Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung in NRW

Kleine Anfrage
vom 19.04.2018

Kleine Anfrage 988
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD

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Mit dem Ziel den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung nachhaltig und deutlich zu reduzieren, trat am 01. April 2014 das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes in Kraft.

Mittels strenger Dokumentationspflichten wird versucht eine systematische, flächendeckende Reduzierung der Behandlungshäufigkeit mit Antibiotika in Betrieben zu erreichen, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten. Diese Dokumentationspflichten ermöglichen es den zuständigen Behörden der Länder, ihren Überwachungs- und Kontrollaufgaben noch besser nachzukommen.

Gemäß § 58c Arzneimittelgesetz (AMG) wird halbjährlich die betriebsindividuelle Therapiehäufigkeit ermittelt. Jeder Tierhalter ab einer bestimmten Bestandsgröße ist gemäß § 58b AMG dazu verpflichtet, halbjährlich die Bezeichnung der angewendeten Arzneimittel, die Anzahl und Art der gehaltenen und behandelten Masttiere, die Anzahl der Behandlungstage sowie die insgesamt angewendete Menge von Antibiotika der zuständigen Überwachungsbehörde zu melden. Mittels dieser Meldung und der Formel „Anzahl behandelter Tiere multipliziert mit der Anzahl Behandlungstage dividiert durch die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr“ werden Kennzahlen ermittelt. Eine Überschreitung der in § 58d AMG festgesetzten Kennzahlen ist dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu melden. Darüber hinaus werden in diesem Fall weitere Präventionsmaßnahmen des Tierhalters erforderlich.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist der Gesamtverbrauch an Antibiotika (in kg/l aufgeschlüsselt nach Art und Masttierart) in den Betrieben, geordnet nach Bezirken?
  2. Wie groß ist die Anzahl der Betriebe, die die Kennzahl 1 und die Kennzahl 2 überschritten haben (aufgelistet nach Masttierart und Bezirk)?
  3. Welche weiterführenden Maßnahmen wurden bei Überschreitung den Kennzahlen eingeleitet?
  4. In welchen Fällen (geordnet nach Bezirk und Betrieb) wurde ein Resistenztest durchgeführt mit welchem Ergebnis?

Dr. Martin Vincentz

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 988 wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung

Zum Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft hat die Landesregierung in der Vergangenheit drei Sachstandsberichte vorgelegt. Es handelte sich um die Sachstandsberichte vom 13.11.2015, LT-Vorlage 16/3408, vom 20.10.2016, LT-Vorlage 16/4338 und vom 22.01.2018, LT-Vorlage 17/471. In diesen Berichten wurde umfassend zur Umsetzung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) in Nordrhein-Westfalen berichtet.

Im Sachstandsbericht vom 22.01.2018 wurde im Kapitel II unter Num­mer 5 über den Stand des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bis zum 1. April 2019 an den Bundestag vorzu­legenden Berichts über die Wirksamkeit der nach den §§ 58a bis 58d AMG getroffenen Maßnahmen (Evaluierung) informiert. Im Rahmen die­ser Evaluierung sind vom Bundesministerium für Ernährung und Land­wirtschaft statistische Analysen vorgesehen, die in den Evaluierungsbe-richt einfließen sollen. Der Evaluierungsbericht der Bundesregierung wird umfangreiche Fragestellungen beantworten und sollte, wie bereits

in der 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz am 24.1.2018 seitens der Landesregierung vor­getragen, abgewartet werden.

  1. Wie hoch ist der Gesamtverbrauch an Antibiotika (in kg/I aufge­schlüsselt nach Art und Masttierart) in den Betrieben, geordnet nach Bezirken?

Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Der Evaluierungsbericht der Bundesregierung sollte abgewartet werden, bevor landesintern Statisti­ken erstellt werden, die für das Land und die Kommunen mit einem sehr hohen Aufwand verbunden wären. Allein für den Erfassungszeitraum zweites Halbjahr 2017 liegen beispielsweise für die Nutzungsart Mast­schwein ca. 36.000 Datensätze vor. Die Angaben zu den angewendeten Mitteln sind zudem sehr unterschiedlich: Kilogramm, Gramm, Milli­gramm, Liter, Milliliter, Ausgehend von bereits sieben beendeten Erfas­sungszeiträumen und sechs Nutzungsarten ergäben sich damit hunder-tausende Datensätze, deren Systematisierung und Auswertung im Sin­ne der Fragestellung aus Sicht der Landesregierung einen Aufwand be­deuten würde, der den Nutzen nicht rechtfertigt.

  1. Wie groß ist die Anzahl der Betriebe, die die Kennzahl 1 und die Kennzahl 2 überschritten haben (aufgelistet nach Masttierart und Bezirk)?

Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Im Sachstandsbericht vom 13.11.2015 wurde im Kapitel III Nummer 3 die Gesamtzahl der für die jeweilige Nutzungsart mitteilungspflichtigen Betriebe und die Zahl der Betriebe für die jeweilige Nutzungsart mit Therapiehäufigkeiten oberhalb der Kennzahlen 1 und 2 beispielhaft für die Erfassungszeiträume 2. Halbjahr 2014 und 1. Halbjahr 2015 angegeben.

  1. Welche weiterführenden Maßnahmen wurden bei Überschreitung den Kennzahlen eingeleitet?

Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Im Sachstandsbericht vom 22.01.2018 wird in Kapitel II Nummer 3 auf die Maßnahmenpläne und die Anordnungsmöglichkeiten der Kreisordnungsbehörden eingegan­gen.

  1. In welchen Fällen (geordnet nach Bezirk und Betrieb) wurde ein Resistenztest durchgeführt mit welchem Ergebnis?

Dazu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die Tierärztinnen und Tierärzte sind rechtlich nicht verpflichtet, die Durchführung von Resistenztests und deren Ergebnisse an die Kreisordnungsbehörden zu melden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christina Schulze Föcking