Unverzügliche und umfassende Rückkehr zur Normalität: Öffnen!

Antrag
vom 02.03.2021

Entschließungsantragder AfD-Fraktion vom 02.03.2021

 

Unverzügliche und umfassende Rückkehr zur Normalität: Öffnen!

 

zu dem Eilantrag „Planbarkeit und Perspektive für eine sichere und gerechte Öffnungs­strategie
Eilantrag der Fraktion der SPD
Drucksache 17/12838

I. Ausgangslage

Bereits vor dem erneuten Zusammentreffen der Ministerpräsidenten der Bundesländer mit der Kanzlerin am 3. März 2021 sieht eine Beschlussvorlage des Bundes und der Länder vor, den geltenden „Lockdown“ grundsätzlich bis kurz vor Ostern, mithin zum 28. März 2021 zu verlän­gern.

Ab dem 8. März 2021 sind gleichwohl erste Lockerungen vorgesehen, wie etwa eine erweiterte Zahl von Personen bei privaten Zusammenkünften. Zudem sollen dann auch wieder Buch­handlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte mit entsprechenden Hygienekonzepten und mit begrenzter Kundenzahl bundeseinheitlich öffnen. Gleiches gilt für einige weitere Gewerbe­bereiche, dann jedoch mit jeweiligen Testkonzepten für Kunden und Personal.1

Im Weiteren sollen die Bundesländer dann zu einem späteren Zeitpunkt individuelle Öffnungs­schritte im Land oder einzelnen Regionen für Gewerbe, Kultur, Sport und weitere Bereiche vollziehen können, je nach Erreichen der Grenze von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwoh-ner.2

Für den Fall wieder steigender Infektionszahlen ist in der Beschlussvorlage eine sog. „Not­bremse“ vorgesehen, d.h. in diesem Fall soll wieder zum früheren Zustand vor den Lockerun­gen zurückgekehrt werden. Ab welchem Grenzwert von Infektionen dies der Fall sein soll, ist derzeit noch nicht klar.

Auch die SPD verfolgt mit ihrem Antrag diese Zielrichtung, indem eine langsame Lockerung der gegenwärtigen Corona-Maßnahmen am Stufenplan des Robert-Koch-Instituts orientiert werden soll. Wesentliche Maßstäbe sollen demnach sein, die 7-Tages-Inzidenz, die Kapazität der Intensivstationen, die Krankenhausfälle der Über-60jährigen und die Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen. Zudem sollen Impfungen, Schnelltests und Sicherheitskonzepte kombi­niert werden.

Die vorgenannten Stufenpläne beruhen jedoch, wie auch alle anderen Werkzeuge der Corona-Bekämpfung auf einer untauglichen Datenlage. Dies lässt sich auf einen Satz bringen:

„Das Infektionsgeschehen wird weiterhin lediglich nach dem beurteilt, was man misst.“3

Eine nach bisheriger Lesart öffentlicher Stellen besonders maßgebliche Zahl ist die sog. 7-Tages-Inzidenz, deren entscheidende Grenze bisher immer wieder nach unten angepasst wurde. Hierbei werden Zahlen von „Infizierten“ zugrunde gelegt, das ist irreführend.

Denn die 7-Tages-Inzidenz ist die Anzahl der an sieben aufeinanderfolgenden Tagen in einer Region gemeldeten positiven PCR-Tests pro 100.000 Einwohner. Es handelt sich gerade nicht um Neuinfektionen, geschweige denn um Neuerkrankungen, sondern schlicht um positive Testergebnisse. Mit einem solchen Vorgehen ist jeder Inzidenzwert erreichbar, wenn man die geeigneten Zielgruppen in ausreichender Anzahl und Häufigkeit untersucht.4

Die Stufenpläne und damit die Maßgabe bestimmter Inzidenzwerte binden die Einschränkun­gen bzw. Lockerungen daher nicht an ein tatsächliches Infektionsgeschehen, sondern an le­bensfremde Modellrechnungen und damit die Willkür öffentlicher Stellen. Transparenz und Wissenschaftlichkeit werden nur vorgetäuscht.

Dieses Vorgehen und die Maßnahmen bzw. ausbleibenden Lockerungen treffen auf eine im­mer unzufriedenere Bevölkerung. Diese Unzufriedenheit und die Angst um die wirtschaftliche Existenz bzw. das soziale Gefüge in Familien und ganzen Regionen werden vor allem daraus gespeist, dass immer weniger belastbare Begründungen für die massiven Einschränkungen vorliegen. Die derzeitigen Begründungen erschöpfen sich wie dargestellt weitgehend in Zah­lenspielen des Robert-Koch-Instituts, dem Bauchgefühl der Kanzlerin oder Abstimmungser­gebnissen aus Politikerrunden.

