Kleine Anfrage 5669des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz vom 07.07.2021
Land macht Druck auf die Gesundheitsämter – Frist für Vernetzung der Ämter.
Wegen einer möglichen vierten Corona-Welle im Herbst dieses Jahres macht das Nordrhein-Westfälische Gesundheitsministerium Druck auf die Kommunalen Gesundheitsämter, den elektronischen Datenaustausch zwischen den 53 Ämtern NRWs bis spätestens zum 30. September 2021 flächendeckend sicherzustellen.
Favorisiert wird hier seitens des Landes das Software Programm „Sormas“, respektive ein Programm, das behelfsweise über eine Schnittstelle zum Programm Sormas X verfügt. Diese Schnittstelle soll verpflichtend implementiert werden.
Auf Grund mangelnder Vorgaben und fehlender Unterstützung seitens des Landes haben einige Gesundheitsämter jedoch bereits eigene Programme zum Datenaustausch eingeführt und in Betrieb genommen; von diesen wird die Vorgabe seitens des Landes mindestens kritisch gesehen. Insbesondere gilt das im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten für die ohnehin in der Pandemie stark beanspruchten Ämter, welche kaum über Kapazitäten für eine solche Umstellung verfügen. Darüber hinaus nutzen viele Kommunen bereits erprobte digitale Systeme, die Kontaktverfolgungen auch bei höheren Inzidenzen sicherstellen.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:
- Inwieweit stellt sich die durch die Landesregierung vorgegebene Frist als verpflichtend für die 53 kommunalen Gesundheitsämter dar?
- Mit welchen Konsequenzen sehen sich die Kommunen bei Nichteinhaltung der Vorgaben konfrontiert?
- Wer trägt die Kosten für die Implementierung der durch das Land vorgegebenen Software, respektive die Kosten für die Nutzung?
- Welche Beurteilungs-Maßstäbe legt das Land für die Bewertung der Sormas Software zu Grunde, welche das Ergebnis stützen, dass eben diese Software landesweit zum Einsatz kommen soll?
Dr. Martin Vincentz
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5669 mit Schreiben vom 5. August 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet.
- Inwieweit stellt sich die durch die Landesregierung vorgegebene Frist als verpflichtend für die 53 kommunalen Gesundheitsämter dar?
Bei dem Erlass handelt es sich um eine Weisung an die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten der Kreise und kreisfreien Städte zur Sicherstellung einer zweckmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
- Mit welchen Konsequenzen sehen sich die Kommunen bei Nichteinhaltung der Vorgaben konfrontiert?
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gehen davon aus, dass alle Kreise und kreisfreien Städte gegenwärtig nach Kräften bemüht sind, die Digitalisierung ihrer Gesundheitsämter weiter zu verbessern, insbesondere bei der Kontaktnachverfolgung. Zur Unterstützung der Gesundheitsämter bei der Einführung von SORMAS-X wurden in den letzten Monaten zahlreiche Angebote – sowohl durch die Projektverantwortlichen als auch auf Landesebene – initiiert und stetig weiterentwickelt. Das Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung berichtet bislang regelmäßig über den Stand der SORMAS-X-Ein-führung, dies ist auch zum 30.9. zu erwarten. Auf dieser Grundlage wird dann zu prüfen sein, ob und ggf. welche weiteren Schritte der Landesregierung erforderlich und zielführend sind.
- Wer trägt die Kosten für die Implementierung der durch das Land vorgegebenen Software, respektive die Kosten für die Nutzung?
Für SORMAS fallen keine Lizenzgebühren an. Die Betriebskosten für das Hosting beim Informationstechnikzentrum Bund werden bis Ende 2022 vom Bundesministerium für Gesundheit getragen. Aus der Anbindung von SORMAS an die örtlichen IT-Systeme können weitere Kosten für die Kommunen entstehen. Diese Kosten können grundsätzlich über die zur Verfügung gestellten Bundesmittel „zur technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 des Infektionsschutzgesetzes“ finanziert werden. Die Mittel sind im Rahmen des Förderverfahrens seitens der Kommunen bereits abgerufen und können auch explizit für die Prozessbegleitung zur SORMAS-Einführung eingesetzt werden.
- Welche Beurteilungs-Maßstäbe legt das Land für die Bewertung der Sormas Software zu Grunde, welche das Ergebnis stützen, dass eben diese Software landesweit zum Einsatz kommen soll?
Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur einheitlichen Einführung und Nutzung von SORMAS um. Dies beinhaltet die flächendeckende Installation des Programms in den Gesundheitsämtern und die Unterstützung der Kommunen bei der Umstellung bzw. der Anbindung und Integration von bereits vor Ort genutzter anderer Softwaresysteme.
Aus Sicht der Landesregierung liegt ein wichtiger Mehrwert von SORMAS-X in der Möglichkeit zur kommunenübergreifenden Vernetzung über einen sicheren digitalen Austausch personenbezogener Datensätze zwischen den Gesundheitsämtern sowie zur automatisierten Visualisierung von Karten und Übertragungsketten, um das Infektionsgeschehen noch besser und schneller nachvollziehen und eindämmen zu können. Laut Information des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung wird der Datenaustausch „SORMAS-zu-SORMAS“ für die einzelnen SORMAS-X nutzenden Gesundheitsämter Schritt für Schritt freigeschaltet.