Mobbing und Gewalt an Schulen – Wir brauchen eine valide Datenbasis!

Antrag
vom 29.09.2020

Antragder Fraktion vom 29.09.2020

 

Mobbing und Gewalt an Schulen – Wir brauchen eine valide Datenbasis!

I. Ausgangslage

Schon seit langem dominieren Meldungen über Mobbing an Schulen die mediale Berichterstattung. Verbale und körperliche Gewalt erreichen mittlerweile ein besorgniserregendes Ausmaß an Schulen. Die herkömmlichen Interventions-, Präventions-und Ordnungsmaßnahmen erzielen immer weniger die gewünschte Wirkung. Dieser Zustand führt für alle Beteiligten und ihr Umfeld zu schweren Belastungen. Er widerlegt zudem auf eklatante Art die beruhigende Annahme, die Schule sei ein sicherer und geschützter Raum für unsere Kinder. Seine Brisanz erhält das Problem zusätzlich dadurch, dass zu dem immer schon bekannten Phänomen der sozialen Ausgrenzung und Herabwürdigung einzelner Schüler durch Schüler der eigenen Klasse nun auch gruppenbezogene Mobbingaktionen immer mehr an Raum gewinnen.

  1. Mobbing gegen Mitschüler/innen

Die klassische Form des Mobbings ist immer schon Teil des Schullebens gewesen, wie man es in etlichen Schulromanen nachlesen kann. Die Ursache liegt im persönlichen Machtstreben einzelner und ihrem Wunsch, die eigenen sadistischen Triebe ausleben zu können. Um einen oder wenige Anführer schart sich eine Gruppe von willfährigen Helfern, die sich eine Person aus ihrem Klassenverband heraussucht, um dieser immer wieder ihre Verachtung zu zeigen, sie zu erniedrigen, sie psychisch und bisweilen auch physisch zu quälen, um damit Anerkennung für sich selbst zu generieren. Gleichzeitig verbreitet diese Gruppe allgemein ein Klima der Angst, sodass sie auch die schweigende Mehrheit der Klasse oder sogar ganze Schülerverbände beherrscht.

Diese Form von Mobbing ist vollkommen willkürlich. Es gibt nicht das typische Mobbingopfer an sich. Im Prinzip kann jeder zum Opfer werden, selbst ein ehemaliger Anführer. Man darf nicht in den Fehler verfallen, den Grund, die Ursache für das Verhalten der Mobber beim Mobbingopfer zu suchen, wie es leider in den Schulen eben auch geschieht. Aus einer Anhäufung von Persönlichkeitsmerkmalen des Opfers auf seine „Eignung“ als Mobbingopfer und damit auf seinen Teil der Verantwortung für dieses Schicksal zu schließen, enthält zum einen eine falsche Schuldzuweisung gegenüber dem Opfer, erfasst aber zum anderen nicht die wahren Ursachen dieses Vergehens. Schlimmer noch: Diese Betrachtungsweise führt unter anderem auch dazu, dass die Täter vor sich eine Rechtfertigung für ihre Taten finden können, dass die schweigende Mehrheit in der Lerngruppe sogar Verständnis für die Mobbingattacken entwickelt und damit ihre eigene Tatenlosigkeit rechtfertigen kann anstatt zugeben zu müssen, dass man aus Furcht, selbst zum neuen Opfer zu werden, jede Hilfe für das Opfer unterlassen hat.1

Da Mobbing nicht als Prozess einer dyadischen Beziehung, sondern ausdrücklich als ein im Kollektiv ablaufender Prozess zu verstehen ist, muss immer die Gruppe des gesamten Klassenverbands als Akteur verstanden werden. Gleichzeitig ist der Mobbingfall deutlich zu unterscheiden von einem Konfliktfall. Denn im Konfliktfall agieren zwei oder mehrere Seiten angreifend und verteidigend in gleicher Weise gegeneinander. Dies ist im Mobbingfall nicht so. Hier ist der willkürliche Angriff der Täter gegen das Opfer zum Zwecke der Erniedrigung konstitutiv. Bei Mobbing haben wir es mit Tätern und Opfern in einem Machtungleichgewicht zu tun. Die Machtverschiebung in dem Täter-Opfer-Gefüge führt dazu, dass ein Umgang der Protagonisten auf Augenhöhe nicht mehr möglich ist.

Aus diesem Grunde kann das Problem des Mobbings auch nicht mit den Methoden des Konfliktmanagements angegangen und gelöst werden. So verkennt die Vorstellung, in einem solchen Fall Schüler als Streitschlichter einzusetzen, den Wesenskern einer Mobbingsituation vollkommen.

