Wie reagiert die Landesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema sachgrundlose Befristungen?

Kleine Anfrage
vom 25.06.2018

Kleine Anfrage 1194des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz vom 22.06.2018

 

Wie reagiert die Landesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema sachgrundlose Befristungen?

Mit Beschluss vom 06.06.2018 hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2011 kassiert, nachdem eine mehrfache sachgrundlose Befristung erlaubt gewesen wäre, wenn mindestens drei Jahren zum Vorvertrag vergangen sind. Das Urteil sorgte für großes Erstaunen.

Aufgrund einer Vorlage des Arbeitsgerichts Braunschweig und der Klage eines Bosch-Arbeiters befasste sich nun das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall. Ergebnis: Das BAG durfte die Regeln des Gesetzgebers nicht durch eigene Richter-Regeln ersetzen. Die Regelung findet sich in Paragraf 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Mehrfache Befristungen sind laut Gesetz nur zulässig, wenn es für die Befristung einen sachlichen Grund gibt.

Lediglich in besonderen Einzelfällen könne das Gesetz verfassungskonform ausgelegt werden, so die Karlsruher Richter, etwa wenn die befristete Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer gewesen ist. (Az.: 1 BvL 7/14 u. a.) „Nach der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sind sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf die erstmalige Begründung eines Arbeitsverhältnisses beschränkt, damit ist jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten.“, heisst es in dem Beschluss.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele laufende Beschäftigungsverhältnisse haben Landesregierung und Unternehmen im Besitz des Landes NRW abgeschlossen, welche sachgrundlos befristet sind?

2. Wie viele dieser sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge sind entgegengesetzt der Rechtsauffassung des BVerfG häufiger als einmal geschlossen worden?

3. Wie viele dieser sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge enden noch im laufenden Kalenderjahr?

Dr. Martin Vincentz

 

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Nachfolgen die Antwort der Landesregierung, verfasst am 03.08.2018

 

Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1194 mit Schreiben vom 3. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen üb­rigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

1. Wie viele laufende Beschäftigungsverhältnisse haben Landesregierung und Un­ternehmen im Besitz des Landes NRW abgeschlossen, welche sachgrundlos be­fristet sind?

2. Wie viele dieser sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge sind entgegengesetzt der Rechtsauffassung des BVerfG häufiger als einmal geschlossen worden?

3. Wie viele dieser sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge enden noch im laufen­den Kalenderjahr?

Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.

Die erbetenen Angaben können der beigefügten Übersicht entnommen werden. Darin sind auch alle Unternehmen berücksichtigt, an denen das Land Nordrhein-Westfalen mehrheitlich beteiligt ist.

 

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