Im Ruhrgebiet bilden mehrere Städte wie Dortmund, Herne, Essen und Bochum die „Umweltzone Ruhrgebiet“2.
Gemäß § 47a Abs. 2 StVZO beträgt der Erwerb einer „Umweltplakette“ fünf bis zehn Euro für die Durchführung einer Abgasuntersuchung. Wenn Fahrzeughalter direkt bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine Umweltplakette kaufen, kostet der Erwerb in der Regel 5 Euro. Dennoch benötigen nicht alle Fahrzeuge eine Plakette. Grundsätzlich ausgenommen von der Regelung sind neben Elektrofahrzeuge unter anderem Motorräder und 3-rädrige Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen/Geräte, Oldtimer, die ein H-Kennzeichen führen, Behinderten-Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die mit Sonderrechten unterwegs sind.
Die Kontrolle von „Feinstaub-/Umweltplaketten“ an Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (OWiG) liegt in Nordrhein-Westfalen in der Zuständigkeit mehrerer Behörden.
So kann die Polizei sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr im Hinblick auf die Einhaltung des Zeichens 270.1 (Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung, der sogenannten „Umweltzone“) überwachen. Der ruhende Verkehr wird darüber hinaus von den örtlichen Ordnungsbehörden, dem Ordnungsamt, kontrolliert.
Zum jetzigen Zeitpunkt muss die Polizei zur Kontrolle der Abgasnorm des Fahrzeuges einen Blick in die Zulassungsbescheinigung werfen. Diese Tatsache weist auf die tatsächliche Be-standslosigkeit sogenannter „Feinstaub-„ bzw. „Umweltplaketten“ hin. Die Einsichtnahme in die Fahrzeugpapiere ist jedoch bei einem vorbeifahrenden Fahrzeug nicht möglich, so dass keine Kontrolle des fließenden Verkehrs erfolgt und lediglich eine Prüfung nach einem Anhalten des Fahrzeugs oder bei einem ruhenden Fahrzeug erfolgen kann.
Auf der einen Seite bittet die Landesregierung laut eigenen Angaben die Kommunen, die eine „Umweltzone“ eingerichtet haben, „weiter darauf hinzuwirken, dass die Einhaltung der Um-weltzonenregelungen routinemäßig kontrolliert wird“3. So berichten die Kommunen jährlich über die durchgeführten Umweltzonenkontrollen an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – dies ohne Differenzierung zwischen fließendem und ruhendem Verkehr.
Doch auf der anderen Seite stellte die AfD-Fraktion anhand einer Kleinen Anfrage4 fest, dass die Speicherung der Schadstoffgruppen entsprechend der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht vorgesehen ist. Zudem werden wichtige Kenntnisse zur Einschätzung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von sogenannten „Umweltplaketten“ seitens der Landesregierung nicht erfasst.
So liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Fahrzeughalter aktuell keine „Feinstaub-/Umweltplakette“ zur Kennzeichnung der Schadstoffgruppe für ihre zugelassenen Fahrzeuge besitzen. Unzureichend dazu ist auch die fehlende Erfassung, wie viele Umweltplaketten in den vergangenen Jahren erworben wurden und aus welchen Gründen eine Neuerteilung von „Umweltplaketten“ von Fahrzeuginhabern angefordert wurde.
Auch die Anzahl der erfassten Verstöße in den vergangenen drei Jahren weisen keine steigende oder sinkende Tendenz auf, um eine Aussage über die Wirksamkeit von „Umweltplaketten“ prognostizieren zu können. Die Wirksamkeit von „Umweltzonen“ dagegen wurde bereits vor einem Jahrzehnt vom Automobil-Club ADAC e.V. in Frage gestellt. In dessen Bericht zur Untersuchung der „Wirksamkeit von Umweltzonen“ hält der ADAC fest, dass der Einsatz von Plaketten, bspw. durch die Ausweitung der Fahrverbote auf Autos mit roter oder gelber Plakette „keine zufriedenstellende Minderung der Emissionen herbeiführen“5 kann, wenn selbst die Aussperrung von Fahrzeugen, die aufgrund ihres hohen Schadstoffausstoßes keine Plakette erhalten, keine nennenswerte Wirkung zeigt.
II. Der Landtag stellt fest:
- „Feinstaub-/Umweltplaketten“ stellen einen bürokratischen Aufwand für Fahrzeuginhaber und für die ausstellenden Stellen dar und stehen in keinem sachgerechten Kosten-Nutzen-Verhältnis;
- Es besteht keine Rechtsicherheit in der Überprüfung der Schadstoffgruppe anhand der „Feinstaub-/Umweltplakette“;
- „Feinstaub-/Umweltplaketten“ führen eine pauschale Benachteiligung von Verkehrsteilnehmern, die Diesel-Kraftfahrzeuge nutzen, herbei;
- Die Durchführung der Kontrolle von Plaketten bei Diesel-Fahrzeugen stellt die Kommunen vor erhebliche Probleme;
- Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Fahrzeughalter keine „Feinstaub-/Umweltplakette“ zur Kennzeichnung der Schadstoffgruppe für zugelassene Fahrzeuge in Nordrhein-Westfalen besitzen;
- Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele neue Plaketten in den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen erteilt bzw. verkauft wurden;
- Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, aus welchen Gründen Fahrzeughalter eine Neuerteilung von Plaketten benötigen.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- sich bei der Bundesregierung für die Abschaffung von „Feinstaub-/Umweltplaketten“ einzusetzen, da Nutzen und Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis stehen und
- sich auf Bundesratsebene gegen die Einführung einer „blauen Plakette“ auszusprechen.
Nic Vogel
Christian Loose
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
1 https://www.wiwo.de/politik/deutschland/schadstoffbelastung-viele-autos-fahren-ohne-gruener-plakette-in-umweltzonen/21028524.html, abgerufen am 22.01.2021 um 13:08 Uhr.
2 https://www.umwelt-plakette.de/de/deutsche-umweltzonen/ruhrgebiet.html, abgerufen am 22.01.2021 um 13:06 Uhr.
3 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-9640.pdf, abgerufen am 22.01.2021 um 12:37 Uhr.
4 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-9645.pdf, abgerufen am 22.01.2021 um 12:45 Uhr.
5 https://www.adac.de/_mmm/pdf/umweltzonen_wirksamkeit_bericht_0609_43574.pdf, abgerufen am 22.01.2021 um 13:20 Uhr.