Neben dieser herkömmlichen und seit langem bekannten Form prägen sich in unserer Zeit allerdings neue Formen des Mobbings aus, die über das persönliche Leid des einzelnen Opfers hinaus das System Schule und damit ihren Bildungsauftrag in erheblichem Ausmaß beschädigen und zum Teil funktionsunfähig machen.

  1. Mobbing gegen Autoritätspersonen

Zunehmend werden auch Lehrkräfte Opfer verbaler und körperlicher Attacken. Immer mehr Lehrkräfte stoßen an ihre Grenzen, wenn sie mit Gewalt im Schulalltag gegen sich selbst als Autoritätsperson und als Mensch konfrontiert werden.

Im Oktober des Jahres 2012 erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Artikel mit dem Titel „Jeder kann betroffen sein“. Dr. G. A., Fachexperte für medizinische Psychologie und Psychotherapie an den Universitäten Hamburg, Kiel und Lübeck, äußerte sich im Rahmen eines Interviews zum Thema Mobbing. Im Jahre 2009 veröffentlichte er gemeinsam mit seinen Kollegen das Buch „Mobbing. Psychoterror am Arbeitsplatz, in der Schule und im Internet – Tipps und Hilfsangebote.“

So konstatierte Dr. A.: „Die wenigsten Opfer melden sich, die Scham ist groß, die Frauen wollen nicht den Eindruck erwecken, sie hätten ihre Klassen nicht im Griff. Publik werden solche Fälle nur indirekt, dann, wenn Lehrerinnen plötzlich aus gesundheitlichen Gründen aus der Schule ausscheiden. Häufig geschieht das an Schulen mit hohem Ausländeranteil. Gerade dort werden junge Frauen nicht als Autoritätspersonen akzeptiert. Mancherorts ist man bereits dazu übergegangen, junge Lehrerinnen nicht mehr an bestimmte Schulen zu schicken.“2

In einem von Seiten des Schulministeriums Schleswig-Holstein an den Bildungsausschuss des dortigen Landtags adressierten Bericht wird im Umgang mit Gewalt an Schulen jene Aussage von Dr. A. einer plausiblen Prüfung unterzogen: „Angebote der schulischen Sozialarbeit, Kooperationen mit außerschulischen Partnern u.U. der gezielte Einsatz männlicher Lehrkräfte sowie eine gezielte „Jungendarbeit“ sind in diesem Kontext zu prüfen und ggf. zu stärken. Auch Maßnahmen im DaZ-Bereich sind hier genauer zu betrachten.“3

Festhalten muss man, dass sich hier das persönliche Machtstreben der Täter und das Ausleben ihrer sadistischen Triebe nicht mehr gegen eine scheinbar oder tatsächlich schwächere Person richtet, sondern gegen Personen, die durch ihre Einbindung in eine Autoritätsstruktur sowie in eine Leistungs- und Kompetenzhierarchie eine institutionell gesicherte Stärke und Autorität verkörpern. Mit dieser Autorität ist den Lehrkräften die Aufgabe übertragen, Leistung von den Schülern einzufordern, diese Leistungen zu bewerten und erzieherisch auf die Schüler einzuwirken zu können. Ein Angriff auf die Lehrkräfte in der Manier von Mobbing verletzt und schwächt sie zum einen persönlich, greift aber eben auch die ordnungstragenden Strukturen der Schule an. Weitet sich dieses Lehrermobbing aus und macht auch vor den Mitgliedern der Schulleitungen nicht halt, dann ist die Aufrechterhaltung der Lehramtsautorität stark gefährdet. Und mit der Autorität der Lehrkräfte fällt auch ein wichtiges Instrument, mit der die Ordnung in der Schule aufrechterhalten werden kann. Das führt dann zu Situationen, in denen die Willkür der Wortführer einen Teil der Schulpolitik bestimmt und die Schule als Leistungsgemeinschaft zerfällt.

Auch dieser Zustand ist nicht völlig neu, war aber bisher eher als Ausnahme zu beobachten. Die merkbare Zunahme solcher Machtkämpfe gegen die Lehrer als Autoritätspersonen ist eine Folge von kulturellen Veränderungen in der Gesellschaft. Bezogen auf die Schule ist vor allem der angestrebte und in erster Linie ideologisch begründete Wechsel in den Erziehungsvorstellungen maßgebend: weg von einem auf Autorität der Lehrpersonen begründeten Erziehungsrecht hin zu einem Laissez-faire-Stil. In diesen Zusammenhang gehört auch die Marginalisierung der Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen, die Auflösung der leistungshomogenen Lerngruppen sowie der massive Abbau des Leistungsgedankens.