Zudem ist auch eine Überlastung der Intensivstationen durch Covid-19-Patienten, sollte sie überhaupt jemals bestanden haben, derzeit nicht gegeben und auch zukünftig nicht zu erwar­ten. Und dies ist unabhängig vom Infektionsgeschehen. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass endlich die Hauptrisikogruppen weitgehend geschützt bzw. geimpft werden.5

Denn mit Blick auf Impfungen gegen Covid-19 hat ein Großteil der Bewohner in den stationä­ren Einrichtungen eine Erstimpfung erhalten.6 Die Bewohner stationärer Einrichtungen waren vom Covid-19 Virus besonders betroffen, wie es der Lagebericht (Nr. 245) vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt. Bei 5.285 der 12.958 gemeldeten Todesfälle in NRW handelte es sich um Bewohner von stationären Ein­richtungen (Stand 25. Februar 2021).

Inzwischen hat sich die Lage in den stationären Einrichtungen mit einem Rückgang auf 682 Infizierte gegenüber dem Höchststand von 5.265 (Mitte Dezember 2020) und gegenüber dem Stand vom 10. Februar 2021 (2.094 Bewohner)7 deutlich entspannt.

Neben dem Schutz der älteren und besonders vulnerablen Teile der Bevölkerung muss aber auch die Freiheit der vom Virus wenig betroffenen Bevölkerungsschichten betrachtet werden. 0,1 Prozent der Todesfälle fielen auf Personen in der Altersgruppe bis 29 Jahren. Knapp ein Prozent der Verstorbenen war jünger als 50 Jahre. Trotz der relativ geringen Gefährdung von jüngeren Menschen gilt für die Schulen immer noch kein Regelbetrieb.

Die von der Regierung selbst veröffentlichte Datenlage führt dazu, dass sich die Einschrän­kungen nicht rechtfertigen lassen und sich immer mehr Menschen ein Ende der politischen Schließungsmaßnahmen wünschen.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Eine umfassende und dauerhafte Kontaktbeschränkung von Menschen ist in einem mo­dernen, dichtbesiedelten und arbeitsteilig organisierten Gemeinwesen nicht umsetzbar.
  2. Sofern ein solcher Versuch längere Zeit unternommen wird, lähmt dies das öffentliche Leben mit erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen, die das Virus nicht aufhal­ten, sondern höchstens verlangsamen.
  3. Das Gesundheitswesen ist mit Blick auf erforderliche Kapazitäten nicht überfordert.
  4. Stufenpläne wie derzeit in einer Beschlussvorlage der MPK bzw. des RKI vorgesehen, sind nicht geeignet, auf nachvollziehbarer Grundlage weitere Einschränkungen zu recht­fertigen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. Risikogruppen mit Nachdruck zu schützen und, deren Einwilligung vorausgesetzt, deren Impfquoten zu erhöhen,
  2. auch weitere Bevölkerungsgruppen, deren Einwilligung vorausgesetzt, rasch und unbü­rokratisch Impfungen anzubieten sowie
  3. unverzüglich und vollständig unter Einhaltung angemessener Hygieneauflagen zur Nor­malität zurückzukehren und die Einschränkungen auf Grundlage der Corona-Gesetzge-bung aufzuheben.

Roger Beckamp
Christian Loose
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

Entschließungsantrag als PDF

 

1 Bund will Corona-Lockdown bis 28. März mit Stufenplan verlängern (faz.net), abgerufen am 02.03.2021

2 wie vor.

3 Corona-Gipfel: Eine Nebelgranate namens Stufenplan DIE ACHSE DES GUTEN. ACHGUT.COM  abgerufen am 02.03.2021

4 Corona-Gipfel: Eine Nebelgranate namens Stufenplan DIE ACHSE DES GUTEN. ACHGUT.COM  abgerufen am 02.03.2021

5 Lockdown: Die Politik hat in ihrem Corona-Furor jedes Maß verloren – WELT, abgerufen am 02.03.2021.

6 Vgl. https://www.aerztezeitung.de/Politik/Deutschland-Bundeslaender-im-Vergleich-So-oft-wurde-bereits-gegen-COVID-19-geimpft-415936.html, abgerufen am 26.02.2021.

7 Gemäß Lagebericht Nr. 235 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.