Kleine Anfrage 2065des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 13.02.2019
Flüchtlingsbürgen – Mahnverfahren
Bei einigen Bürgen wurden bereits Mahnverfahren sowie ggf. nach Erlangung eines Zahlungstitels Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Zur Beurteilung der Lage ist in diesem Zusammenhang eine Gesamtübersicht für Nordrhein-Westfalen erforderlich.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Bei wie vielen Erstattungsforderungen, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurde nach Kenntnis der Landesregierung ein Mahnverfahren eingeleitet (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsforderungen nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?
2. In wie vielen Mahnverfahren konnte ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden (bitte Anzahl und Höhe der Forderungen ausweisen)?
3. Bei wie vielen Mahnverfahren erfolgte die Überleitung in das streitige Verfahren?
4. Bei wie vielen Erstattungsforderungen, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurde nach Kenntnis der Landesregierung ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsforderungen nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?
5. Wie viele Vollstreckungsverfahren konnten anteilig bereits abgeschlossen werden (bitte Gesamtzahl sowie die Höhe der erzielten Vollstreckungserlöse beziffern)?
Thomas Röckemann
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 18.03.2019
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2065 mit Schreiben vom 18. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales wie folgt:
1. Bei wie vielen Erstattungsforderungen, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurde nach Kenntnis der Landesregierung ein Mahnverfahren eingeleitet (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsforderungen nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?
Die erbetenen Angaben werden weder in der amtlichen Statistik noch in dem IT-Fachsystem für automatisierte gerichtliche Mahnverfahren in Nordrhein-Westfalen gesondert erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten sämtliche Akten zu Mahnverfahren händisch durchgeschaut werden. Dies ist mit zumutbarem Aufwand innerhalb des für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmens nicht möglich.
2. In wie vielen Mahnverfahren konnte ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden (bitte Anzahl und Höhe der Forderungen ausweisen)?
Siehe Antwort zu Frage 1.
3. Bei wie vielen Mahnverfahren erfolgte die Überleitung in das streitige Verfahren? Siehe Antwort zu Frage 1.
4. Bei wie vielen Erstattungsforderungen, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurde nach Kenntnis der Landesregierung ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsforderungen nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?
Die erbetenen Angaben werden in der amtlichen Statistik in Nordrhein-Westfalen nicht gesondert erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten alle Akten zu Vollstreckungsverfahren händisch durchgeschaut werden. Dies ist mit zumutbaren Aufwand innerhalb des für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmens nicht möglich.
5. Wie viele Vollstreckungsverfahren konnten anteilig bereits abgeschlossen werden (bitte Gesamtzahl sowie die Höhe der erzielten Vollstreckungserlöse beziffern)?
Siehe Antwort zu Frage 4.