Disziplinlosigkeit und mangelnder Respekt der Schüler, wie sie bislang nur aus der Sekundarstufe bekannt waren, sind längst Lebensrealität auch von Grundschullehrkräften geworden. So überrascht es auch nicht, dass Schulen in sozialen Brennpunkten in dieser Notlage sogar private Wachdienste engagieren. Ein Beispiel dafür ist die Grundschule in Berlin-Schöneburg.4 Dort, wo die staatliche Aufsicht im Schulwesen aufgibt, wird die Bildungsapartheid beschleunigt.

Diese Lage erfährt ihre brisante Zuspitzung vor allem dort, wo dieser Laissez-faire-Erziehungsstil auf Kinder trifft, die in Familien aufwachsen, in denen das menschliche Miteinander noch nach autoritär-patriarchalischen Maßstäben geregelt wird. Hier erleben die Lehrkräfte in besonderer Weise eine Autoritätsverachtung von Seiten der Schüler, die Unterrichten, Lehren und Erziehen auf ein Mindestmaß reduziert. Gleichzeitig sind diese Gruppen von Kindern und Jugendlichen in eine eigenständige kulturelle und religiöse Solidargemeinschaft eingebunden, welche den Zusammenhalt und die Solidarität in der Schule untereinander festigt und die Abgrenzung zu Personen außerhalb dieser Solidargemeinschaft vertieft.

  1. Religiös motiviertes Mobbing

Der Berliner Tagesspiegel hatte im Jahr 2018 zum Schwerpunktthema „Schulgewalt und Mobbing“ Betroffene aufgefordert, etwas zu dem Thema zu schreiben. Ein schockierend großer Teil der eingelaufenen Berichte scheint eine eigene Rubrik zum Thema „Probleme mit muslimischen Zuwanderern“ zu füllen:

„Mein Sohn wurde an seiner Grundschule in Wedding über Jahre hinweg von seinen Mitschülern gemobbt. Ich bin selbst muslimisch aufgewachsen, habe mich aber von meiner Familie losgesagt und auch von dem Glauben. Das musste mein Sohn leider sehr zu spüren bekommen. Vor allem arabische Kinder haben ihn gemobbt, haben ihm Mädchennamen gegeben und ihn schwul genannt, weil er lange Haare hat. Er ist halb deutsch, halb arabisch. Die Kinder sagten ihm, er sei kein richtiger Araber, so sähe man als Araber nicht aus. Sie sprachen immer wieder von Allah.“5

Auf die in dieser Art von den Elternhäusern geprägten Kinder üben dschihadistische oder gewaltbereite Gruppierungen innerhalb der moslemischen Gemeinschaften einen immer größeren Einfluss aus. Sie sind über die digitalen Medien bereits in Teilen Bestandteil der Alltags- und Lebenswelt von Schülern aus dem moslemischen Kulturkreis. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass auch eine Zunahme des religiös motivierten Mobbings an den Schulen zu registrieren ist. Davon betroffen sind sogar Schüler aus demselben Kulturkreis, die dann Anfeindungen ausgesetzt sind, wenn sie nach Meinung der muslimischen Wortführer beispielsweise die falsche Koranschule besuchen.6

Erschreckend in diesem Zusammenhang ist besonders die Beobachtung, dass sich in den vergangenen drei Jahren Fälle von Gewalt, Bedrohungen und Beschimpfungen gegenüber jüdischen Mitbürgern mehren und zu einem Problem geworden sind, das auch den Landtag von NRW bereits beschäftigt hat.

Das Phänomen Mobbing und Gewalt an Schulen ist deshalb von größerer Komplexität, weil neben den manifestierten und sozusagen traditionellen Mobbingstrukturen im Klassenverband eine Verlagerung dieses Geschehens in die sozialen Netzwerke stattgefunden hat. Letztlich kann man aber immer noch drei Formen von Mobbing voneinander unterscheiden: körperliches, verbales und relationales Mobbing.

