Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Justizdatenschutzes vorgelegt. Notwendig ist die Anpassung des Datenschutzes innerhalb der Justiz „dank“ der seit diesem Jahr bestehenden Datenschutzgrundverordnung der EU.
Unser rechtspolitischer Sprecher Thomas Röckemann kritisierte den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Plenarsitzung vom 11.10.2018 heftig. Zum einen sei dieses „Bürokratiemonster“ nicht Praxistauglich, des Weiteren ermögliche der Gesetzentwurf Täterschutz unter dem Deckmantel des Datenschutz, außerdem sei der Gesetzentwurf auch gar nicht umsetzbar, weil dafür zunächst mehrere hundert Justizmitarbeiter neu eingestellt werden müssten.