a) Körperliches und verbales Mobbing

Das körperliche Mobbing besteht aus Angriffen auf die physische Unversehrtheit und will dem Opfer Schmerzen und Verletzungen zufügen. Eine Vorstufe davon sind Übergriffe auf das Eigentum des Opfers. Das verbale und das relationale Mobbing hingegen zielen auf die psychische Beeinträchtigung des Opfers ab. Das Ziel des relationalen Mobbings wiederum ist die Untergrabung des sozialen Status‘ und die Isolation einer Person in der Gruppe. In den ersten Forschungsbemühungen zu dem Thema Mobbing setzt sich die These der geschlechtsspezifischen Unterschiede „Mädchen seien weniger aggressiv und daher seltener an Mobbing beteiligt als Jungen“ durch.7 Heute zeigt sich anhand fundierter und genauer Forschungsergebnisse, dass Mädchen eine andere Form von Aggressivität anwenden als männliche Altersgenossen.

b) Pejorativer Sprachgebrauch: Abbild einer Sprachgemeinschaft

Sprache ist weitaus mehr als ein Kommunikationsmittel, denn durch sie werden subjektive Konzeptualisierungen über sich selbst und seine Umgebung konstruiert. In Zeiten des sich immer stärker wandelnden Sprachduktus durch globale Einflüsse erscheint das Verbale auch als Kennzeichen einer gesellschaftlichen Entwicklung. Zu beobachten ist etwa die Zunahme einer Verrohung der Sprache, die sich auf vielen Ebenen widerspiegelt. Einerseits geht es um die Zunahme vulgärer Sprachanwendung. Dabei ist der Grad verbaler Angriffe nicht immer klar definierbar. Aktuelle politische Auseinandersetzungen zeigen die Brisanz eindringlich. Ein Berliner Gericht kam zu der Auffassung, dass sogar sexualisierte Bezeichnungen von Politikerinnen mit Begriffen aus dem Niveau der Gossensprache nicht als Beleidigungen einzustufen seien. Gleichzeitig erregt sich die öffentliche Meinung über bisher gebräuchliche Begriffe wie „Mohr“ oder „Zigeuner“ mit dem Vorwurf, dass diese diskriminierenden und stigmatisierenden Charakter hätten. Andererseits wiederum zeigt jede für sich eigenständig getätigte pejorative Bewertung vieles über die menschliche Natur des Adressaten. Der Mainzer Linguist B. T. nahm eine Sortierung von Schmähungen vor und kategorisierte sie nach ihrer Wirkungsweise. Die daraus resultierende „Richterskala der Beleidigungen“ dient zuletzt als Orientierungshilfe in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Kategorisierung abwertender Begrifflichkeit lässt sich in etwa wie folgt zusammenfassen: Sexueller Bereich, religiöser Bereich, Fäkalien, Tiernamen, Kausalzusammenhänge zur Abstammung, Normabweichungen, Rasse, Nationalität oder Sonstiges.

c) Mobbing in sozialen Medien

Erst kürzlich sorgte ein Fall von Mobbing am Max-Planck-Gymnasium in Düsseldorf für Aufsehen. Dort ereignete sich ein derartig schwerwiegender Fall von Mobbing gegen einen Lehrer in den sozialen Medien, dass die Schulleitung als Sanktionsmaßnahme eine Klassenfahrt abgesagt hat.8 Zahlreiche Schüler und Lehrer sind dem sogenannten „Cybermobbing“ zum Opfer gefallen. Im Internet können die Täter häufig ungehemmt und anonym die Verunglimpfung ihrer Klassenkameraden und Lehrkräfte vollziehen. Meistens ist Tätern bewusst, dass die durch sie getätigten Schmähungen und Diffamierungen im digitalen Raum folgenlos bleiben. In diesem perfekten Schutzraum kann sich Mobbing erst recht entfalten. Vor allem ist die Sanktionierung solcher Aktionen schwierig, weil die Mehrzahl der Konflikte eben auch unterhalb der Grenze schulrechtlicher Maßnahmen stattfindet.

Das Ministerium für Schule und Bildung hat im Rahmen eines 10-Punkte-Maßnahmenkatalogs einen Aktionsplan 2019-2022 mit der folgenden Hauptintention vorgelegt: „Ziel ist es, unsere Schulen zu ermutigen, sich systematisch für Demokratie und Respekt und gegen Gewalt zu engagieren. Wir wollen gemeinsam mit unseren Schulen ein Klima der Demokratie und des Respekts in unserer Gesellschaft verankern. Grundlegende Voraussetzung ist die Bildung und Erziehung junger Menschen zu mündigen, verantwortungsbewussten und sozial kompetenten Persönlichkeiten. Diese Bildung und Erziehung ist ein grundlegender Bestandteil jeder Primärprävention von Gewalt.“9

Der wohlwollende Aktionsplan der Landesregierung kann die Komplexität von Mobbing nicht abbilden. Nicht umsonst schlagen Eltern- und Lehrervereine in NRW Alarm und fordern zurecht stärkere Verfolgung zivilrechtlicher Übergriffe und die Einführung von validen Statistiken über Mobbing-Attacken vor allem auf Lehrkräfte. Dabei hat die Ministerin im Bereich des Unterrichtsausfalls sehr zeitnah nach Regierungsübernahme mit einer entsprechenden Statistik das Problem zu erfassen versucht, denn nur eine valide Datenbasis ermöglicht einen sachorientierten Diskurs.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Das Phänomen „Mobbing“ hat an den Schulen in NRW eine besorgniserregende Ausweitung erfahren.
  • Betroffen davon sind nicht nur einzelne Schülerinnen und Schüler, sondern zunehmend auch das Lehrpersonal.
  • In zunehmendem Maße wird Mobbing auch als Machtinstrument bestimmter kulturell und religiös gebundener Gruppierungen eingesetzt, um die eigene Überlegenheit gegenüber anderen kulturellen und religiösen Gruppierungen innerhalb der Schule herzustellen und zu festigen wie auch die Autorität der Schule als Institution in Frage zu stellen.
  • Jede Form von Mobbing verursacht andauernde Ängste bei Opfern und Zuschauern, führt zu schweren Belastungsstörungen bei ihnen, verbreitet tiefgehendes Leid, stört massiv den Schulfrieden und verhindert damit die Zielsetzung von Schule: junge Menschen zu unterrichten, zu lehren, zu bilden und mit Hilfe des Erziehungshandelns zur Entfaltung der jeweils eigenen Persönlichkeit beizutragen.
  • Das Ministerium für Schule und Bildung unterschätzt offensichtlich die zerstörerische Auswirkung des Mobbingphänomens und kommt mit den herkömmlichen dienst- und schulrechtlichen Instrumenten der Fürsorgepflicht gegenüber Schülern und Lehrern nicht nach.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Es wird eine Meldepflicht für die im Antrag aufgeführten Kategorien von Mobbing im Schulbereich eingeführt, die zwingend folgende Angaben umfasst:
  2. Beschreibung der Straftat, des Vorfalls, des Vorkommnisses,
  3. geschädigte Person(en) und ihre Konfession(en), Alter
  4. Motiv des Mobbings z.B. Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung oder weitere Merkmale,
  5. die Staatsangehörigkeit sowie den Migrationshintergrund/ Nichtmigrations-hintergrund des Verursachers anhand der Angaben aus der Schülerakte.
  6. Sind strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt, hat die Schule unverzüglich die Polizei zu informieren und die Meldung an folgende Stellen weiterzuleiten:
  7. an die zuständige Schulaufsicht und Bezirksregierung,
  8. an das zuständige Kriminalkommissariat
  9. Das Ministerium für Bildung und Schule unterrichtet das Parlament in einer Mitteilung einmal jährlich über den Umfang und Motivik der Straftaten, Vorfälle und Vorkommnisse an den nordrhein-westfälischen Schulen.

Helmut Seifen
Dr. Martin Vincentz
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 Vgl. H. L.: Mobbing in der Schule – Das Praxisbuch, Donauwörth 2014, S. 10. 2https://www.sueddeutsche.de/bildung/mobbing-in-der-schule-grundschueler-sind-wie-raubtiere-1.131934-2 (abgerufen am 02.09.2020).

3 https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/03300/umdruck-19-03348.pdf (abgerufen am 03.09.2020).

4 https://www.bz-berlin.de/berlin/tempelhof-schoeneberg/spreewald-grundschule-schoeneberg-wachschutz (02.09.2019).

5https://www.tagesspiegel.de/berlin/mobbing-in-berliner-schulen-vom-krankenwagen-aus-der-schule-abgeholt/21177512.html (abgerufen am 02.09.2020).

6https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/religioeses-mobbing-an-grundschulen-alarm iert-politiker-15514563.html (abgerufen am 02.09.2020)

7 Vgl. Smith, P. K. & Brain P. (2000). Bullying in Schools: Lessons from Two Decades of Research. Aggressive Behavior, 26, 1-9.

8 Rheinische Post vom 04.02.2020: „Mobbing gegen Lehrer nimmt zu“

9https://www.schulministerium .nrw.de/docs/Schulsystem/Praevention/Gewaltpraevention/Aktionsplan/Aktionsplan-Gewaltpraevention.pdf (abgerufen am 02.09.2020).